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Bei den steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen müssen die Zuschüsse etc...

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    Bei den steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen müssen die Zuschüsse etc...

    Hallo zusammen,

    ich habe alle Daten der Lohnsteuerkarten (von mir und meiner Frau) angegeben.
    Dennoch bekomme ich bei der Plausibilitätsprüfung immer diese Meldung, dass ich alles gemeinsam angeben muss.
    Aber ich hab jetzt aus meiner Sicht alles angegeben und nachgeprüft.
    Gibt es da eine Patentlösung?
    Vielleicht hilft der Tip, dass meine Frau Beamtin ist und ich als "Arbeiter" geführt werde?

    #2
    AW: Bei den steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen müssen die Zuschüsse etc...

    Welche Felder werden bei dem Rothinweis markiert?

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      #3
      AW: Bei den steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen müssen die Zuschüsse etc...

      Gar keine!
      Das ist das was mich ärgert.
      Wenn ich doppelt auf die Meldung klicke, geht das Formular an die allererste Seite.

      Kommentar


        #4
        AW: Bei den steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen müssen die Zuschüsse etc...

        Hallo dirkdortmund,

        das hängt vielleichtmit Eintragungen in der Lohnsteuerbescheinigung zusammen und schau mal Zeile 24a,b,c.
        Dort kann es sich auch manchmal um Fehleintragungen des AG handeln.
        Bei Zuschüssen in der gesetzlichen KV muss 24a und zwingend 24c ausgefüllt sein ab 2012.
        Gib mal in die Suche ein -> steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse, da bekommst du Lösungshinweise garantiert auch für deinen Fall.

        Tschüß
        Zuletzt geändert von holzgoe; 25.04.2013, 08:10. Grund: Korrektur

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