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Auswärtstätigkeit unentgeltliches Mittagessen

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    Auswärtstätigkeit unentgeltliches Mittagessen

    Bei einer Dienstreise (Fachkonferenz) von 7 Tagen (Frankreich) fielen 245 € Übernachtungskosten exklusive Verpflegung an. Diese wurden vom Arbeitgeber erstattet.
    Im Rahmend der Konferenz gab es an 5 Tagen ein unentgeltliches Mittagessen, dafür wurde vom Arbeitgeber die Verpflegungspauschale jeweils gekürzt (um 12,80). Meine Frage nun: Wie trage ich diesen Sachverhalt ein?
    Soweit ich das verstehe, kann ich die pauschalen 40% fürs Mittagessen (Frankreich Tagespauschbetrag 2011: 44 Euro, wenn ich richtig recherchiert habe) im Formular abziehen lassen, wenn meine Übernachtungskosten das Essen beinhaltet haben. Das ist ja aber gerade nicht der Fall.

    Außerdem noch als Zusatzfrage: Die Originalbelege hat mein Arbeitgeber. Reicht dem Finanzamt die detaillierte Abrechnung des Arbeitgebers (öffentlicher Dienst) als Nachweis?

    Danke für mögliche Hinweise!

    #2
    AW: Auswärtstätigkeit unentgeltliches Mittagessen

    Ob Dein Finanzamt mit einer vom Arbeitgeber bestätigten Aufstellung zufrieden ist, weiß allein Dein Finanzamt.
    Bei den Reisen kannst Du alle Pauschalen/tatsächliche Kosten ansetzen (bei bestimmten Berufsgruppen geht auch das nicht), die steuerfreien Erstattungen aber auch wieder abziehen.
    Näheres erhältst Du über die steuerberatenden Berufe.
    Gruss (S)stiller
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