Ob ich die Beiträge der Hapftplichtsumme oder Sonstiges angebe, die Summe der
Rückerstattung ändert sich nicht.
Muß ich sie dann überhaupt eintragen..
Kann das in den kommenden Jahren Auswirkungen haben, wenn die nicht immer
angegen wurden?
Nach dem Motto, mal gebe ich sie an, mal nicht
Rückerstattung ändert sich nicht.
Muß ich sie dann überhaupt eintragen..
Kann das in den kommenden Jahren Auswirkungen haben, wenn die nicht immer
angegen wurden?
Nach dem Motto, mal gebe ich sie an, mal nicht
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