Versicherungen angeben? auch wenn sie nichts nützen bei der Rückzahlung

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  • funny
    Erfahrener Benutzer
    • 11.04.2010
    • 226

    #1

    Versicherungen angeben? auch wenn sie nichts nützen bei der Rückzahlung

    Ob ich die Beiträge der Hapftplichtsumme oder Sonstiges angebe, die Summe der
    Rückerstattung ändert sich nicht.

    Muß ich sie dann überhaupt eintragen..
    Kann das in den kommenden Jahren Auswirkungen haben, wenn die nicht immer
    angegen wurden?
    Nach dem Motto, mal gebe ich sie an, mal nicht
  • Gast

    #2
    AW: Versicherungen angeben? auch wenn sie nichts nützen bei der Rückzahlung

    Niemand weiss, wie sich das Steuerrecht entwickelt. Meine persönliche Meinung: alles angeben wie bisher, dann vergisst die Zukunft nicht, was in der Vergangenheit war. Und dann kann man getrost alles auf sich zukommen lassen.

    Kommentar

    • Elefant
      Neuer Benutzer
      • 23.05.2008
      • 3132

      #3
      AW: Versicherungen angeben? auch wenn sie nichts nützen bei der Rückzahlung

      Ich stimme da korsika voll zu. Aber es ist nicht so, dass Du eine Versicherung nicht geltend machen könntest, nur weil Du sie letztes Jahr weggelassen hattest.

      Kommentar

      • funny
        Erfahrener Benutzer
        • 11.04.2010
        • 226

        #4
        AW: Versicherungen angeben? auch wenn sie nichts nützen bei der Rückzahlung

        Gut, habe alles wieder eingetragen.

        Danke

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