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Insolvenzgeld und nicht ausbezahlte Lohnsteuerabrechnung - selbst abziehen?

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    Insolvenzgeld und nicht ausbezahlte Lohnsteuerabrechnung - selbst abziehen?

    Ich habe folgende Situation:
    Mein AG musste Insolvenz anmelden. Für den letzten Monat der Beschäftigung (Nov 2012) habe ich vom AG kein Gehalt mehr bekommen, aber es wurde noch eine Lohnabrechnung erstellt - die so nicht korrekt ist, da ja nichts ausbezahlt wurde.
    Stattdessen habe ich im von der Agentur für Arbeiteit für den November einen Vorschuss auf das Insolvenzgeld erhalten. Der zweite Teil des Insolvenzgeldes wurde mir jetzt im Mai 2013, nach Ablehnung des Verfahrens, ausgezahlt.

    Wie gebe ich dies nun in der Lohnsteuererklärung an? Kann ich eigenmächtig die tatsächlich gezahlten Beiträge eintragen? Ich würde dann die Verdienstbescheinigung der letzten korrekten Lohnabrechnung vom Oktober als Grundlage nehmen. (Der November ist ja an sich mit 0 € anzusehen). Wenn ich dann noch den Vorschuss des Insolvenzgeldes angebe und die Bescheinigung mit einreiche, sollte doch eigentlich alles korrekt sein, oder?
    Oder wurde vom alten AG dann die falsche Lohnsteuerabrechnung mit an das Finanzamt übermittelt und ich muss daher den November wie auf der (fehlerhaften) Abrechnung angeben. Das wäre ja dann aber wieder so, als hätte ich mehr verdient, als ich tatsächlich bekommen habe.

    Ich habe gelesen, dass man eine korrigierte Version der Abrechnung einfordern soll. Das Verfahren wurde abgelehnt, dadurch würde die Aufgabe meinem ehemaligen Chef zukommen, der von Buchhaltung und Lohnabrechnung überhaupt keine Ahnung hat. Ich würde diesen Schritt also gerne umgehen, wenn es möglich ist.

    Außerdem wollte ich noch fragen, ob es korrekt ist, dass ich den im Mai 2013 ausbezahlten Restbetrag erst in der Erklärung 2013 mit angebe (schließlich ist es erst in diesem Jahr eine Einnahme).

    Danke im Vorraus
    Zuletzt geändert von fairy.e; 20.05.2013, 12:51. Grund: Ungewissheit

    #2
    AW: Insolvenzgeld und nicht ausbezahlte Lohnsteuerabrechnung - selbst abziehen?

    <<<Außerdem wollte ich noch fragen, ob es korrekt ist, dass ich den im Mai 2013 ausbezahlten Restbetrag erst in der Erklärung 2013 mit angebe (schließlich ist es erst in diesem Jahr eine Einnahme).

    ja, das ist korrekt.


    Hat der ehemaliger AG ein eigenen Lohnbüro gehabt oder eine externe Firma/Steuerberater damit beauftragt. Am besten wäre es wirklich wenn die falsche Lohnbescheinigung korrigiert wird.

    Falls das nicht möglich ist, würde ich den Sachverhalt auf einem Beiblatt schildern und wie du schon gesagt hast, nur den tatsächlich gezahlten Lohn einträgst.
    Mfg

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      #3
      AW: Insolvenzgeld und nicht ausbezahlte Lohnsteuerabrechnung - selbst abziehen?

      Hallo fairy.e,

      Elster-Tester und Sie haben schon erkannt, dass der beste Weg über eine berichtigte Lohnsteuerbescheinigung vom Ex-Chef führen würde.
      Wenn dies nun nachvollziehbar wegen Null-Checker nicht geht, würde ich dies *ausführlich* dem Finanzamt darlegen, da es sich ansonsten an die falsche übermittelte Lohnsteuerbescheinigung halten müßte.

      ABER:
      Bei einem jahresübergreifenden Insolvenzgeldzeitraum (Nov., Dez. und Jan.) und Insolvenzeröffnung 01.02.,
      oder
      bei einem Insolvenzgeldzeitraum im Vorjahr vor Kündigung (Okt., Nov.) und Eröffnung im neuen Jahr (01.02.)

      zählt der *Tag der Insolvenzeröffnung (01.02.) als Zuflußdatum*!

      Gilt dies auch im Falle einer Abweisung mangels Masse?

      Die Bescheinigung Ihrer Agentur für Arbeit für steuerliche Zwecke gäbe hier zweifelsfreie Auskunft.
      Darin wäre auch der Vorschuss aus November enthalten, so dass dieser für das Vorjahr nicht zählt!
      Diese Bescheinigung erhalten Sie im Februar/März 2014.
      Wollen Sie solange in Ungewissheit warten, oder Ihre Agentur für Arbeit -Insolvenzgeldstelle- kontaktieren?
      Mit freundlichen Grüßen
      gez. D. Cremer

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