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Vorsorgeaufwendungen nach dem 01.01.2005?

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    Vorsorgeaufwendungen nach dem 01.01.2005?

    Hallo,

    wo kann ich Vorsorgeaufwendungen nach dem 01.01.2005 eintragen?

    In der "Anlage Vorsorgeaufwand" Zeile 51 kann ich nur VOR dem 01.01.2005 eintragen, was machen diejenigen die später abgeschlossen haben?

    Dann habe ich noch eine Frage zur Riesterrente, der Vertrag läuft auf meinem Namen,
    was muss ich in der Anlage AV angeben: Mittelbar oder Unmittelbar? Wir sind nicht getrennt oder leben im Ausland und ich war das ganze Jahr beschäftigt.

    Bin dankbar für jeden Tipp :-)

    Gruss
    Nullchecker2012

    #2
    AW: Vorsorgeaufwendungen nach dem 01.01.2005?

    In der Steuererklärung für 2012 können nur Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden, die auch in 2012 bezahlt wurden. Daran ändert sich nichts dadurch, dass die Versicherungen, die in Zeile 51 einzutragen wären, nicht absetzbar sind, wenn sie nach 2004 abgeschlossen wurden.

    Die Eingabehilfe beschreibt den Unterschied zwischen unmittelbarer und mittelbarer Begünstigung sehr gut.

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      #3
      AW: Vorsorgeaufwendungen nach dem 01.01.2005?

      Sorry, deine Aussage im astreinen Beamtendeutsch ist genauso verwirrend wie die Ausfüllbögen selbst....

      nimm es mir nicht übel, so komm ich nicht weiter - und andere die Hilfe brauchen und nicht täglich mit Steuerfagen zu tun haben, auch nicht!
      Zuletzt geändert von nullchecker2012; 22.05.2013, 07:34.

      Kommentar


        #4
        AW: Vorsorgeaufwendungen nach dem 01.01.2005?

        Riester-Rente: Ich zitiere von Elefant, Beamtendeutsch kann ich da wirklich nicht erkennen, einfach mal bis zum Ende lesewn, soooo groß war der Text ja nun wohl doch nicht: Die Eingabehilfe beschreibt den Unterschied zwischen unmittelbarer und mittelbarer Begünstigung sehr gut.

        Dass es für die von dir genannten Vorsorgeaufwendungen ab 2005 keine Einntragungsmöglichkeit gibt, hat einen gaaaanz einfachen Grund: Diese Versicherungen sind NICHT mehr steuerlich absetzbar, also gibt es auch keine Eingabenotwendigkeit dafür mehr und ein Dummyfeld macht nicht wirklich Sinn, denn dann würde die nächste Frage eine halbe Stunde später lauten: Ich habe XY eingetragen, wieso bleibt die Steuer gleich ?
        Zuletzt geändert von Picard777; 22.05.2013, 09:48. Grund: Korrektur Rechtschreibfehler
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Vorsorgeaufwendungen nach dem 01.01.2005?

          Na also, geht doch, jetzt verstehe ich es sogar...

          Danke!

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            #6
            AW: Vorsorgeaufwendungen nach dem 01.01.2005?

            Offenbar nicht, denn bezüglich Teil 1 hat Elefant schon Alles gesagt gehabt :-)
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              AW: Vorsorgeaufwendungen nach dem 01.01.2005?

              "Offenbar nicht, denn bezüglich Teil 1 hat Elefant schon Alles gesagt gehabt :-) "

              Aber nur im Beamtendeutsch...

              Ich klink mich hier nun raus, mit Hilfe ist hier nicht zu rechnen anscheinend!

              Auf eine klare Frage, kann man klar antworten...
              Zuletzt geändert von nullchecker2012; 22.05.2013, 10:17.

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                #8
                AW: Vorsorgeaufwendungen nach dem 01.01.2005?

                Zitat von nullchecker2012 Beitrag anzeigen
                "Offenbar nicht, denn bezüglich Teil 1 hat Elefant schon Alles gesagt gehabt :-) "

                Aber nur im Beamtendeutsch...

                Ich klink mich hier nun raus, mit Hilfe ist hier nicht zu rechnen anscheinend!

                Auf eine klare Frage, kann man klar antworten...


                Das hier ist kein Steuerberatungsforum, sondern ein ELSTER-Forum.

                Wenn du die Anleitungen nicht lesen kannst, solltest du mal darüber nachdenken, ob es nicht vielleicht besser wäre, einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein aufzusuchen (in deinem Interesse).
                Mfg

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