Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Bescheid / Vorauszahlung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Bescheid / Vorauszahlung

    hallo zusammen,
    wir haben das erste mal mit elster die e-steuer gemacht.
    einige fragen die ich hatte wurden hier bestens gelöst...

    nun habe ich die daten beim finanzamt "abgeholt".
    eine datei...bescheiddaten,
    eine zweite...vorauszahlungen.

    frage:

    teil 1.

    verbleibende beträge................(beispiel) 800 euro / ist klar, die müssen wir nachzahlen.
    aber dort steht nirgends : bitte zahlen sie den betrag ....
    früher stand es dort immer

    teil 2.

    vorauszahlung..................(beispiel) für das laufende jahr 4/jährlich 200 euro
    für das folgejahr 4/jährlich 80 euro/ muß voraus gezahlt werden , auch klar.



    wir haben in diesem und letzten jahr schon vorauszahlungen geleistet.


    nun verstehe ich nicht.............

    wenn im bescheid nirgends zahlen sie den xxx betrag steht und im vorauszahlungsblatt vorauszahlungen zu leisten sind....

    ist dann unsere "steuerschuld" damit beglichen oder kommt noch ein bescheid?

    ich hoffe es verständlich geschrieben zu haben und bitte um erklärung bzw. beantwortung

    vielen dank vorab

    #2
    AW: Bescheid / Vorauszahlung

    Hallo,
    der rechtsgültige Papierbescheid folgt in Kürze.
    Die geleisteten Vorauszahlungen wird das Finanzamt berücksichtigen.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Bescheid / Vorauszahlung

      das ich noch einen bescheid per post bekomme weiß ich...
      ich meinte : wenn dort kein Satz steht wie.... zahlen sie xxx Betrag
      dann wird der betrag mit der schon gezahlten und zukünftigen vorauszahlung verrechnet?

      ich keinne nur die alten bescheide... entweder
      ihnen wird der Betrag xxx auf das Konto gut geschrieben
      oder
      bitte zahlen sie den fälligen Betrag von xxx...

      also wenn nichts dort steht muß ich auch nichts bezahlen?
      außer die Vorauszahlung natürlich

      Kommentar


        #4
        AW: Bescheid / Vorauszahlung

        warten Sie doch den Papier-Bescheid ab

        Dort werden Sie dann den Satz "bitte zahlen Sie den fälligen Betrag von xxx bis zum x.x.xx" finden
        Oder eben nicht
        Mfg

        Kommentar


          #5
          AW: Bescheid / Vorauszahlung

          das ist es ja,
          dieser bescheid per post unterscheidet sich, laut programm, nicht von dem online herunter geladenem bescheid...

          ich wende mich hier an das forum, da ich diese neuen bescheide nicht kenne.
          sie unterscheiden sich in der " aufmachung "

          da hier hunderte oder gar tausende user um hilfe bitten, muß es doch einige geben die mir sagen können ob:

          muß im falle einer steuerschuld im bescheid ...zahlen sie den betrag von xxx ... dort irgendwo stehen oder nicht?

          und

          im falle einer vorauszahlung , wie bei mir, ob die steuerschuld mit der schon geleisteten und noch zu leistenden zahlung " abgegolten " ist, weil dort nirgends ein zu zahlender betrag steht?
          .
          .
          .
          .

          warten Sie doch den Papier-Bescheid ab

          Dort werden Sie dann den Satz "bitte zahlen Sie den fälligen Betrag von xxx bis zum x.x.xx" finden
          Oder eben nicht

          nichts für ungut aber.... das ich abwarten soll ist kein rat , eher ein schlechter scherz .. dann schreiben sie lieber, daß sie davon keine ahnung haben, als das sie hilfesuchenden veräppeln

          wenn mir jemand eine vernünftige auskunft geben kann , möchte ich mich gerne dafür bedanken....

          Kommentar


            #6
            AW: Bescheid / Vorauszahlung

            Zitat von lumabe Beitrag anzeigen
            wenn mir jemand eine vernünftige auskunft geben kann , möchte ich mich gerne dafür bedanken....
            Warte auf den Bescheid per Post, da wird alles drin stehen.

            Kommentar


              #7
              AW: Bescheid / Vorauszahlung

              Zitat von lumabe Beitrag anzeigen
              teil 1.
              verbleibende beträge................(beispiel) 800 euro / ist klar, die müssen wir nachzahlen.
              aber dort steht nirgends : bitte zahlen sie den betrag ....
              früher stand es dort immer
              Nein. Das stand da auch früher nicht.

              Du hast die Bescheiddaten abgeholt, nicht den Bescheid.

              Die Bescheiddaten enthalten die Steuerberechnung, die mit dem tatsächlichen Bescheid übereinstimmt. Sie enthalten keine Abrechnung. Es werden nicht zu zahlende Beträge mit bereits gezahlten abgegelichen. Auch die Zahlungsaufforderung ist nur im Bescheid enthalten.

              Ich schließ mich stiller, Elster-Tester und inzwischen auch bobobaer an

              Kommentar


                #8
                AW: Bescheid / Vorauszahlung

                Hallo lumabe,

                wenn du allerdings deinem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt hast, steht dann keine Zahlungsaufforderung, aber die Formulierung wird am xx.xx.2013 abgebucht vom Konto.....

                Wenn dein Papierbescheid im Briefkasten gelandet ist, dann wäre es nett wenn du kurze Rückmeldung gibst, dann siehst du auch, daß dich hier niemand veräppeln will, wenn du mehrere gleichlautende Auskünfte von erfahrenen Nutzern bekommst.

                Manchmal muss man eben etwas Geduld haben...

                Tschüß

                Kommentar

                Lädt...
                X