Guten Abend zusammen,
mein Freund ist im Mai 2012 nach Deutschland gezogen.
Von Januar bis März 2012 hatte er noch in Spanien gearbeitet und hat danach 3 Monate Arbeitslosengeld aus Spanien bezogen. Von Mitte Mai bis Mitte Oktober hat er in Deutschland einen privaten Sprachkurs besucht und war dann von Mitte Oktober an angestellt. In der Zeit seiner Nichtbeschäftigung hat er in Deutschland kein Arbeitslosengeld 1/2 bezogen.
Hier meine Fragen:
Muss er bei seiner dt. Steuererklärung sein Gehalt in Spanien sowie das spanische Arbeitslosengeld angeben? Wenn ja, wie/wo in Elster? Müssten die spanischen Nachweise übersetzt werden? Oder muss er dafür zusätzlich eine spanische Steuererklärung abgeben?
Vielen Dank für eine Auskunft!
Beste Grüße!
mein Freund ist im Mai 2012 nach Deutschland gezogen.
Von Januar bis März 2012 hatte er noch in Spanien gearbeitet und hat danach 3 Monate Arbeitslosengeld aus Spanien bezogen. Von Mitte Mai bis Mitte Oktober hat er in Deutschland einen privaten Sprachkurs besucht und war dann von Mitte Oktober an angestellt. In der Zeit seiner Nichtbeschäftigung hat er in Deutschland kein Arbeitslosengeld 1/2 bezogen.
Hier meine Fragen:
Muss er bei seiner dt. Steuererklärung sein Gehalt in Spanien sowie das spanische Arbeitslosengeld angeben? Wenn ja, wie/wo in Elster? Müssten die spanischen Nachweise übersetzt werden? Oder muss er dafür zusätzlich eine spanische Steuererklärung abgeben?
Vielen Dank für eine Auskunft!
Beste Grüße!
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