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Steuererklärung von ausländischem Freund

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    Steuererklärung von ausländischem Freund

    Guten Abend zusammen,

    mein Freund ist im Mai 2012 nach Deutschland gezogen.
    Von Januar bis März 2012 hatte er noch in Spanien gearbeitet und hat danach 3 Monate Arbeitslosengeld aus Spanien bezogen. Von Mitte Mai bis Mitte Oktober hat er in Deutschland einen privaten Sprachkurs besucht und war dann von Mitte Oktober an angestellt. In der Zeit seiner Nichtbeschäftigung hat er in Deutschland kein Arbeitslosengeld 1/2 bezogen.
    Hier meine Fragen:
    Muss er bei seiner dt. Steuererklärung sein Gehalt in Spanien sowie das spanische Arbeitslosengeld angeben? Wenn ja, wie/wo in Elster? Müssten die spanischen Nachweise übersetzt werden? Oder muss er dafür zusätzlich eine spanische Steuererklärung abgeben?

    Vielen Dank für eine Auskunft!
    Beste Grüße!

    #2
    AW: Steuererklärung von ausländischem Freund

    Für die Besteuerung ist die Frage der "Ansässigkeit" entscheidend. Dabei ist z.B. auch entscheidend ob er verheiratet ist und falls ja wo die Familie gewohnt hat.
    Da er mehr als 183 Tage im Inland war und Einkünfte erzielt hat, ist er grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig für das ganze Jahr mit seinem "Welteinkommen". Inwieweit jedoch die Einkünfte aus Spanien steuerfrei sind und welche Nachweise er benötigt ist recht kompliziert. Er sollte also in jedem Fall einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen.

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