AW: Lebensversicherung gekündigt - Einzelsteruerbescheid
Wenn jemand in der ersten Frage schreibt
"folgende Kapitalerträge im Sinne des §43 Abs.1 Satz 1 Nr.4 EStG gezahlt -650,57€"
hört sich das sehr nach aus der Bescheinigung abgetippt an. Und "das waren wohl zuviel gezahlte steuern" klingt sehr nach persönlicher Vermutung des Fragestellers, nicht danach, dass da irgendwo was von 650 Euro abgeführten Steuern stehen würde.
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Lebensversicherung gekündigt - Einzelsteruerbescheid
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Ein Gast antwortete
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AW: Lebensversicherung gekündigt - Einzelsteruerbescheid
tja, ob er weiß, was er da geschrieben hat? Mit den vielen ... dazwischen?
das spricht eher dagegen, und hört sich nach einbehaltener Steuer ein:
"Also unterm strich wurden uns ja 650,57€ zuweing ausgezhalt die ich nun zurück holen möchte."
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AW: Lebensversicherung gekündigt - Einzelsteruerbescheid
Zitat von Kloebi Beitrag anzeigendas ist halt die entscheidende Frage zum Sachverhalt: Sind die Kapitalerträge in Höhe von -650 Euro negativ oder wurden von Kapitalerträgen 650 Euro Steuern einbehalten?. Das kann nur Hagener76 wissen.
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AW: Lebensversicherung gekündigt - Einzelsteruerbescheid
das ist halt die entscheidende Frage zum Sachverhalt: Sind die Kapitalerträge in Höhe von -650 Euro negativ oder wurden von Kapitalerträgen 650 Euro Steuern einbehalten?. Das kann nur Hagener76 wissen.
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Ein Gast antworteteAW: Lebensversicherung gekündigt - Einzelsteruerbescheid
Warum sollte die Versicherung auf einen ausweislich der Ursprungsfrage negativen Kapitalertrag Steuern abführen?
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AW: Lebensversicherung gekündigt - Einzelsteruerbescheid
Vermutlich wurde Kapitalerstragssteuer auf die Erträge der Versicherung vom Versicherungsunternehmen abgezogen. Dies wird mit einem pauschalen Satz vorgenommen, wenn die Mindestvertragslaufzeit von 12 Jahren bei alten Verträgen oder generell steuerpflichtigen Verträgen vorgenommen.
Die Steuerbescheinigung mit der Steuerklärung abgeben, dann wird die individuelle Steuer berechnet oder die einbehaltene Kapitalertragssteuer wird zurück erstattet, wenn die Steuerfreibeträge aus Kapitalerträgen nicht bzw. nicht ganz verbraucht wurden (Höhe des Freibetrages abhängig vom Familienstand)
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AW: Lebensversicherung gekündigt - Einzelsteuerbescheid
Der Verlust ergibt sich wahrscheinlich - wie bereits zutreffend erwähnt - nicht aus abgeführten Steuern, sondern eben tatsächlich aus der Differenz zwischen der Summe gezahlter Beiträge und der Auszahlung. Gründe dafür sind vor allem die Provisionen für den Versicherungsvertreter, der den Vertrag vermittelt hat, ggf. für seine Vorgesetzten, Verwaltungskosten bei der Versicherung selbst und ggf. Verluste aus unglücklicher Auswahl der Kapitalanlagen für die Versichertengelder.
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AW: Lebensversicherung gekündigt - Einzelsteruerbescheid
Sie haben doch gar keine Steuern wegen der LV gezahlt und können demnach auch keine Steuern erstattet bekommen. Den Verlust von 650 EUR können Sie mit anderen Kapitalerträgen in 2012 verrechnen, wenn vorhanden.
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AW: Lebensversicherung gekündigt - Einzelsteruerbescheid
Ja genau - das waren wohl zuviel gezahlte steuern aufgrund der vorzeitigen kündigung. Deswegen haben wir ja dieses schreiben von der Versicherung bekommen.
Frag mich jetzt nur ob ich das Geld zurück bekomme indem ich das Schreiben der Versicherung so den Unterlagen beilege oder ob ich das irgendwie ins Elster Formular eintragen muss und das Schreiben zusätzlich.
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AW: Lebensversicherung gekündigt - Einzelsteruerbescheid
Hallo,
verstehe ich das richtig?
Die Versicherung hat dir 650,57 Euro zu wenig ausbezahlt und die möchtest du haben.
Von wem? Vom Finanzamt? Warum?
Gruß FIGUL
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Lebensversicherung gekündigt - Einzelsteruerbescheid
Hallo zusammen.
Wir haben 2012 von meiner Frau eine Lebensversicherung/ Rentensparvertrag gekündigt. Von der Versicherung kam darauf hin ein schreiben:
Steuerbescheinigung einer leistenden Körperschaft, Personenvereiningung oder Vermögensmasse oder eines Personenunternehmens
Einzelsteruerbescheinigung
An meine Frau wurden für die Versicherung... für den Zeitraum von ...2006 - ...2012 folgende Kapitalerträge im Sinne des §43 Abs.1 Satz 1 Nr.4 EStG gezahlt -650,57€
Nach § 20 Abs 1 Nr. 6 EStG neue Fassung ermittelt sich der steuerpflichtige Ertrag aus einer kapitalbildnenden Lebensversicherung oder Rentenversicherung als Differenz zwischen ausgezahlter Versicherungsleistung und darauf entrichterter Beiträge.... blablabla
Also unterm strich wurden uns ja 650,57€ zuweing ausgezhalt die ich nun zurück holen möchte.
Reicht es jetzt wenn ich den Bescheid in meiner erklärung mit einreiche oder muss ich den in irgendeiner Anlage in Elster einfügen???
freue mich über jede Hilfe -DankeStichworte: -
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