Hallo,
bei meinem Steuerbescheid für 2012 wurde die Arbeitslosenversicherung gar nicht berücksichtigt mit der Begründung, dass "der Höchstbetrag für sonst. Vorsorgeaufwendungen bereits durch die Berücksichtigung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft". Wie errechnet man den Höchstbetrag? Kann das Finanzamt einfach so die von mir gezwungenermaßen bezalten Beiträge nicht berücksichtigen? Wäre toll, wenn mir jemand eine Antwort hat, vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße
bei meinem Steuerbescheid für 2012 wurde die Arbeitslosenversicherung gar nicht berücksichtigt mit der Begründung, dass "der Höchstbetrag für sonst. Vorsorgeaufwendungen bereits durch die Berücksichtigung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft". Wie errechnet man den Höchstbetrag? Kann das Finanzamt einfach so die von mir gezwungenermaßen bezalten Beiträge nicht berücksichtigen? Wäre toll, wenn mir jemand eine Antwort hat, vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße
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