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Beschränkt abziehbare Sonderausgaben - Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

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    Beschränkt abziehbare Sonderausgaben - Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

    Hallo,

    bei meinem Steuerbescheid für 2012 wurde die Arbeitslosenversicherung gar nicht berücksichtigt mit der Begründung, dass "der Höchstbetrag für sonst. Vorsorgeaufwendungen bereits durch die Berücksichtigung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft". Wie errechnet man den Höchstbetrag? Kann das Finanzamt einfach so die von mir gezwungenermaßen bezalten Beiträge nicht berücksichtigen? Wäre toll, wenn mir jemand eine Antwort hat, vielen Dank im Voraus!

    Liebe Grüße

    #2
    AW: Beschränkt abziehbare Sonderausgaben - Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

    Das Thema hatten wir schon zigtausendmal, einfach mal die Forensuche bemühen ;-) Das Finanzamt kann das natürlich NICHT "nur einfach so" aus einer Laune heraus, sondern es hält sich dabei strikt an Recht und Gesetz.

    Fakt ist, dass aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Basisversorgung bei der Kranken- und Pflegeversicherung abziehbar sein muss. Wenn dann bei einem normalen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer noch Luft ist bis zum Höchstbetrag von 1.900 EUR, dann kann soweit auch mehr abgesetzt werden. Sind die 1.900 EUR aber schon erreicht oder überschritten, dann ist -steuerlich gesehen- der Rest Dein Privatvergnügen.

    Ein weiterer Gedanke: Du zahlst ja nur die Hälfte der Arbeitslosenversicherung, den Rest zahlt Dir Dein Arbeitgeber steuerFREI. Ist das nichts ?
    Zuletzt geändert von Picard777; 11.06.2013, 00:09. Grund: "des Bundesverfassungsgerichts" ergänzt
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Beschränkt abziehbare Sonderausgaben - Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

      Vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

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