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Einkommensteuerbescheid - Arbeitslosenversicherung

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    Einkommensteuerbescheid - Arbeitslosenversicherung

    Hallo!

    Bei meinem ESt-Bescheid 2012 wurden die Arbeitslosenversicherungsbeiträge die aus der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 44 automatisch übernommen werden nicht berücksichtigt. Dementsprechend weicht die Berechnung des Finanzamtes gegenüber meiner ab. Beim ESt-Bescheid 2011 war das nicht der Fall, dort wurden die Beiträge angesetzt. ´
    Hat sich da was geändert? Wollte nur vorher hier mal nachfragen bevor ich beim Finanzamt anrufe!

    Vielen Dank im Voraus

    #2
    AW: Einkommensteuerbescheid - Arbeitslosenversicherung

    In Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand muss bei einem normalen Arbeitnehmer JA angekreuzt werden. Dann stimmt Deine Berechnung wieder mit der des Finanzamts überein.

    Kommentar


      #3
      AW: Einkommensteuerbescheid - Arbeitslosenversicherung

      Hallo patte1983

      die Arbeitslosenversicherungs-Beiträge zählen zu den beschränkt abzugsfähigen
      sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Die steuerliche Berücksichtigung erfolgt
      unter bestimmten Voraussetzungen.

      Informieren Sie sich hier, nach Eingabe bei Google von:

      Arbeitslosenversicherung: Beiträge doch steuerlich abziehbar

      oder die Informationen nach Eingabe bei Google:

      www2.nwb.de/portal/content/ir/service/news/news_1289140.aspx‎


      gez. H a g e n - G r o n e r t

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