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Fragen zur Lohnsteuer meiner Tochter

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    Fragen zur Lohnsteuer meiner Tochter

    Hallo,

    meine Tochter, die im letzten Jahr ihre Ausbildung beendet hat, hat nun ihre erste Steuererklärung abgegeben und soll eine Nachzahlung von fast 600 € zahlen!
    Das kann aber fast nicht sein und ich erstelle gerade eine Erklärung im Elster, um diese mit dem eventuellen Widerspruch einzureichen.Ich vermute Fehler bei der Erstellung.

    Meine Frage an die Profis, da ich bisher nur die Anlage kenne indem ich die Daten meiner Kinder eingegebn habe. Nun ist es ja die Erklärung meiner Tochter :-)

    - Sie hat bis zum Ausbildungsende Halbwaisenrente bezogen. Wo gebe ich diese bei ihr ein? Kann diese überhaupt auf das Gehalt angerechnet werden und gar versteuert?
    Und wo kann ich eingeben das sie Halbwaise ist und sie ja bis zum 31.8 im Annerkennungsjahr, also noch in der Ausbildung war?

    - Sie bezog Kindergeld (die Einkommensgrenzen wurden ja 2012 aufgehoben). Das KG ging auf mein Konto, ausgezahlt habe ich es an meine Tochter. Muss ich das vermerken?

    - Bis 31.08.12 war sie im Anerkennungspraktikum und hat ca. 1200 Brutto, zzgl. Halbwaisenrente verdient und ca 440 € Steuer gezahlt. Die letzten 4 Monate von 2012 war sie im Angestelltenverhältnis und hat noch einmal ca 1000 € Steuer bezahlt.

    Ich freue mich sehr über Hilfe!

    Grüße Trine

    #2
    AW: Fragen zur Lohnsteuer meiner Tochter

    Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. In der Steuererklärung sind alle Einnahmen und Ausgaben des Jahres einzutragen.

    Das Kindergeld ist steuerfrei und in der Einkommensteuererklärung der Tochter nicht zu erfassen. Kindergeldberechtigt waren ja auch Sie.

    Die Einnahmen aus der Ausbildung und dem anschliessenden Angestelltenverhältnis stellen Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeistit dar und sind auf der Anlage N zu erklären.

    Die Halbwaisenrente ist auf der Anlage R zu erklären. Da für diese bisher keine Steuer gezahlt wurde ist eine Nachzahlung plausibel. Achten Sie darauf, dass die Halbwaisenrente im Regelfall nur befristet gezahlt wird und tragen deshalb auf der Anlage R unbedingt den Zeitpunkt des voraussichtlichen Endes der Rentenzahlung ein. Die Rente tragen Sie auf der Anlage R Seite 1 Zeile 14 ff. und den voraussichtlichen Zeitpunkt des Endes der Rentenzahlungen in Zeile 19 ein.
    Zuletzt geändert von ; 16.06.2013, 18:17.

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      #3
      AW: Fragen zur Lohnsteuer meiner Tochter

      Hallo,

      vielen Dank für deine Antwort.

      Ich habe noch Fragen ob folgendes geltend gemacht werden kann:

      - Meine Tochter hat sich um den Arbeitsweg zur Kigaöffnungszeiten bewältigen, (über 14 KM von Dorf in die Stadt) ein Auto angeschafft.

      - Um ihre Facharbeit schreiben zu können hat sie sich einen Laptop gekauft

      - Hausrat und Haftpflicht müsste sie ja geltend machen können?

      Vielen Dank für die Hilfe!

      Gruss Triine

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        #4
        AW: Fragen zur Lohnsteuer meiner Tochter

        Fahrtkosten werden in die Anlage N, Seite 2 ganz oben eingetragen.

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