Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Bescheid stimmt nicht mit der Berrechnugn übereien !?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Bescheid stimmt nicht mit der Berrechnugn übereien !?

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem:

    Meine Steuerbescheid aus 2009 bringt mir laut Brechnung ca. 339,- ein, Laut FA bekommen die aber 345,-.
    Die zahlen welche ich eingeben habe zb. die Einkommenssteuer ist auf dem bescheid satte 400,- höher als auf der elektronischen berechnung.

    kann mir da vllt jemand Helfen wie kann das sein leigt der fehler bei mir oder kann er beim FA liegen ?

    mfg Andreas

    edit.: Ich hatte schon einen Termin beim FA zur klärung jedoch kann ich mit der aussage: " das wäre halt so" nich abfinden. erwähnen sollte ich noch das 11 Monate in 2009 gearbeitet habe und zum 1.12 abreitslos wurde. kann das daher kommen ? Wobei ich in 2012, 6 Monate (durch umschulung bedingt) gearbeitet habe und 6 MOnate erwerbslos war und 1000,- der unterschied dahinter erschließt sich mri irgendwie nicht.
    Zuletzt geändert von AndiK; 17.06.2013, 21:44.

    #2
    AW: Bescheid stimmt nicht mit der Berrechnugn übereien !?

    Du hast ja schon ganz gute Ansätze zur Fehlerklärung gebracht:

    >Die zahlen welche ich eingeben habe zb. die Einkommenssteuer ist auf dem bescheid satte 400,- höher als auf der elektronischen berechnung.

    Aber: Du gibst in Deiner Software keine Einkommensteuer ein. Die Einkommensteuer wird erst nach Eingabe aller anderen Daten berechnet.

    Deshalb möchte ich gern meine vertrockneten Semmeln nochmal aufwärmen:

    Ich schreib meinen Einkaufszettel für den Bäcker:

    1 Roggenmischbrot 1,29
    5 Semmeln 5 x 0,29 1,45
    (die 5. Semmel gibt's gratis) -,29
    1 Breze -,30
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Summe 2,75
    Bei meinem Bäcker krieg
    ich allerdings 10 % Rabatt -,28
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Zu zahlen 2,47
    Ich habe einen Schein: 5,00
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Rückgeld: -2,53

    Mein Kassenzettel sieht nachher so aus:

    1 Roggenmischbrot 1,29
    6 Semmeln 6 x 0,29 1,74
    (die 5. Semmel gibt's gratis) -,29
    1 Breze -,30
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Summe 3,04
    Bei meinem Bäcker krieg
    10 % Rabatt -,31
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Zu zahlen: 2,73
    bezahlt: 5,00
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Rückgeld: -2,27

    Also: der Unterschied tritt nicht beim Rückgeld (2,53 bzw. 2,27) auf, sondern bereits bei der Zahl der Semmeln (5 bzw. 6). Wo tritt bei Dir der Unterschied auf?

    Kommentar


      #3
      AW: Bescheid stimmt nicht mit der Berrechnugn übereien !?

      das ding ist einfach das die Zahlen die ich eingeben habe so aus der Elektronischen Lohnsteuerkarte stammen und scheinbar beim FA andere zahlen vorliegen aber wie kann das sein ?

      die bei mir errechnte Einkommenststeuer ist ein andere betrag als auf dem bescheid so richtig ausgedrückt ?

      Kommentar


        #4
        AW: Bescheid stimmt nicht mit der Berrechnugn übereien !?

        Das heißt also bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit besteht schon ein Unterschied zwischen Elster- und Finanzamts-Berechnung?

        Kommentar


          #5
          AW: Bescheid stimmt nicht mit der Berrechnugn übereien !?

          Genau also auf dem bescheid steht

          Festgesetzt werden: 2117.00 unter einkommenstseuer
          und auf meiner berechnung steht

          Festgesetzt werden: 1589.00 unter einkommenstseuer

          ansonsten sind die zahlen ziemlich ähnlich aber die unterschiede sind nicht so gravierend

          Kommentar


            #6
            AW: Bescheid stimmt nicht mit der Berrechnugn übereien !?

            Guten Abend @ Elefant

            gestatten Sie mir bitte einen lustigen Beitrag ~ ~ ~ ~

            Ihre Rechenbeispiele sind korrekt, aber Ihre * Bäckerrechnung * nennt man:

            bitte unter Google eingeben und schmunzelnd lesen:
            de.wiktionary.org/wiki/Milchmädchenrechnung

            nach der Eingabe bitte anklicken:
            ~ Eine Milchmädchenrechnung (in der Schweiz Milchbüchleinrechnung) ~

            Bitte diesen Beitrag nicht allzu ernst nehmen. Bleiben Sie heiter und
            mir wohl gewogen. ~ ~

            Mit freundlichen Grüßen
            ~~~~ H a g e n ~~~~‎

            Kommentar


              #7
              AW: Bescheid stimmt nicht mit der Berrechnugn übereien !?

              Zitat von Hagen-Gronert Beitrag anzeigen
              mir wohl gewogen‎
              Eine Milchmädchenrechnung wird aber erst draus, wenn der Bäcker das Mehl nicht wohl gewogen hat



              Zitat von AndiK Beitrag anzeigen
              Genau also auf dem bescheid steht
              Festgesetzt werden: 2117.00 unter einkommenstseuer
              und auf meiner berechnung steht
              Festgesetzt werden: 1589.00 unter einkommenstseuer
              Ja, wie ich's gesagt hab: auf dem Kassenzettel steht 2,27, aber nach meiner Berechnung müssten es 2,53 sein.


              Aber wo ist der Unterschied in der Berechnung?

              Kommentar


                #8
                AW: Bescheid stimmt nicht mit der Berrechnugn übereien !?

                Noch einmal Guten Abend Elefant

                ~ ~

                Der Bäcker der das Mehl ~ nicht wohl gewogen ~ hat,

                ist dem Kunden ~~~ nicht wohl gewogen ~~ ~~~

                Mit freundlichen Grüßen
                ~~~~ H a g e n ~~~~
                Zuletzt geändert von ; 18.06.2013, 00:31. Grund: Gruß geändert

                Kommentar


                  #9
                  AW: Bescheid stimmt nicht mit der Berrechnugn übereien !?

                  zurüch zu AndiK:

                  Sie waren sechs Monate erwerbslos. Das lässt auf den Bezug von ALG I schließen. Dieses unterliegt dem sog. Progressionsvorbehalt und erhöht dadurch den Steuersatz. Wenn Sie das nicht angegeben haben, hat vielleicht das FA die Daten von der AA bekommen und angesetzt. Das sollte aber erläutert sein.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Bescheid stimmt nicht mit der Berrechnugn übereien !?

                    Hallo,
                    @AndiK,
                    du sprichst hier einmal von 2009 und einmal von 2012,
                    2009 warst du nur einen Monat arbeitslos? Da ist der Unterschied zwischen Bescheid und Berechnung zu groß.
                    Hast du 2009 auch Krankengeld bezogen?.
                    Lies den Bescheid einmal genau durch (Text). Erläuterungen.
                    Findest du was über Progressionvorbehalt?
                    Eigentlich sind deine Angaben zu dürftig und zu ungenau.

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Bescheid stimmt nicht mit der Berrechnugn übereien !?

                      Stop Stop Stop.....das mit 2012 diente nur als Vergleich dort war ich 6 Monate Arbeitslos und habe 6 MOnate gearbeitet = 1000,- € Rückerstattung.

                      In 2009 war ich 11 Monate am Arbeiten und 1 Monat Arbeitslos und soll nun 345,- € zurückzahlen (für 2009) deshalb der vergleich.

                      Also 2012 ist alle tutti

                      nur in 2009 halt nicht, und nein ich habe kein Krankengeld bezogen

                      mfg

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Bescheid stimmt nicht mit der Berrechnugn übereien !?

                        Dann vergleiche nochmal die Grundlagen, also die Arbeitslöhne etc. Siehe Elefant # 4. Offensichtlich hat dass FA andere Daten als du. Eine der beiden Berechnungen muss ja stimmen. Bestand evtl. noch ein zweite Beschäftigungsverhältnis oder wurde die Lohnabrechnung irgenwie korrigiert?

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Bescheid stimmt nicht mit der Berrechnugn übereien !?

                          Hallo AndiK,
                          ich glaube, hier im Forum kommen wir nicht weiter.
                          Lege Einspruch ein (wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist) und lasse Dir die zugrundeliegenden Daten vom zuständigen Finanzamt erläutern.
                          Gruss (S)stiller
                          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X