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schneller Erstantrag & Umzug?

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    schneller Erstantrag & Umzug?

    Hallo,

    ich habe heute erfahren, dass ich bis zum 12. eine Lohnsteuerkarte brauche. Nun habe ich aber noch nie gearbeitet und weiß auch nicht mal, ob ich eine Steuernummer habe.
    Weiterhin bin ich im Mai dieses Jahres (innerhalb Berlins) umgezogen. Ich habe gelesen, dass man immer zu dem für den Bezirk zuständigem Finanzamt gehen soll, in dem man im letzten September gewohnt hat. Stimmt das?

    Mein Plan war jetzt mir online das Formular "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2013" auszudrucken und direkt zum Finanzamt zu gehen. Dachte das ist der schnellste Weg. Brauche ich dann den "Vereinfachten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" auch noch?

    Ich bin 22 Jahre alt, habe wie gesagt noch nie gearbeitet, schreibe jetzt in einem Unternehmen meine Bachelorarbeit (vergütet), bin single und habe keine Kinder.

    lg

    #2
    AW: schneller Erstantrag & Umzug?

    Hallo,

    jedem Bürger wurde eine Steuer-ID mitgeteilt die ein Leben lang Gültigkeit behält.
    Diese teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit. Der Rest läuft nahezu automatisch.
    Falls Sie Änderungen im Familienstand oder Freibeträge eintragen lassen wollen,
    werden Sie selbst aktiv und beantragen eine Änderung der ELSTAM Daten.

    Zitat aus Wikipedia:
    Die Lohnsteuerkarten werden durch ein papierloses elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer mit dem Namen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzt. Der Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber bei Eintritt in das Dienstverhältnis seine Steuer-Identifikationsnummer sowie den Tag seiner Geburt zum Zweck des Abrufs der Lohnsteuerabzugsmerkmale mitzuteilen. Der Arbeitgeber ruft die Lohnsteuerabzugsmerkmale beim Bundeszentralamt für Steuern durch Datenfernübertragung ab und übernimmt sie in das Lohnkonto des Arbeitnehmers (§ 39e Abs. 4 EStG).

    Weitere Infos bei ELSTER:
    https://www.elster.de/arbeitn_elstam.php

    Für Änderungen gibt es hier den Antrag:
    https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=034118


    Hier noch ein aufschlussreicher Nachtrag:
    http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11344747/
    Zitat:
    Sollten Sie für das Kalenderjahr 2013 erstmals ein Arbeitsverhältnis beginnen, erkundigen Sie sich deshalb bitte bei Ihrem Arbeitgeber, ob dieser bereits am elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahren teilnimmt. Nur wenn dies nicht der Fall sein sollte, ist es erforderlich, beim Finanzamt die Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (sogenannte Ersatzbescheinigung) zu beantragen, sofern Sie nicht bereits über eine Lohnsteuerkarte 2010 verfügen.

    Hier gibt es Infos Ihres Bundeslandes:
    http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/nachrichten/artikel.21092.php
    Zuletzt geändert von Basteltyp; 02.07.2013, 11:26. Grund: Ergänzung Infos
    Gruß, Basteltyp

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