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normal nicht. Eine Zusammenveranlagung kommt schon nicht mehr in Betracht, wenn man das ganze Jahr dauernd getrennt gelebt hat. Die Scheidung ist dann normalerweise nach einem Trennungsjahr. Bei Einzel- oder getrennter Veranlagung dürfen nie Angaben zum Ehegatten gemacht werden.
hallo
ich bin seit 2012 geschieden und es gelingt mir nicht, meine ex ehefrau aus dem hauptvordruck rauszubekommen. ich habe name und vorname etc löschen wollen. elster zeigt mir jezt die deaktivierten daten an, möchte aber immer wieder die daten haben, wenn ich auf "berechnen" gehe.
die angaben zur veranlagung etc sind auch raus.
was muss ich jetzt tun?
schau mal in Anlage Vorsorgeaufwand, ob noch etwas bei Ehefrau steht. z. B. Zeile 11 bei Ehefrau Häkchen entfernen.
Seite 2 Vorsorggeaufwandprivate KV Angaben Ehefrau.
Zeile 108 Seite 4 Hauptvordruck, Anlage AV, Anlage N (Ehefrau)
Kreuz Hauptvordruck Seite 1 Zeile 19, Zeile 13 k.A. Zusammenveranlagung.
jetzt es das elsterprogramm wohl geschluckt. ich habe die steuererklärung komplett neu gemacht (hatte vorher die daten aus dem vorjahr übernommen...), aber er wollte bei der zusammenveranlagung doch noch ein kreuz. hat er bei "getrenntveranlagung" dann auch bekommen. ansonsten sind die daten zur exehefrau getilgt.
danke für deine hilfe!
silvervep
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