Hallo,
ich habe leider auch nach intensiver Recherche nirgends einen Hinweis darauf gefunden, wo ich die Abfindung einer Rente meines Mannes in der Steuererklärung angeben muss. Es handelt sich um eine Abfindung einer steuerfreien Rente. Gehört diese dann zu den Einkommensersatzleistungen die dem Progressionsvorbehalt unterliegen? Denn wenn ich sie im normalen Rentenvordruck eintrage erscheint sie in der Berechnung - und da sie ja steuerfrei ist, sollte sie das wohl nicht tun ;-)
Ich hoffe, dass mir hier jemand eine Antwort geben kann!
Viele Grüße
Nadine
ich habe leider auch nach intensiver Recherche nirgends einen Hinweis darauf gefunden, wo ich die Abfindung einer Rente meines Mannes in der Steuererklärung angeben muss. Es handelt sich um eine Abfindung einer steuerfreien Rente. Gehört diese dann zu den Einkommensersatzleistungen die dem Progressionsvorbehalt unterliegen? Denn wenn ich sie im normalen Rentenvordruck eintrage erscheint sie in der Berechnung - und da sie ja steuerfrei ist, sollte sie das wohl nicht tun ;-)
Ich hoffe, dass mir hier jemand eine Antwort geben kann!
Viele Grüße
Nadine
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