Hallo,
folgender Sachverhalt.
Mein Arbeitgeber meinte irgendwas von ich müsste einen zweiten Arbeitgeber seit Februar 2013 haben, weil sein Steuerberater meinte irgendwas hätte sich in den Bezügen geändert.
Ich soll irgendwie nach seiner Aussage in Steuerklasse 6 sein, und jetzt sind es fast schon 4 Wochen, und mein Monatslohn ist immer noch nicht überwiesen.
Daraufhin war ich beim Finanzamt, und diese haben mir bestätigt, dass ich immer noch Steuerklasse eins bin.
Habe auch ein Schreiben erhalten.
Inhalt des Schreibens: „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale", dort steht "Sie sind zum 01.01.2013 die folgenden Lohnsteuerabzugsmerkmale in der ELStAM-Datenbank gespeichert"
Darunter steht Steuerklasse 1.
Habe meinem Arbeitgeber das Schreiben vorgelegt, aber er argumentiert damit, dass auf dem Schreiben steht "zum 01.01.2013" und dass kein Nachweis wäre.
Dann hatte ich ein Gespräch mit Ihm, und er meinte, ich müsse Ihm die Steuermerkmale für die Monate Februar, März, April, Mai und Juni nachweisen, damit geprüft werden kann,
dass ich nicht einen zweiten Arbeitgeber habe.
Ich bin kein Steuer Fachmann, aber da muss doch ein anderer Fehler vorliegen.
Ich habe keinen zweiten Arbeitgeber gehabt und wenn doch, müsste ich ja eine zweite Lohnsteuerkarte beantragt haben.
Wenn sich etwas in den Bezügen geändert haben sollte, dann muss sich doch das auf die Lohnsteuerkarte (Lohnsteuerkarte von 2010) beziehen, welche ich Ihm am Anfang unseres
Arbeitsverhältnissen übergeben habe.
Meine Frage:
- Was soll ich machen?
- Steuermerkmale nachweisen für die Monate, geht das?
folgender Sachverhalt.
Mein Arbeitgeber meinte irgendwas von ich müsste einen zweiten Arbeitgeber seit Februar 2013 haben, weil sein Steuerberater meinte irgendwas hätte sich in den Bezügen geändert.
Ich soll irgendwie nach seiner Aussage in Steuerklasse 6 sein, und jetzt sind es fast schon 4 Wochen, und mein Monatslohn ist immer noch nicht überwiesen.
Daraufhin war ich beim Finanzamt, und diese haben mir bestätigt, dass ich immer noch Steuerklasse eins bin.
Habe auch ein Schreiben erhalten.
Inhalt des Schreibens: „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale", dort steht "Sie sind zum 01.01.2013 die folgenden Lohnsteuerabzugsmerkmale in der ELStAM-Datenbank gespeichert"
Darunter steht Steuerklasse 1.
Habe meinem Arbeitgeber das Schreiben vorgelegt, aber er argumentiert damit, dass auf dem Schreiben steht "zum 01.01.2013" und dass kein Nachweis wäre.
Dann hatte ich ein Gespräch mit Ihm, und er meinte, ich müsse Ihm die Steuermerkmale für die Monate Februar, März, April, Mai und Juni nachweisen, damit geprüft werden kann,
dass ich nicht einen zweiten Arbeitgeber habe.
Ich bin kein Steuer Fachmann, aber da muss doch ein anderer Fehler vorliegen.
Ich habe keinen zweiten Arbeitgeber gehabt und wenn doch, müsste ich ja eine zweite Lohnsteuerkarte beantragt haben.
Wenn sich etwas in den Bezügen geändert haben sollte, dann muss sich doch das auf die Lohnsteuerkarte (Lohnsteuerkarte von 2010) beziehen, welche ich Ihm am Anfang unseres
Arbeitsverhältnissen übergeben habe.
Meine Frage:
- Was soll ich machen?
- Steuermerkmale nachweisen für die Monate, geht das?
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