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Was bei Anlage G und EÜR ausfüllen, wenn kein Gewinn?

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    Was bei Anlage G und EÜR ausfüllen, wenn kein Gewinn?

    Hallo zusammen,

    ich muss gleich vorne weg sagen, dass Steuerklärungen überhaupt nicht meine Stärke ist.

    Es geht um folgendes, ich hatte vor sechs Jahren ein Gewerbe angemeldet, da ich gemeint habe, ich möchte nebenberuflich Vorsorgeberater werden (Ja ich weiß, wie dumm muss man sein aber ich war jung und wusste es nicht besser). Ich habe daraufhin ein Gewerbe angemeldet aber nie selbstständig gearbeitet, da ich mir es direkt wieder anders überlegt hatte (wie das halt so ist). Ich habe also nie etwas eingenommen und folgedessen nie Gewinn gemacht.

    Mitte 2012 habe ich dann endlich das Gewerbe abgemeldet. Trotzdem verlangt das Finanzamt nun von 2011 und 2012, dass ich die Anlage G verständlicherweiße nachreiche. Von 2012 möchte sie auch noch die Anlage EÜR. Ich habe für beide Jahre meine Steuererklärung per Elsterformular ausgefüllt und übergeben. Gestern war ich im Finanzamt und habe mir die Anlagen EÜR und G geholt, da ich sie offensichtlich elektronisch nicht nachreichen kann.

    Nun meine Fragen:

    Kann mir jemand von euch sagen, was ich bei den beiden Anlagen EÜR und G ausfüllen muss? Schritt für Schritt, so dass es auch der letzte Horst (also ich) kapiert.

    Kann ich meine Steuererklärung 2011 und 2012 ändern und diese Anlagen anhängen?

    Wäre echt nett von euch, wenn Ihr mir etwas behilflich sein könntet.

    Ich wünsche einen sonnigen Tag.

    Gruß Emicore

    #2
    AW: Was bei Anlage G und EÜR ausfüllen, wenn kein Gewinn?

    In Anlage G muss eine Null bei Gewinn. In die Anlage EÜR drei Nullen, bei Summe Betriebseinnahmen, Summe Betriebsausgaben und Gewinn. Zusätzlich natürlich Name, Steuernummer. Anlage G kann nicht unabhängig von der Steuererklärung gesendet werden. Anlage EÜR schon. Das war es eigentlich. Die Anlage EÜR muss man ohnehin nur ausfüllen, wenn die Einnahmen > 17.500 waren. Kann also entfallen.

    In dem Fall sollte aber auch schon eine unterschriebene formlose Erklärung ihrerseits, dass weder Einnahmen erzielt noch Ausgaben angefallen sind, ausreichen.

    Allerdings war zumindest die Gebühr für die Gewerbeabmeldung eine Betriebsausgabe.
    Zuletzt geändert von Kloebi; 25.07.2013, 11:46.

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      #3
      AW: Was bei Anlage G und EÜR ausfüllen, wenn kein Gewinn?

      >>> Allerdings war zumindest die Gebühr für die Gewerbeabmeldung eine Betriebsausgabe.


      Ja, wenn eine Einnahmeerzielungsabsicht vorlag.
      Mfg

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        #4
        AW: Was bei Anlage G und EÜR ausfüllen, wenn kein Gewinn?

        Das entscheidet dann das FA, ob es die Anmeldungsgebühr als Verlust festgestellt wird ;-).
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Was bei Anlage G und EÜR ausfüllen, wenn kein Gewinn?

          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          ..Anlage G ... ... Anlage EÜR drei Nullen, bei Summe Betriebseinnahmen, Summe Betriebsausgaben und Gewinn. ... ..Anlage EÜR... nur ausfüllen, wenn .Einnahmen > 17.500 waren. Kann also entfallen.

          In dem Fall sollte .. formlose Erklärung ihrerseits, dass weder Einnahmen erzielt noch ... sind, ausreichen.
          ...
          Hallo Zusammen und oh, sie'st man sich hier??? ok!

          Ich habe mich mal mit dem Thema Selbständigkeit und Steuererklärung informiert und für, wahrscheinlich nur eine mögliche Antwort, mehrer erhalten, daher einmal ein klarer eindeutiger Fall.

          Eine auf Gewinn ausgerichtete Selbstständigkeit auf Basis einer FB wurde beim FA angemeldet. Es wird z.T. kein Gewinn bzw. nur unterm Freibetrag erzielt. Gilt auch klar, für'n Umsatz!!! -(Mehr steht nicht an!)-
          Die Aussagen sind:

          1) Es brauch nur eine EÜR eingereicht werden, diese kann formlos sein, also kein EÜR-Anlage, da Umsatz, Gewinn sowieso, unter 17.000€.

          2) Bei keinen Umsatz reicht eine schriftliche Erklärung, ohne Steuerformular, als Nullgewinn/Umsatz aus.

          3) Es braucht garnichts eingereicht werden, bis sich das FA meldet.

          Meine Ansicht.
          4) Bei oben beschriebenen Fall, jeder Selbstständige muß unabhängig von der Geringfügigkeit des Umsatzes eine Steuererklärung abgeben. Wenn auch w.o. beschrieben mit Nullen ausgefüllt und zwar den Mantelbogen, Anlage S, keine Umsatzsteuererklärung ($ 19 EStG) und nur eine formlose EÜR.

          Wer weiß das von Ihnen ganz genau, was nun real zutrifft?

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            #6
            AW: Was bei Anlage G und EÜR ausfüllen, wenn kein Gewinn?

            Hallo Prolster,

            ich fange mal mit Punkt 4.) an -> das ist in deinem Fall korrekt so, bei gewerblichen Einkünften ist eine Umsatzsteuererklärung mit ggf. Null einzureichen und zur Einkommensteuererklärung die Anlage G ggf. mit Null.

            1.) was soll eine EÜR alleine -> die gehört immer zu einer entsprechenden Steuererklärung, kann unter 17.500 Einnahmen formlos sein.

            2.) das ist falsch, es muss eine Umsatzsteuererklärung mit Null eingereicht werden.

            3.) wer das so macht riskiert Mahnungen, Schätzungsandrohungen, Schätzungen usw. und bei verspäteter Abgabe entsprechende zusätzliche Gebühren wie Verspätungszuschlag und so weiter.

            Tschüß

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              #7
              AW: Was bei Anlage G und EÜR ausfüllen, wenn kein Gewinn?

              Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
              ...
              2.) das ist falsch, es muss eine Umsatzsteuererklärung mit Null eingereicht werden.

              3.) wer das so macht riskiert Mahnungen, Schätzungsandrohungen, Schätzungen usw. und bei verspäteter Abgabe entsprechende zusätzliche Gebühren wie Verspätungszuschlag und so weiter.....
              @holzgoe, vielen Dank für Ihre prompte Antwort. Pkt. 4. schien mir auch am plausibelsten zu sein, nur ihre Punkte 2.u.3 stellen weitere Fragen auf. Klar, als obiger FM gibt es keine Gewerbe, aber obwohl die Kleinunternehmerregel greift, muß eine Umsatzsteuer erklärt werden?
              Schätzung wäre auch klar, aber bei Null Umsatz bzw. müßte man mit Verspätungszuschlag als Konsequenz rechnen?

              Oder nur wenn de facto auch Steuern nachzuzahlen wären? Das wäre dann wieder klar.

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                #8
                AW: Was bei Anlage G und EÜR ausfüllen, wenn kein Gewinn?

                Hallo Prolster,

                auch ein Kleinunternehmer muss eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben, damit kann überprüft werden ob die Voraussetzungen als Kleinunternehmer noch gegeben sind.
                Wenn das Finanzamt schätzt dann bestimmt mit einer Zahllast und darauf kann man gleich einen Verspätungszuschlag festsetzen. In der Endkonsequenz wird der Unternehmer meist muntert und gibt dann vielleicht seine Null ab und damit verschwindet natürlich auch der Verspätungszuschlag.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Was bei Anlage G und EÜR ausfüllen, wenn kein Gewinn?

                  Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                  ...auch ein Kleinunternehmer muss eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben, damit .überprüft ..Voraussetzungen als Kleinunternehmer ..
                  .. Finanzamt schätzt ..einen Verspätungszuschlag ..
                  Bei zwei geben Sie eine schon recht plausible Erklärung, denn eine Schätzung und ein
                  Verspätungszuschlag machen munter.
                  Was nicht einleuchtet ist die Ust-Erklärung, denn die Umsatzhöhe < 17.500€, wird ja auch in der EÜR eingegetragen, wie kann man eine Ust-Erklärung abgeben ohne eine UstId? Geht in ELSTER ja garnicht, oder?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Was bei Anlage G und EÜR ausfüllen, wenn kein Gewinn?

                    Natürlich ist ein Kleinunternehmer verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Wenn es Finanzbeamte gibt die darauf verzichten - das kann nicht unsere Entscheidung hier im Forum sein.

                    Bei Fragen zur Befreiung von der Abgabepflicht wegen geringer/keiner Einnahmen/Umsätze ist einziger Ansprechpartner das Finanzamt.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Was bei Anlage G und EÜR ausfüllen, wenn kein Gewinn?

                      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                      Natürlich ist ein Kleinunternehmer verpflichtet,..

                      Bei Fragen zur Befreiung von der Abgabepflicht wegen geringer/keiner Einnahmen/Umsätze ist einziger Ansprechpartner das Finanzamt.
                      Ihr Hinweis L.E.Fant, das ist schon klar.

                      Auch wann i.d.R. eine UST-Erklärung bzw. -Voranmeldung durchzuführen ist. Mir war auch nicht bekannt, dass Finanzämter div. vorgehen, trotz "fixer" UST-Erklärungsregelung bei KU.

                      Aber, werde morgen mal bei einem FA anrufen.

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                        #12
                        AW: Was bei Anlage G und EÜR ausfüllen, wenn kein Gewinn?

                        Super, ich hatte die gleiche Frage. Vielen Dank für alle antworten =)
                        Zuletzt geändert von Mironize; 17.12.2013, 01:22.

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                          #13
                          AW: Was bei Anlage G und EÜR ausfüllen, wenn kein Gewinn?

                          Hallo Prolster,

                          Zitat -> Was nicht einleuchtet ist die Ust-Erklärung, denn die Umsatzhöhe < 17.500€, wird ja auch in der EÜR eingegetragen, wie kann man eine Ust-Erklärung abgeben ohne eine UstId? Geht in ELSTER ja garnicht, oder?

                          Eine USt-Erklärung wird immer mit der Steuernummer abgegeben, deine USt-ID.Nr. brauchst du für zusammenfassende Meldungen oder auf Rechnungen in die EU usw.

                          Schau dir mal die Zeilen 22 bis 25 auf Seite 1 der USt-Erklärung an, genau geschaffen für Kleinunternehmer.

                          Tschüß

                          P.S. wer hat eigentlich hier gesiezt ?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Was bei Anlage G und EÜR ausfüllen, wenn kein Gewinn?

                            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                            ...
                            Schau dir mal die Zeilen 22 bis 25 auf Seite 1 der USt-Erklärung an, genau geschaffen für Kleinunternehmer.
                            ...
                            P.S. wer hat eigentlich hier gesiezt ?
                            Hallo holzgoe,

                            dass mit der UST-Erklärung scheint i.d.T. zwitterhaft zu sein, da ja auch z.T. KU. sie brauchen. Mein Anruf heute bei 3 FAn hat folgende Aussage ergeben:

                            "Ein ein umsatzsteuer befreiter KU im Inland agierend, braucht nicht zusätzlich eine UST-Erklärung abgeben, kann jedoch angefordert werden!"

                            - Dies vielleicht noch einmal als Nachtrag zu E.L.Fant; nicht dass du dich gedrungen fühlst, für diese Herren die Entscheidungen treffen zu müssen. :-)

                            Auch klar, Holzgoe. Auf der einen Seite spielt es wohl auch keine so große Rolle, Zeile 24,25 mit zwei Zahlen zu belegen. Denke aber, dass es nun mal geklärt ist.

                            - - -
                            P.S. Da hier das "DU" u. "SIE" wechselhaft benutzt wird, kam ich auf den Gedanken. Mir sind sie beide lieb. :-)

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