Abbruch-Hinweise

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  • Lavendel
    Neuer Benutzer
    • 26.07.2013
    • 4

    #1

    Abbruch-Hinweise

    "Sie haben für sich und Ihren Ehegatten Einkommens- bzw. Lohn- / Entgeltersatzleistungen mit identischen Werten erklärt, bitte prüfen Sie Ihre Angaben."

    Was ist damit genau gemeint? Ich hab nochmal alles durchgeschaut und finde keinen Fehler...aber es konnte keine Steuerberechnung erfolgen.

    Weiß jemand, was ich eventuell falsch angekreuzt oder was ich vergessen habe?
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    AW: Abbruch-Hinweise

    Hallo,

    wurde Mutterschaftsgeld bezogen?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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    • Lavendel
      Neuer Benutzer
      • 26.07.2013
      • 4

      #3
      AW: Abbruch-Hinweise

      Nein, ich habe keine Kinder und bin ledig.

      Was könnte es dann sein? Ich bin wirklich ein wenig überfragt...

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      • FIGUL
        Neuer Benutzer
        • 05.03.2012
        • 8544

        #4
        AW: Abbruch-Hinweise

        Hallo,

        hast du in der Anlage N unter -weitere Angaben zum Arbeitslohn -
        Zeile 27 -29 und im Hauptvordruck Zeile 94 gemacht

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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        • Lavendel
          Neuer Benutzer
          • 26.07.2013
          • 4

          #5
          AW: Abbruch-Hinweise

          Ja hab ich. Ich war im April für einen Monat arbeitslos. Aber das ist doch richtig, das muss ich doch angeben oder?

          LG Lavendel

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          • FIGUL
            Neuer Benutzer
            • 05.03.2012
            • 8544

            #6
            AW: Abbruch-Hinweise

            Hallo,

            nein , du gibst das ALG in der Anlage N unter -weitere Angaben zum Arbeitslohn - Andere Lohnersatzleistungen in Zeile 29 an
            Zeile 94 im Hauptvordruck löscht du

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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            • Lavendel
              Neuer Benutzer
              • 26.07.2013
              • 4

              #7
              AW: Abbruch-Hinweise

              ok, danke, hab ich geändert. Nun geht es durch die Prüfung durch

              Aber wieso musste das ALG nun nicht in den Hauptantrag? Nur damit ich es verstehe

              LG & noch mal vielen Dank

              Lavendel

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              • FIGUL
                Neuer Benutzer
                • 05.03.2012
                • 8544

                #8
                AW: Abbruch-Hinweise

                Hallo,

                vereinfach gesagt, für Arbeitnehmer gilt die Anlage N. Ist jemand Arbeitnehmer und bezieht Lohnersatzleistungen u.ä. kommt das in die Anlage N.
                Für Selbständige und bei Zusammenveranlagung, bei denen ein Ehepartner kein AN ist , kommt Zeile 94 Hauptvordruck in Betracht
                Aber immer nur eine Möglichkeit, niemals beide

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                • bobobaer

                  #9
                  AW: Abbruch-Hinweise

                  Weil bei Zeile 94 steht, dass man da nicht eintragen soll, was man schon in Anlage N, Z27 bis 29, eingetragen hat?

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