Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verlustabzug

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verlustabzug

    Hallo zusammen,

    ich hatte während meines Studiums ein Gewerbe angemeldet und habe für verschiedene Unternehmen selbstständig gearbeitet. Ich habe dadurch in einem Jahr 6.000 Euro verdient und hatte im gleichen Zeitraum Fortbildungskosten (Studiengebühr etc.) in Höhe von 1.000 Euro. Ich würde die Fortbildungskosten gerne als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen und in dem Jahr meiner ersten Berufstätigkeit nach dem Studium (keine Selbstständigkeit) berücksichtigen...
    Ich bin nun auf § 10d EStG (Verlustabzug) aufmerksam geworden: Versteh ich es richtig, dass ich die 1.000 Euro nicht als Verlustvortrag geltend machen kann, da meine Einnahmen in dem Jahr höher waren? Ich musste darauf keine Steuern zahlen (Kleinunternehmerregelung) und somit haben die Fortbildungskosten damals auch kein zu versteuerndes Einkommen gemindert.

    Über einen Rat würde ich mich freuen!
    Vielen Dank schon jetzt!

    #2
    AW: Verlustabzug

    Hoppla! Das hat aber mit der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung rein gar nix zu tun. Und mit der Kleinunternehmerregelung auch nicht.

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustabzug

      Wegen des zutreffenden Hinweises von Elefant nur Stichpunkte, normalerweise versuche ich auf, hier unpassende Fragen zu ignorieren:

      - Einkünfte sind nicht deswegen steuerfrei, weil sie wegen der Kleinunternehmerregelung nicht der Umsatzbesteuerung unterlagen. Einkommensteuer hat mit Umsatzsteuer eher wenig zu tun.
      - Aus diesem Grund fiel auch eben kein Verlust an, denn Einkünfte minus Ausgaben, 6000 minus 1000, ist größer Null.
      - Für den Verlustvortrag ist das zvE nicht relevant.

      Kommentar

      Lädt...
      X