Hallo zusammen,
ich hatte während meines Studiums ein Gewerbe angemeldet und habe für verschiedene Unternehmen selbstständig gearbeitet. Ich habe dadurch in einem Jahr 6.000 Euro verdient und hatte im gleichen Zeitraum Fortbildungskosten (Studiengebühr etc.) in Höhe von 1.000 Euro. Ich würde die Fortbildungskosten gerne als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen und in dem Jahr meiner ersten Berufstätigkeit nach dem Studium (keine Selbstständigkeit) berücksichtigen...
Ich bin nun auf § 10d EStG (Verlustabzug) aufmerksam geworden: Versteh ich es richtig, dass ich die 1.000 Euro nicht als Verlustvortrag geltend machen kann, da meine Einnahmen in dem Jahr höher waren? Ich musste darauf keine Steuern zahlen (Kleinunternehmerregelung) und somit haben die Fortbildungskosten damals auch kein zu versteuerndes Einkommen gemindert.
Über einen Rat würde ich mich freuen!
Vielen Dank schon jetzt!
ich hatte während meines Studiums ein Gewerbe angemeldet und habe für verschiedene Unternehmen selbstständig gearbeitet. Ich habe dadurch in einem Jahr 6.000 Euro verdient und hatte im gleichen Zeitraum Fortbildungskosten (Studiengebühr etc.) in Höhe von 1.000 Euro. Ich würde die Fortbildungskosten gerne als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen und in dem Jahr meiner ersten Berufstätigkeit nach dem Studium (keine Selbstständigkeit) berücksichtigen...
Ich bin nun auf § 10d EStG (Verlustabzug) aufmerksam geworden: Versteh ich es richtig, dass ich die 1.000 Euro nicht als Verlustvortrag geltend machen kann, da meine Einnahmen in dem Jahr höher waren? Ich musste darauf keine Steuern zahlen (Kleinunternehmerregelung) und somit haben die Fortbildungskosten damals auch kein zu versteuerndes Einkommen gemindert.
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