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Zusatzversorgung Lohnsteuerbescheinigung Zeile 31 + 32

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    Zusatzversorgung Lohnsteuerbescheinigung Zeile 31 + 32

    Hallo,

    ich mach das erste Mal meine Lohnsteuer mit Elster.
    Jetzt hab ich auf meiner Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 31 (Steuerpflichtiger Arbeitgeberbeitrag zu Zusatzversorgung) und Zeile 32 ( Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversorgung) einen Eintrag stehen.
    Bei Elster kann ich den aber bei der Lohnsteuerbescheinigung nicht angeben?!?!

    Kann mir jemand sagen, wo ich diese Beträge eintragen muss.

    Danke.

    Gruß MelasJames

    #2
    AW: Zusatzversorgung Lohnsteuerbescheinigung Zeile 31 + 32

    Du bist hier im Forum ´Elektronische Lohnsteuerbescheinigung´. Da können Arbeitgeber Fragen stellen, die sich bei der Lohnsteuerbescheinigung für ihre Arbeitnehmer ergeben. Du machst ja schließlich eine Einkommensteuererklärung. Nehme ich zumindest an.

    Oben in der Menüleiste gibt es den Punkt ´Suchen´. Wenn Du da z. B. ´Arbeitgeberbeitrag´ eingibst, dann ist einer der ersten Treffer dieser hier: https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=23110&highlight=arbeitgeberbeitra g .

    Ich hab ihn zumindest mal für Dich ausgeguckt. Vielleicht hilft er Dir ja weiter

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      #3
      AW: Zusatzversorgung Lohnsteuerbescheinigung Zeile 31 + 32

      Hallo MelasJames,

      vermutlich kann dir geholfen werden. Klick im Programm ganz oben auf Hilfe und dann auf Anleitung zur Steuererklärung, dann Register Index und in die Leerzeile Suchen nach… das Wort Zusatz eingeben. In der Liste das Wort Zusatzversorgung doppelt anklicken und rechts Ergebnis lesen. Du brauchst dazu die Anlage Vorsorgeaufwendung aus dem Menü Vordrucke. Dann gibst du den Arbeitnehmeranteil zur Z-Versorgung in die Zeile 19 ein und erklärst woraus du diesen entnommen hast. Den Arbeitgeberanteil, muss dieser erklären und versteuern. Da kann nichts schief gehen, denn der Sachbearbeiter des Finanzamtes hat ja die Lohnsteuerbescheinigung auf seinem Server und kann diese über die iTin Nummer abrufen. Im Zweifelsfalle nimmt er Kontakt zum Steuerbürger auf.

      Übrigens, sobald du in der E-Steuererklärung auf eine Eingabezeile Klickst, erscheint ganz unten eine Eingabehilfe. Ist sehr klein geschrieben und kann auch in der Anleitung z. Steuererklärung gelesen werden.
      Methode wie zuvor beschrieben. Bei Verwendung dieser Anleitung und auch der Bedienung des Programms kann man sich viele Fragen ersparen.

      Lohnsteuererklärung und Einkommensteuererklärung sind identisch.

      MfG
      W800

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        #4
        AW: Zusatzversorgung Lohnsteuerbescheinigung Zeile 31 + 32

        >Lohnsteuererklärung und Einkommensteuererklärung sind identisch.

        Naja, Lohnsteuererklärung gibt es dem Namen nach nicht, und könnte wohl mit der Lohnsteueranmeldung verwechselt werden.

        Kommentar


          #5
          AW: Zusatzversorgung Lohnsteuerbescheinigung Zeile 31 + 32

          Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
          >Lohnsteuererklärung und Einkommensteuererklärung sind identisch.

          Naja, Lohnsteuererklärung gibt es dem Namen nach nicht, und könnte wohl mit der Lohnsteueranmeldung verwechselt werden.

          Hallo neunmalkluger Elefant,

          keine Verwechslung möglich, auch wenn der Name nicht stimmt, da im privaten Bereich nur
          die E-Steuererklärung zur Verfügung steht. Entspricht in ElsterFormular 2009/ 2010 den Kategorien

          Privatperson
          Unternehmer
          Arbeitgeber

          Auch wenn du schon 387 Beiträge verfasst hast, viel Substanz hatten die, welche ich lesen konnte nicht.

          Im Übrigen ist es durchaus üblich andere Benutzer mit dem Benutzernamen anzusprechen und am Schluss eines Beitrags einen kurzen Gruß anzubringen und nochmal den Verfasser anzugeben.

          Aber das ist wohl Bildungssache.

          MfG
          W800

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            #6
            AW: Zusatzversorgung Lohnsteuerbescheinigung Zeile 31 + 32

            Zitat von W800 Beitrag anzeigen
            Im Übrigen ist es durchaus üblich andere Benutzer mit dem Benutzernamen anzusprechen und am Schluss eines Beitrags einen kurzen Gruß anzubringen und nochmal den Verfasser anzugeben.

            Aber das ist wohl Bildungssache.
            Da muss ich wohl an meiner Bildung arbeiten.

            PS: Es heißt übrigens eTIN. Oder iTAN. Die hat dann aber nichts mit der Steuer zu tun.

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              #7
              AW: Zusatzversorgung Lohnsteuerbescheinigung Zeile 31 + 32

              Zitat von neysee Beitrag anzeigen
              Da muss ich wohl an meiner Bildung arbeiten.

              PS: Es heißt übrigens eTIN. Oder iTAN. Die hat dann aber nichts mit der Steuer zu tun.
              Hallo neysee,

              ist an Pedanterie nicht zu überbieten und woran du arbeitest bleibt dir überlassen.

              Jeder kann sich im Forum äußern wie es ihm beliebt. Wird es zu bunt hat man ein Tool es zu unterbinden. Auch ein erfahrener Benutzer könnte einmal ausrasten.

              MfG
              W800

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                #8
                AW: Zusatzversorgung Lohnsteuerbescheinigung Zeile 31 + 32

                Zitat von W800 Beitrag anzeigen
                ist an Pedanterie nicht zu überbieten
                Genau der Gedanke kam mir bei deinem Vorbeitrag.

                Einen Kommentar zum Rest spare ich mir, das ist mir zu wirr.

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                  #9
                  AW: Zusatzversorgung Lohnsteuerbescheinigung Zeile 31 + 32

                  Zitat von W800 Beitrag anzeigen
                  Im Übrigen ist es durchaus üblich andere Benutzer mit dem Benutzernamen anzusprechen und am Schluss eines Beitrags einen kurzen Gruß anzubringen und nochmal den Verfasser anzugeben.

                  Aber das ist wohl Bildungssache.
                  Nein, ich schreib hier keine Briefe! Mein Benutzername steht in jedem meiner Beiträge, und ich finds jetzt auch nicht soo schlimm, dass W800 so gebildet ist. Und auch nicht besonders prickelnd.

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