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Anlage K bei volljährigem Kind im Gymnasium ????

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    Anlage K bei volljährigem Kind im Gymnasium ????

    Mein Sohn ist Jahrgang 1992 und besuchte das gesamte vergangene Jahr das Gymnasium, das er erst in diesem Jahr (2013) abgeschlossen hat. Dementsprechend habe ich in seiner Anlage K den Schulbesuch vom 1.1.2012 bis zum 31.12.2012 eingetragen.
    Dennoch beharrt das ELSTER-Programm beim Plausibilitätscheck permanent darauf, dass er bereits eine Ausbildung abgeschlossen hätte und Erwerbstätigkeiten nachzuweisen wären.
    Das ist doch Unfug!
    Ich komme aber an dieser Hürde nicht vorbei - was kann ich jetzt tun?

    #2
    AW: Anlage K bei volljährigem Kind im Gymnasium ????

    Was wurde in Zeile 22 bis 27 eingetragen?

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      #3
      AW: Anlage K bei volljährigem Kind im Gymnasium ????

      Ich habe immer "Nein" eingetragen, da mein Sohn im vergangenen Jahr weder einen Schul- Studien- oder Berufsabschluss erreicht hatte und auch keiner Beschäftigung nachging.
      ELSTER beharrt aber darauf, dass eine abgeschlossene Ausbildung vorliegen müsse und eine Erwerbstätigkeit vorliegen müsste und akzeptiert das Nein nicht. Beim Plausibilitätscheck wird immer das "Ja" rot hervorgehoben.
      Ich habe probehalber einmal den ersten Berufsabschluss und eine erneute Ausbildung bejaht, damit ist ELSTER zufrieden, aber das stimmt doch nicht.
      Dieser Check ist m.E. unlogisch.

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        #4
        AW: Anlage K bei volljährigem Kind im Gymnasium ????

        Es reicht, einfach das Formular zu lesen, und wenn man in Zeile 22 Nein ankreuzt, die Zeile 23 bis 27 leer zu lassen. Leider sitzt der unlogische Part oft vor dem Bildschirm.

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          #5
          AW: Anlage K bei volljährigem Kind im Gymnasium ????

          Zitat von Vol_Del Beitrag anzeigen
          Ich habe immer "Nein" eingetragen
          Warum i m m e r ? Die Zeilen 23 ff dürfen doch nur ausgefüllt werden, wenn Zeile 22 mit JA beantwortet wurde.

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            #6
            AW: Anlage K bei volljährigem Kind im Gymnasium ????

            Nur zur Ergänzung:

            http://elsterhilfe.blogspot.de/2013/02/anlage-kind-berucksichtigung-eines.html

            Und der übliche Hinweis: Mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung hat das wie immer nichts zu tun. Aber das ist ein Kampf gegen Windmühlen.

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              #7
              AW: Anlage K bei volljährigem Kind im Gymnasium ????

              Stimmt, das war der nötige Denkanstoß!
              Vermutlich ist ein Sonntagabend nicht der allerbeste Zeitpunkt, für die Auseinandersetzung mit diesen Themen!
              Vielen Dank noch einmal!

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