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Lohnsteuerkarte oder Ersatzschreiben

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    Lohnsteuerkarte oder Ersatzschreiben

    Guten Tag,

    Ich habe 2 Fragen:
    1.
    Ich muss für meinen Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte bzw. ein Ersatzschreiben vor legen aus dem meine Steuerklasse ersichtlich wird, obwohl es sich vorraussichtlich um eine geringfügige Beschäftigung handeln würde.
    Wo kann ich dieses Ersatzschreiben erhalten?

    2. Wie hoch wären die Abzüge bei einem Bruttoeinkommen von 830 - 890 € im Monat? Bei der Lohnsteuerklasse 1 ? Wie hoch wäre die Lohnsteuer?

    MfG

    #2
    AW: Lohnsteuerkarte oder Ersatzschreiben

    1. Finanzamt

    2. http://www.mehrnetto.de/gehaltsrechner.php

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      #3
      AW: Lohnsteuerkarte oder Ersatzschreiben

      Ich habe einen Gehaltsrechner schon ausprobiert, da kommt ca. etwas über 700€ netto raus, aber warum steht überall nichts bei Lohnsteuer ? Erst ab einem Betrag von ca. 920€ Brutto?

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        #4
        AW: Lohnsteuerkarte oder Ersatzschreiben

        Zitat von Neo1900 Beitrag anzeigen
        Ich habe einen Gehaltsrechner schon ausprobiert, da kommt ca. etwas über 700€ netto raus, aber warum steht überall nichts bei Lohnsteuer ? Erst ab einem Betrag von ca. 920€ Brutto?
        Hallo Neo1900,

        wenn zum Beispiel bei den Gehaltsrechnern überall nichts bei Lohnsteuer steht,
        ist laut den Gehaltsrechnern keine Lohnsteuer zu bezahlen.

        gez. Hagen- Gronert

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          #5
          AW: Lohnsteuerkarte oder Ersatzschreiben

          Laut Lohnrechner sind ( bei z.b. 890€ ) nur
          Beitrag zur Krankenversicherung
          Beitrag zur Pflegeversicherung
          Beitrag zur Rentenversicherung
          Beitrag zur Arbeitslosenversicherung

          bis zu einem bestimmten Bruttoeinkommen zu zahlen. Stimmt das denn dann auch so?

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            #6
            AW: Lohnsteuerkarte oder Ersatzschreiben

            Zitat von Neo1900 Beitrag anzeigen
            Laut Lohnrechner sind ( bei z.b. 890€ ) nur
            Beitrag zur Krankenversicherung
            Beitrag zur Pflegeversicherung
            Beitrag zur Rentenversicherung
            Beitrag zur Arbeitslosenversicherung

            bis zu einem bestimmten Bruttoeinkommen zu zahlen. Stimmt das denn dann auch so?
            Hallo Neo1900,

            ja, das stimmt so.

            gez. Hagen - Gronert

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