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Einkommenssteuererklärung 2012

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    Einkommenssteuererklärung 2012

    Hallo Leute,

    ich habe Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
    Daher fülle ich natürlich Anlage N und S aus.
    Zu Anlage S mache ich eine Einnahmen-Überschuss Rechnung. Hier liste ich ganz
    genau auf, was ich für Arbeitsmitteln, Werbungskosten, Berufskleidung, Fahrtkosten etc. ausgegeben habe. Dieser Betrag beträgt weit mehr als 1000 €...

    Kann ich dann zusätzlich in Anlage N den Pauschalbetrag von 1000 € als Werbungskosten geltend machen? Man kann hier ja die Kontoführungsgebührpauschale von 16 € etc eintragen.
    Also zusätzlich zu den belegten Werbungskosten für die nichtselbstständige Arbeit?!

    Hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken...


    Vielen Dank schonmal für die Hilfe...

    #2
    AW: Einkommenssteuererklärung 2012

    Du haust das was ganz gewaltig durcheinander!
    Werbungskosten gehören nicht in Anlage G/S sondern in Anlage N.
    Betriebsausgaben gehören in die Anlage EÜR - der Gewinn/Verlust aus dieser in Anlage G/S.

    Du musst die Ausgaben genau den Einnahmen zuordnen!

    Vielleicht solltest du einen StB bemühen.
    Zuletzt geändert von stiller; 28.08.2013, 21:23. Grund: Welche Ausgaben
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Einkommenssteuererklärung 2012

      Vielen Dank für die Aufklärung.
      Ein StB kommt für mich nicht in Frage, da ich hier schon mal ganz übel über den Tisch gezogen wurde - das mache ich nicht nochmals mit. Ich will das für mich selbst erlernen und auch wenn es nicht leicht ist und viele Fragen gibt, dass ist auf jeden Fall besser so.

      Muss ich die Werbungskosten in Anlage N mit belegen, oder reicht es den Pauschalbetrag von 1000 € einzutragen?

      Kommentar


        #4
        AW: Einkommenssteuererklärung 2012

        Hallo,
        den Pauschbetrag trägst du nirgends ein, der wird bei "nicht"selbständiger Arbeit automatisch berücksichtigt.

        Vielleicht hilft ja auch ein Existenzgründerseminar beim Fa oder der IHK.
        Professionelle Hilfe wäre sicherlich angebracht, als Unternehmer hat man auch noch mehr Verpflichtungen, z.B. Umsatzsteuer.
        Zuletzt geändert von stiller; 28.08.2013, 21:34. Grund: vielleicht
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: Einkommenssteuererklärung 2012

          Vielen Dank.
          Darüber denke ich sehr gerne nach.
          Allerdings sind meine Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit noch sehr gering, so dass ich noch nicht umsatzsteuerpflichtig bin. Bin also Kleinunternehmer - daher ja noch meine nichtselbständige Tätigkeit.

          Meine Einnahmen-Überschuss Rechnung sieht ungefähr so aus:



          Einnahmen-Überschuß Rechnung 2011

          I. Einnahmen:

          Kleinunternehmer 2011


          II. Ausgaben:
          Fahrtkosten
          Verpflegungsmehraufwendungen
          Reisekosten
          Telefonkosten
          Internet
          Bücher
          Beitrag
          Porto
          Bewirtungskosten 70%
          Repräsentation
          Betriebsbedarf/Arbeitsmittel
          (Werbungskosten)
          Berufskleidung
          Renov. Arbeitszimmer
          Arbeitszimmer
          Abschreibung

          III. Gewinn/Verlust:



          Abschreibungsverzeichnis:
          Zuletzt geändert von javi; 28.08.2013, 21:52.

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            #6
            AW: Einkommenssteuererklärung 2012

            Die Umsatzsteuerjahreserklärung wirst du trotzdem machen müssen.

            Darf ich sarkastisch sein?
            Viel Spass!
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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              #7
              AW: Einkommenssteuererklärung 2012

              Zitat von javi Beitrag anzeigen
              Vielen Dank für die Aufklärung.
              Ein StB kommt für mich nicht in Frage, da ich hier schon mal ganz übel über den Tisch gezogen wurde - das mache ich nicht nochmals mit. Ich will das für mich selbst erlernen und auch wenn es nicht leicht ist und viele Fragen gibt, dass ist auf jeden Fall besser so.

              Muss ich die Werbungskosten in Anlage N mit belegen, oder reicht es den Pauschalbetrag von 1000 € einzutragen?
              Hallo javi,

              die Werbungskosten-Pauschale wird vom Finanzamt automatisch bei der
              Einkommensteuererklärung für Nichtselbstständige berücksichtigt.
              Es ist eine Pauschale, für die keine Nachweise der Werbungskosten verlangt wird.
              Wenn Sie Werbungskosten über 1000 € haben, können Sie das steuerlich
              erklären, Sie müssen dann dafür Nachweise (Belege) haben.

              gez. Hagen - Gronert

              Kommentar


                #8
                AW: Einkommenssteuererklärung 2012

                Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                Die Umsatzsteuerjahreserklärung wirst du trotzdem machen müssen.

                Darf ich sarkastisch sein?
                Viel Spass!
                Da werde ich aber nicht viel eintragen können, ausser allgemeiner Angaben. Dieses Jahr habe ich auch nur 2000 € als Kleinunternehmer eingenommen, da ich ja gerade erst angefangen habe. Ich verdiene auch nicht regelmässig, sondern nur, wenn ich engagiert werde und dann eine Rechnung stelle. Ich habe auch keine Firma und nichts dergleichen gegründet.

                Darfst gerne sarkastisch sein... Danke
                Zuletzt geändert von javi; 28.08.2013, 22:13.

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                  #9
                  AW: Einkommenssteuererklärung 2012

                  Zitat von javi Beitrag anzeigen
                  Vielen Dank.
                  Darüber denke ich sehr gerne nach.
                  Allerdings sind meine Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit noch sehr gering, so dass ich noch nicht umsatzsteuerpflichtig bin. Bin also Kleinunternehmer - daher ja noch meine nichtselbständige Tätigkeit.

                  Meine Einnahmen-Überschuss Rechnung sieht ungefähr so aus:



                  Einnahmen-Überschuß Rechnung 2011

                  I. Einnahmen:

                  Kleinunternehmer 2011


                  II. Ausgaben:
                  Fahrtkosten -> kann sein
                  Verpflegungsmehraufwendungen -> sieht wie Anlage N aus
                  Reisekosten
                  Telefonkosten
                  Internet
                  Bücher
                  Beitrag
                  Porto
                  Bewirtungskosten 70%
                  Repräsentation
                  Betriebsbedarf/Arbeitsmittel-> sieht wie Anlage S/G/N aus
                  (Werbungskosten)-> Werbekosten?
                  Berufskleidung-> ?
                  Renov. Arbeitszimmer
                  Arbeitszimmer
                  Abschreibung

                  III. Gewinn/Verlust:



                  Abschreibungsverzeichnis:
                  Ich kann dir keine verbindliche Antwort geben. Ob es jemand anderes tut, weiß ich nicht. Wir sind User für ELSTER, Rechtsberatung findet woanders statt.

                  Ich logge mich hier aus, bevor ich was falsches sage.
                  Zuletzt geändert von stiller; 28.08.2013, 22:11. Grund: was falsches sage
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                    #10
                    AW: Einkommenssteuererklärung 2012

                    Ich verlange auch keine Rechtsberatung - vielen Dank trotzdem. Mir wurde ja schon geholfen, da meine Frage ja schon beantwortet wurde.

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