Hallo Leute,
ich habe Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
Daher fülle ich natürlich Anlage N und S aus.
Zu Anlage S mache ich eine Einnahmen-Überschuss Rechnung. Hier liste ich ganz
genau auf, was ich für Arbeitsmitteln, Werbungskosten, Berufskleidung, Fahrtkosten etc. ausgegeben habe. Dieser Betrag beträgt weit mehr als 1000 €...
Kann ich dann zusätzlich in Anlage N den Pauschalbetrag von 1000 € als Werbungskosten geltend machen? Man kann hier ja die Kontoführungsgebührpauschale von 16 € etc eintragen.
Also zusätzlich zu den belegten Werbungskosten für die nichtselbstständige Arbeit?!
Hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken...
Vielen Dank schonmal für die Hilfe...
ich habe Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
Daher fülle ich natürlich Anlage N und S aus.
Zu Anlage S mache ich eine Einnahmen-Überschuss Rechnung. Hier liste ich ganz
genau auf, was ich für Arbeitsmitteln, Werbungskosten, Berufskleidung, Fahrtkosten etc. ausgegeben habe. Dieser Betrag beträgt weit mehr als 1000 €...
Kann ich dann zusätzlich in Anlage N den Pauschalbetrag von 1000 € als Werbungskosten geltend machen? Man kann hier ja die Kontoführungsgebührpauschale von 16 € etc eintragen.
Also zusätzlich zu den belegten Werbungskosten für die nichtselbstständige Arbeit?!
Hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken...
Vielen Dank schonmal für die Hilfe...
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