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Erste EStErkl. Student, ledig

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    Erste EStErkl. Student, ledig

    Hallo,

    endlich komme ich in das große Vergnügen mich mit meiner Steuer zu beschäftigen. Habe das leider vernachlässigt und mir somit ein schönes des Finanzstelle verdient. Das Halbwissen, das ich unter anderem im Netz aufgeschnappt habe verwirrt mich nur, also hoffe ich hier auf hilfreiche Antworten.

    Zur Situation 2012:

    1. BAföG: Ist das richtig, dass BAfög nicht versteuert werden muss?

    2. Übungsleiterpauschale: 2012 waren 2.100 € erlaubt, leider ist mir aufgefallen, dass ich 2.400 € erhalten habe. Wo und wie muss ich die Überschreitung angeben?

    3. 400€-Job: Bin unter 4.000 € geblieben, somit noch unter der maximalen Grenze, die ich zum BAföG verdienen konnte. Muss ich das angeben?

    4. Gleitzone: Im Dezember bin ich dann aus dem 400 € Job in die Gleitzone gewechselt. Habe in diesem Monat nur sehr wenig gearbeitet, sodass ich hierdurch ein Einkommen von ca. 300 € hatte. In die RV habe ich auch eingezahlt. Wie und wo muss ich das angeben?

    5. Gewerbe angemeldet: Ebenfalls habe ich ein Gewerbe angemeldet aber im Jahr 2012 keine Einnahmen aus selbstständiger Arbeit erzielt. Wie soll ich hiermit umgehen?

    Ich weiß, dass es ein Haufen Fragen sind aber irgendwie fehlt mir da der Durchblick. Über jede Hilfe für diesen Fall würde ich mich sehr freuen.

    MfG

    DOHC

    #2
    AW: Erste EStErkl. Student, ledig

    Hallo DOHC,

    zu 1. -> Bafög muss nicht versteuert werden.

    zu 2. -> Anlage S Zeile 36

    zu 3. -> wenn der Minijob pauschal besteuert wurde ist alles abgegolten. Keine Angabe in der Einkommensteuererklärung erforderlich.

    zu 4. -> Anlage N für Einkommen und Anlage Vorsorgeaufwand für Beiträge zur KV und RV usw.

    zu 5. -> wenn es wirklich ein Gewerbe ist auf die Anlage G, wenn es selbstständige Tätigkeit ist auf die Anlage S eben in Zeile 4 eine Null eintragen, falls du Ausgaben hattest dann ergibt sich eben ein negativer Gewinn ein Verlust.
    Dazu reicht eine formlose Aufstellung Einnahmen und Ausgaben ergibt den Gewinn oder Verlust.

    P.S. viele Fragen werden auch durch die Eingabehilfe zu den jeweiligen Formularen beantwortet.

    Tschüß

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      #3
      AW: Erste EStErkl. Student, ledig

      Hallo holzgoe,

      super vielen Dank.

      Ciao

      Kommentar

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