Abbruchhinweis ElsterFormular

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  • suse1403
    Neuer Benutzer
    • 15.09.2013
    • 7

    #1

    Abbruchhinweis ElsterFormular

    Hallo zusammen!
    Ich versuche in diesem Jahr meine Steuererklärung über das ElsterFormular selber zu erstellen.
    Allderings erscheint bei mir folgender Abbruchhinweis:
    ES WURDEN ANGABEN ZU EINEM HINTERBLIEBENEN-PAUSCHBETRAG; GRAD DER BEHINDERUNG; KINDERBETREUUNGSKOSTEN ODER BERUFSAUSBILDUNGSKOSTEN ZU EINEM KIND GEMACHT: WEITERE ANGABEN ZUM KIND FEHLEN

    Ich habe bereits alles versucht und weiß nicht weiter.

    Ich bin getrenntleben und alleinerziehende Mutter von zwei Schulkindern.
    In den Anlagen Kind habe ich die Kosten der Schulen eingetragen. Sonst nichts außergewöhnliches.

    Kann mir bitte jemand auf die Sprünge helfen???
    VG
    Suse
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    AW: Abbruchhinweis ElsterFormular

    Hallo,

    deine Angaben sind zu dürftig.
    Überprüfe zuerst welche Version du von E-Formular hast.
    Aktuell 14.3 Rev 11574

    Hast du eine andere Version, dann lade bitte die aktuelle Version über Elsterformular herunter und installiere sie. Mach KEIN UPDATE.
    Deine bereits eingegebenen Daten gehen dabei nicht verloren.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • suse1403
      Neuer Benutzer
      • 15.09.2013
      • 7

      #3
      AW: Abbruchhinweis ElsterFormular

      Hallo Figul!
      Ich arbeite mit Version 14.3.11574.

      Kommentar

      • suse1403
        Neuer Benutzer
        • 15.09.2013
        • 7

        #4
        AW: Abbruchhinweis ElsterFormular

        Ergänzung:
        Keine Hinterbliebenen-Angaben, keine Behinderung, nur Kinderbetreuungskosten!

        Kommentar

        • FIGUL
          Neuer Benutzer
          • 05.03.2012
          • 8544

          #5
          AW: Abbruchhinweis ElsterFormular

          Hallo,

          was hast du in Zeile 6 angegeben- Anspruch auf Kindergeld-
          Was in Zeile 10? Hast du die Datumsangaben korrekt ausgefüllt?
          Du schreibst deine Kinder sind Schulkinder.
          Ich gehe davon aus sie sind noch minderjährig.
          Hast du bei Schulgeld Zeile 62 und eventuell 63 ausgefüllt?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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          • Elefant
            Neuer Benutzer
            • 23.05.2008
            • 3132

            #6
            AW: Abbruchhinweis ElsterFormular

            Wenn Ihr getrennt lebt, dann habt Ihr nicht die Möglichkeit zur getrennten Veranlagung. Mach also das Kreuz auf Seite 1 (Zeile 19) des Hauptvordrucks raus. Lösche dort auch alle Daten Deines 'Ehegatten', falls die da vorhanden sind.
            Zuletzt geändert von Elefant; 15.09.2013, 11:44.

            Kommentar

            • suse1403
              Neuer Benutzer
              • 15.09.2013
              • 7

              #7
              AW: Abbruchhinweis ElsterFormular

              Hallo,

              Zeile 6: Geburtsdaten der Kinder und pro Kind 1104,00 Euro
              Zeile 10: Angaben des Vaters mit dem Hinweis -leibliches Kind-
              Bei den Zeilen 62 und 63 habe ich keine Angaben gemacht, weil die Kinderbetreuungskkosten über den offenen Ganztag entstehen und sie nicht an eine Privatschule gehen.
              Daher habe ich die 67 und 69 ausgefüllt.
              Die Kinder sind beide Schulkinder und minderjährig.

              VG
              Suse

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              • Elefant
                Neuer Benutzer
                • 23.05.2008
                • 3132

                #8
                AW: Abbruchhinweis ElsterFormular

                Hast Du ein Kreuz auf Seite 1, Zeile 19 des Hauptvordrucks?

                Kommentar

                • suse1403
                  Neuer Benutzer
                  • 15.09.2013
                  • 7

                  #9
                  AW: Abbruchhinweis ElsterFormular

                  @elefant

                  Ich habe getrennte Veranlagung angekreuzt und meinen zukünftigen EX-Ehemann nur noch als leiblichen Vater angegeben!

                  VG
                  Suse

                  Kommentar

                  • Elefant
                    Neuer Benutzer
                    • 23.05.2008
                    • 3132

                    #10
                    AW: Abbruchhinweis ElsterFormular

                    Das widerspricht sich dann. Entweder Ihr habt noch zusammen gelebt, dann könnt Ihr auch die Getrennte Veranlagung wählen und das Kindschaftsverhältnis zum Ehegatten muss angegeben werden. Oder Ihr wart das ganze Jahr getrennt lebend. Dann gibt's natürlich keine Getrennte Veranlagung, und Zeile 10 für den Vater wäre richtig.

                    Kommentar

                    • suse1403
                      Neuer Benutzer
                      • 15.09.2013
                      • 7

                      #11
                      AW: Abbruchhinweis ElsterFormular

                      Hallo!

                      Wir waren das ganze Jahr 2012 getrennt lebend.
                      Deswegen habe ich ihn im Hauptvordruck garnicht erwähnt!
                      Aber in der Anlage Kind muss ich ihn dann doch als leiblichen Vater angeben!?

                      Ich habe das aus meinen letzten beiden Steuererklärungen (von Steuerberatern angefertigt) übernommen.

                      VG
                      Suse

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                      • Elefant
                        Neuer Benutzer
                        • 23.05.2008
                        • 3132

                        #12
                        AW: Abbruchhinweis ElsterFormular

                        Natürlich musst Du ihn dann in Zeile 10 angeben. Aber das Kreuz in Zeile 19 des Hauptvordrucks muss raus. Raus!

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                        • suse1403
                          Neuer Benutzer
                          • 15.09.2013
                          • 7

                          #13
                          AW: Abbruchhinweis ElsterFormular

                          !!! Wie genial bist Du denn!!!!!???
                          Der Abbruchtext ist weg und meine Steuerberechnung liegt vor!
                          Leider mit Nachzahlung! :-(

                          Vielen lieben Dank!!!!!!!:-)

                          Ich verstehe bloß nicht, warum die Steuerberater dann da ein Kreuz gemacht haben!!!!!
                          Danke nochmal und ein schönes Restwochenende!

                          MvG
                          Suse

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                          • Elefant
                            Neuer Benutzer
                            • 23.05.2008
                            • 3132

                            #14
                            AW: Abbruchhinweis ElsterFormular

                            Zitat von suse1403 Beitrag anzeigen
                            !!! Wie genial bist Du denn!!!!!???




                            Zitat von suse1403 Beitrag anzeigen
                            Ich verstehe bloß nicht, warum die Steuerberater dann da ein Kreuz gemacht haben!!!!!
                            Vielleicht in einem Jahr, in dem Ihr noch zusammen gelebt habt?

                            Der Fehlertext ist meiner Meinung nach einer der schlimmsten, den Elster zu bieten hat. Absolut unverständlich! Aber den gabs hier im Forum schon öfter mal.



                            Zitat von suse1403 Beitrag anzeigen
                            ein schönes Restwochenende!
                            Dir auch, Danke! Leider ist es schon fast um

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