Verlustvortrag und dessen Verrechnung

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  • Nachzahler
    Neuer Benutzer
    • 30.09.2013
    • 4

    #1

    Verlustvortrag und dessen Verrechnung

    Hallo!

    Ich habe einen Verlustvortrag von früheren Jahren.
    Wird dieser eigentlich automatisch mit Kapitalgewinnen und damit mit der Abgeltungssteuer verrechnet oder muss ich die bezahlte Abgeltungssteuer vollständig deklarieren??

    Danke und Grüße
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    AW: Verlustvortrag und dessen Verrechnung

    ja, vollständig erklären und die Verrechnung beantragen (S. 2 Anlage Kap ganz unten)

    Kommentar

    • Nachzahler
      Neuer Benutzer
      • 30.09.2013
      • 4

      #3
      AW: Verlustvortrag und dessen Verrechnung

      Ich hab's befürchtet - danke für die schnelle Antwort!!!!!

      Kommentar

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