Hallo,
Ich erhalte folgende Meldung:
Anlage Kind: Soll für ein Kind ein hälftiger Kinderfreibetrag berücksichtigt werden, sind Angaben zum Schulgeld bei nicht zusammen veranlagten Eltern erforderlich.
1. Ich habe im Hauptblatt die Zusammenveranlagung angekreuzt.
2 auch ansonsten ist mir nicht klar warum hier von einem hälftigen Freibetrag die Rede ist.
Es handelt sich um leibliche Kinder von mir und meiner Gattin (immer noch verheiratet und zwar miteinander).
Ein Kind ist volljährig und in der Ausbildung (halbes Jahr Schule - privat; halbes Jahr Universität-privat)
Ein Kind ist noch minderjährig (Schule mitauswärtige Unterbringung für ein halbes Jahr).
Kann sich da einer einen Reim drauf machen
Ich erhalte folgende Meldung:
Anlage Kind: Soll für ein Kind ein hälftiger Kinderfreibetrag berücksichtigt werden, sind Angaben zum Schulgeld bei nicht zusammen veranlagten Eltern erforderlich.
1. Ich habe im Hauptblatt die Zusammenveranlagung angekreuzt.
2 auch ansonsten ist mir nicht klar warum hier von einem hälftigen Freibetrag die Rede ist.
Es handelt sich um leibliche Kinder von mir und meiner Gattin (immer noch verheiratet und zwar miteinander).
Ein Kind ist volljährig und in der Ausbildung (halbes Jahr Schule - privat; halbes Jahr Universität-privat)
Ein Kind ist noch minderjährig (Schule mitauswärtige Unterbringung für ein halbes Jahr).
Kann sich da einer einen Reim drauf machen
Kommentar