Azubi -> Schulgeld + 450 Euro Job / kann ich Schulgeld absetzen?

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  • Robert89
    Neuer Benutzer
    • 10.10.2013
    • 2

    #1

    Azubi -> Schulgeld + 450 Euro Job / kann ich Schulgeld absetzen?

    Hi,

    ich mache eine Ausbildung an einer staatlich anerkannten Schule und zahle jeden Monat Schulgeld.

    Ich beziehe Bafäg, Kindergeld und Unterstützung zur Unterkunft vom JobCenter

    Ich Arbeite nebenbei auf 450 Euro Basis, komme allerdings selten über die 300 Euro

    Meine Mutter bezieht ALG2 und Arbeitete letztes jahr auf 400 Euro Basis

    Ich mache die Ausbildung nun schon 1,5 Jahre

    Kann ich, oder meine Mutter diese Schulkosten irgendwie absetzen obwohl keiner von uns ein wirkliches Einkommen hat ?

    Vielen Dank.
  • holzgoe
    Erfahrener Benutzer
    • 19.01.2009
    • 12107

    #2
    AW: Azubi -> Schulgeld + 450 Euro Job / kann ich Schulgeld absetzen?

    Hallo Robert89,

    bei pauschal besteuerten Minijobs gibt es meines Wissens keinen Werbungskostenabzug.
    Was pauschal besteeuert wird wird ja in der Einkommensteuererklärung auch nicht als Einnahme angegeben.

    Tschüß

    Kommentar

    • Robert89
      Neuer Benutzer
      • 10.10.2013
      • 2

      #3
      AW: Azubi -> Schulgeld + 450 Euro Job / kann ich Schulgeld absetzen?

      Mir reicht ein simples Ja oder Nein, mit der Antwort kann ich leider wenig anfangen da dies nicht mein Gebiet ist.

      Ich gehe davon aus das es nicht geht und stelle die Frage auch nur um mich abzusichern, durch Menschen die in dem Gebiet mehr Ahnung haben und mir dies verständlich erklären können.

      Kommentar

      • Kloebi
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2011
        • 4670

        #4
        AW: Azubi -> Schulgeld + 450 Euro Job / kann ich Schulgeld absetzen?

        nein. Evtl. der Vater.

        Kommentar

        • Hagen-Gronert

          #5
          AW: Azubi -> Schulgeld + 450 Euro Job / kann ich Schulgeld absetzen?

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo Robert89,

          bei pauschal besteuerten Minijobs gibt es meines Wissens keinen Werbungskostenabzug.
          Was pauschal besteeuert wird wird ja in der Einkommensteuererklärung auch nicht als Einnahme angegeben.

          Tschüß

          Hallo holzgoe,

          Info: ein Werbungskostenabzug bei Minijobs kann ~ nur ~ bei "normal"
          besteuerten Minijobs geltend gemacht werden. (Werbungskostenfreibetrag
          zur Zeit 1000 € p.a.)

          Sie haben es richtig erklärt.

          Mit freundlichen Grüßen
          H a g e n - G r o n e r t

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