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  • Picard777
    antwortet
    AW: Einkommenssteuer

    Zitat von ipod88 Beitrag anzeigen
    1,3,4,5 ist angegeben. DC 1961-1 hat das nicht gefragt, also habe ich nur auf die anderen Fragen geantwortet.

    Natürlich ist ein Bruttoarbeitslohn angegeben.

    Die Steuerklasse ist 6.
    Kirchensteuern werden keine gezahlt.

    Lohnsteuerbescheinigung?? Ich versuche meine Einkommenssteuererklärung auszufüllen.
    Es geht um 2012.
    Aber L.E.Fant hatte nach ALLEN Eintragungen gefragt und die Antwort lautete Anschrift und Bankverbindung sind angegeben!Und Zeilen 22a, 23a, 25, 26, 27, 28. Das wars.

    Und weshalb posten Sie dann im Unterforum Lohnsteuerbescheinigung, wenn Sie etwas zur Einkommensteuererklärung wissen wollen ???

    Fazit und als guter Tipp für die Zukunft in Foren jeder Couleur: Schauen sie bitte erst einmal, ob Sie im richtigen Forum sind. Dann lesen sie bitte die gestellte Frage mindestens 23 Mal und beantworten ohne Weglassen das, was gefragt wird, da wir rein entfernungsmäßig nicht Ihr Hirn aufmachen und reingucken können, was Sie sich zwischen den Zeilen gedacht haben. Sie wollen geholfen bekommen und wir WOLLEN Ihnen helfen, aber wenn in einem Threat gefühlte 70 Prozent vollkommen unnötig waren, weil man trotz zigmal nachfragen nicht die entscheidenden Infos bekommt und man genau merkt, dass da welche fehlen, bringen Sie sich nur die kostenlosen Helfer gegen sich auf und Sie bekommen Ihre Lösung letztlich selbstverschuldet nicht mehr, weil die Helfer dann einfach keine Lust mehr haben. Aber wie bobobaer gesagt hat, ist ja nun Alles gut.

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  • ipod88
    antwortet
    AW: Einkommenssteuer

    1,3,4,5 ist angegeben. DC 1961-1 hat das nicht gefragt, also habe ich nur auf die anderen Fragen geantwortet.

    Natürlich ist ein Bruttoarbeitslohn angegeben.

    Die Steuerklasse ist 6.
    Kirchensteuern werden keine gezahlt.

    Lohnsteuerbescheinigung?? Ich versuche meine Einkommenssteuererklärung auszufüllen.
    Es geht um 2012.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Einkommenssteuer

    Vorhin hieß es doch noch:

    Zitat von ipod88 Beitrag anzeigen
    Ich habe einen Bruttoarbeitslohn angegeben.


    Jedenfalls werd ich das Flickwerk nicht mehr zusammenführen. Anschrift und Bankverbindung haben in der Lohnsteuerbescheinigung nichts zu suchen.

    Vielleicht verrätst Du uns ja noch um welches Jahre es geht. Und dann welche Zeilen in der Lohnsteuerbescheinigung ausgefüllt sind, und welche davon mit Null. bobobaer hat eben erst die Frage nach der Steuerklasse aufgeworfen, zu der Du Dich jetzt auch nicht geäußert hast.

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  • ipod88
    antwortet
    AW: Einkommenssteuer

    Hallo,

    Anschrift und Bankverbindung sind angegeben!

    Und Zeilen 22a, 23a, 25, 26, 27, 28. Das wars.

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  • DC1961-1
    antwortet
    AW: Einkommenssteuer

    Hi ipod88,

    zum x-ten mal:
    WELCHE ZEILEN der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung HABEN SIE AUSGEFÜLLT? - NICHT Anlage N!
    Zeile 1, 3, 4, 5 - okay
    Zeile 22, 23 - ?
    Zeile 22a, 23a - ?
    Zeile 25, 26, 27 UND 28 ? ? ?
    Waren Sie gesetzlich und gleichzeitg privat krankenVOLLversichert?
    Wie soll bitte Ihr sozialversicherungsrechtlicher Status sein?
    Und welches Veranlagungsjahr bearbeiten Sie momentan?
    "Fakten, Fakten, Fakten und an die Leser denken" (Helmut Markwort)

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  • ipod88
    antwortet
    AW: Einkommenssteuer

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Du hältst uns ja hier zum Narren :O

    Also nochmal: Was hast Du alles in der Lohnsteuerbescheinigung eingegeben?
    Ich habe bei Anlage N
    Bruttoarbeitslohn, Einbehaltene Lohnsteuer, Einbehaltener Solidaritätszuschlag, Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung, Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung, Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung, Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung, Nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege- Pflichtversicherung

    angegeben.

    Außerdem habe ich die gesamte Einkommenssteuererklärung auf Plausibilität geprüft und es kommt nur dieser eine oben gennante Fehler.

    Ich häng schon seit zwei Tagen dran und so langsam platzt mir wirklich die Geduld

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Einkommenssteuer

    Zitat von ipod88 Beitrag anzeigen
    Das alles habe ich auch angegeben.
    Du hältst uns ja hier zum Narren :O

    Also nochmal: Was hast Du alles in der Lohnsteuerbescheinigung eingegeben?




    Zitat von ipod88 Beitrag anzeigen
    Ich habe nichts eingetragen

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  • ipod88
    antwortet
    AW: Einkommenssteuer

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Dann musst Du auf alle Fälle auch die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag eingeben, notfalls mit Null. Solltest Du Mitglied einer Vereinigung sein, die ihre Mitgliedsbeiträge über den Lohnabzug bezahlen lässt, dann musst Du auch die Kirchensteuer ausfüllen, evtl. ebenfalls mit Null.

    Das alles habe ich auch angegeben.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Einkommenssteuer

    Zitat von ipod88 Beitrag anzeigen
    Ich habe einen Bruttoarbeitslohn angegeben.
    Dann musst Du auf alle Fälle auch die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag eingeben, notfalls mit Null. Solltest Du Mitglied einer Vereinigung sein, die ihre Mitgliedsbeiträge über den Lohnabzug bezahlen lässt, dann musst Du auch die Kirchensteuer ausfüllen, evtl. ebenfalls mit Null.

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  • ipod88
    antwortet
    AW: Einkommenssteuer

    Zitat von korsika Beitrag anzeigen
    Ich denke, dass das Problem am schnellsten gelöst ist, wenn Sie einfach die Zeilen der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in Elsterformular mitteilen, in denen Sie Einträge gemacht haben. Auch der Wert 0 ist ein Eintrag.

    Wenn Sie eine eTin eingegeben haben, aber keinen Bruttoarbeitslohn - brauchen Sie dann die elektronische Lohnsteuerbescheinigung überhaupt und warum? Ggf. löschen.
    Ich kann die Steuererklärung nicht abschließen, ohne vorher alle Fehler beseitigt zu haben. Der Wert 0 wird nicht akzeptiert.

    Ich habe einen Bruttoarbeitslohn angegeben.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Einkommenssteuer

    Ich denke, dass das Problem am schnellsten gelöst ist, wenn Sie einfach die Zeilen der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in Elsterformular mitteilen, in denen Sie Einträge gemacht haben. Auch der Wert 0 ist ein Eintrag.

    Wenn Sie eine eTin eingegeben haben, aber keinen Bruttoarbeitslohn - brauchen Sie dann die elektronische Lohnsteuerbescheinigung überhaupt und warum? Ggf. löschen.
    Zuletzt geändert von Gast; 27.10.2013, 17:00.

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  • ipod88
    antwortet
    AW: Einkommenssteuer

    Zitat von korsika Beitrag anzeigen
    Wenn man keine Versorgungsbezüge hat nichts eintragen, auch keine 0. Wenn trotzdem ein Hinweis kommt kann es sein, dass auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in einem anderen Bereich ein Wert eingetragen wurde, der Versorogungsbezüge voraussetzt. Dieser Wert muss gelöscht werden.

    Ich habe nichts eingetragen. Dann kommt allerdings diese Fehlermeldung: "Es wurde eine eTIN lt. Lohnsteuerbescheinigung angegeben, jedoch wurde kein Bruttoarbeitslohn (Stkl. 1-5) erklärt. Ggf. ist der Bruttoarbeitslohn mit dem Wert 0 zu erklären (Steuerpfl./ Ehemann)."

    Und wenn ich "0" einfüge, kommt eine erneute Fehlermeldung: "Der Wert 0 ist nicht zulässig!"

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  • ipod88
    antwortet
    AW: Einkommenssteuererklärung ELSTER

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Hast Du denn in den Zeilen 29ff unsinnige Beträge stehen? Dann lass diese weg.





    Hier sind wir im Unterforum Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn). Arbeitgeber haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aber mindestens am Jahresende eine Lohnsteuerbescheinigung ans Finanzamt zu übersenden. Einen Abdruck der übermittelten Daten erhält der Arbeitnehmer, der die Zahlen braucht, um seine Steuererklärung erstellen zu können.

    Sollten also bei der Erstellung oder Übermittlung der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Probleme auftauchen, dann können diese hier gepostet werden.

    Hallo,

    nein, Zeilen 29ff sind komplett frei.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Einkommenssteuer

    Wenn man keine Versorgungsbezüge hat nichts eintragen, auch keine 0. Wenn trotzdem ein Hinweis kommt kann es sein, dass auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in einem anderen Bereich ein Wert eingetragen wurde, der Versorogungsbezüge voraussetzt. Dieser Wert muss gelöscht werden.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Einkommenssteuererklärung ELSTER

    Hast Du denn in den Zeilen 29ff unsinnige Beträge stehen? Dann lass diese weg.



    Zitat von ipod88 Beitrag anzeigen
    (PS: Bin neu, hoffentlich habe ich das richtig gepostet)
    Hier sind wir im Unterforum Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn). Arbeitgeber haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aber mindestens am Jahresende eine Lohnsteuerbescheinigung ans Finanzamt zu übersenden. Einen Abdruck der übermittelten Daten erhält der Arbeitnehmer, der die Zahlen braucht, um seine Steuererklärung erstellen zu können.

    Sollten also bei der Erstellung oder Übermittlung der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Probleme auftauchen, dann können diese hier gepostet werden.

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