Hallo.
Ich möchte meine Steuererklärung für 2009 nachreichen und bin unsicher, wo ich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung eintragen muss. Die jährlichen Beiträge sind wie folgt gestaffelt:
01/09-06/09 - 66,81€ ( 55,55€ KV + 11,26€ PV) * 6 Monate = 400,86€
07/09-09/09 - 64,66€ ( 53,40€ KV + 11,26€ PV) * 3 Monate = 193,98€
10/09-12/09 - 138,60€ (120,12€ KV + 18,48€ PV) * 3 Monate = 341,86€
Zum 1.10. musste ich mich freiwillig gesetzlich versichern, daher die erhöhten Beiträge. Die Änderung im Juli war eine Minderung des Beitragssatzes.
Ich frage mich, ob die Beiträge immer als Versorgungsaufwendungen eingetragen werden oder ob man diese auch als außergewöhnliche Belastungen aufführen kann.
Falls sie unter Versorgungsaufwendungen geführt werden, wo muss ich diese eintragen? Ich vermute Feld #18 "Beiträge zu Krankenversicherungen ... bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern" ist für Oktober bis Dezember relevant. Muss ich KV und PV aufspalten und PV in Feld #21 "Beiträge zu sozialen Pflegeversicherungen ... bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern" eintragen? Wo trage ich die Beiträge für Januar bis September ein?
Schönen Gruß, Noam
Ich möchte meine Steuererklärung für 2009 nachreichen und bin unsicher, wo ich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung eintragen muss. Die jährlichen Beiträge sind wie folgt gestaffelt:
01/09-06/09 - 66,81€ ( 55,55€ KV + 11,26€ PV) * 6 Monate = 400,86€
07/09-09/09 - 64,66€ ( 53,40€ KV + 11,26€ PV) * 3 Monate = 193,98€
10/09-12/09 - 138,60€ (120,12€ KV + 18,48€ PV) * 3 Monate = 341,86€
Zum 1.10. musste ich mich freiwillig gesetzlich versichern, daher die erhöhten Beiträge. Die Änderung im Juli war eine Minderung des Beitragssatzes.
Ich frage mich, ob die Beiträge immer als Versorgungsaufwendungen eingetragen werden oder ob man diese auch als außergewöhnliche Belastungen aufführen kann.
Falls sie unter Versorgungsaufwendungen geführt werden, wo muss ich diese eintragen? Ich vermute Feld #18 "Beiträge zu Krankenversicherungen ... bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern" ist für Oktober bis Dezember relevant. Muss ich KV und PV aufspalten und PV in Feld #21 "Beiträge zu sozialen Pflegeversicherungen ... bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern" eintragen? Wo trage ich die Beiträge für Januar bis September ein?
Schönen Gruß, Noam
Kommentar