Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Entfernungspauschale im Jahre 2012:
1) Ich fuhr zwischen 04.12 und 12.12 mit der S-Bahn in die Arbeit. Leider hab ich nicht alle Belege vorhanden, lediglich nur von 04.12 bis zum 06.12. Die Monatskarten habe ich mit EC-Karte bezahlt. Die Kontoauszüge von 2012 habe ich noch, aber darin steht nur Deutsche Bahn als Name, Kaufdatum, Nummer der EC Karte und der Betrag. Um die restlichen Monate zu beweisen, reicht es dem Finanzamt wenn ich die Kontoauszüge auch beilege? Falls nicht, kann von der Bahn aufgrund meines Verbundpasses einen Nachweis beantragt werden?
ich habe eine Frage bezüglich der Entfernungspauschale im Jahre 2012:
1) Ich fuhr zwischen 04.12 und 12.12 mit der S-Bahn in die Arbeit. Leider hab ich nicht alle Belege vorhanden, lediglich nur von 04.12 bis zum 06.12. Die Monatskarten habe ich mit EC-Karte bezahlt. Die Kontoauszüge von 2012 habe ich noch, aber darin steht nur Deutsche Bahn als Name, Kaufdatum, Nummer der EC Karte und der Betrag. Um die restlichen Monate zu beweisen, reicht es dem Finanzamt wenn ich die Kontoauszüge auch beilege? Falls nicht, kann von der Bahn aufgrund meines Verbundpasses einen Nachweis beantragt werden?
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