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Kinderfreibetrag als Lohnsteuermerkmal

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    Kinderfreibetrag als Lohnsteuermerkmal

    Hallo zusammen!

    Meine Frau und ich haben am 27.09.d.J. geheiratet. Aus erster Ehe hat meine Frau einen Sohn, der bei seinem Vater lebt. Meine Frau und ihr Ex-Ehemann hatten je einen halben Anteil Kinderfreibetrag.

    Nach der Eheschließung haben wir eine Änderung der Steuerklassen beantragt (ich Kl. 3, meine Frau Kl. 5). Den Bescheid darüber haben wir in den letzten Tagen vom Finanzamt bekommen. Allerdings ist nun bei mir der halbe Kinderfreibetrag eingetragen.

    Ist das richtig so bzw. hat das etwas damit zu tun, dass ich die Steuerklasse 3 habe? Wie gesagt, das Kind ist nicht von mir!

    #2
    AW: Kinderfreibetrag als Lohnsteuermerkmal

    Die Steuerklassen 5 und 6 zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass hier keinerlei Kinderfreibeträge geltend gemacht werden können. Dabei bleibt die Steuerklasse 5 ausschließlich denjenigen Personen vorbehalten, die mit einem Partner zusammenleben, der in die Steuerklasse 3 eingeordnet worden ist. Kinder werden in diesen Fällen bei der Steuerklasse 3 berücksichtigt.

    Kommentar


      #3
      AW: Kinderfreibetrag als Lohnsteuermerkmal

      Danke für die schnelle Antwort. Ich habe keine eigenen Kinder, bin deshalb noch nie damit in Berührung gekommen.

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