Hallo,
mein Bekannter hat ein Problem. Da er in Steuern völlig unerfahren und leider auch etwas ignorant ist, hat er sich fälschlicherweise in seinem Hauptberuf als Soldat ganze 6 Jahre mit Steuerklasse VI abrechnen lassen, obwohl er I hat. Nun mache ich seine Steuererklärungen der letzten vier Jahre (weiter zurück geht ja leider nicht).
Spielt die Steuerklasse nun eine Rolle in der Steuererklärung oder ist es korrekt, dass ich über die Steuererklärung seine zu viel gezahlten Steuern zurück holen kann?
Muss ich die Lohnsteuerbescheinigung nun in die Spalte Steuerklasse I-V oder in die Spalte Steuerklasse VI eintragen.
Da es sich um echt viel Geld handelt (ca. € 6.000,00 Erstattung pro Steuererklärung), habe ich Angst etwas falsch zu machen.
Vielen Dank im Voraus!
mein Bekannter hat ein Problem. Da er in Steuern völlig unerfahren und leider auch etwas ignorant ist, hat er sich fälschlicherweise in seinem Hauptberuf als Soldat ganze 6 Jahre mit Steuerklasse VI abrechnen lassen, obwohl er I hat. Nun mache ich seine Steuererklärungen der letzten vier Jahre (weiter zurück geht ja leider nicht).
Spielt die Steuerklasse nun eine Rolle in der Steuererklärung oder ist es korrekt, dass ich über die Steuererklärung seine zu viel gezahlten Steuern zurück holen kann?
Muss ich die Lohnsteuerbescheinigung nun in die Spalte Steuerklasse I-V oder in die Spalte Steuerklasse VI eintragen.
Da es sich um echt viel Geld handelt (ca. € 6.000,00 Erstattung pro Steuererklärung), habe ich Angst etwas falsch zu machen.
Vielen Dank im Voraus!
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