Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fälschlicherweise mit Steuerklasse VI statt I abgerechnet

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Fälschlicherweise mit Steuerklasse VI statt I abgerechnet

    Hallo,

    mein Bekannter hat ein Problem. Da er in Steuern völlig unerfahren und leider auch etwas ignorant ist, hat er sich fälschlicherweise in seinem Hauptberuf als Soldat ganze 6 Jahre mit Steuerklasse VI abrechnen lassen, obwohl er I hat. Nun mache ich seine Steuererklärungen der letzten vier Jahre (weiter zurück geht ja leider nicht).
    Spielt die Steuerklasse nun eine Rolle in der Steuererklärung oder ist es korrekt, dass ich über die Steuererklärung seine zu viel gezahlten Steuern zurück holen kann?
    Muss ich die Lohnsteuerbescheinigung nun in die Spalte Steuerklasse I-V oder in die Spalte Steuerklasse VI eintragen.
    Da es sich um echt viel Geld handelt (ca. € 6.000,00 Erstattung pro Steuererklärung), habe ich Angst etwas falsch zu machen.
    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Fälschlicherweise mit Steuerklasse VI statt I abgerechnet

    Die Steuerklasse ist nur für den vorläufigen Steuerabzug durch den Arbeitgeber massgebend. Wenn dort die falsche Steuerklasse zugrundegelegt wurde wird dies über die Einkommensteuererklärung richtiggestellt. Um dort keine Probleme mit Hinweisen aus der Plausibilitätsprüfung bzw. der Datenübermittlung zu bekommen würde ich dort in der Anlage N bei der elektronischen Lohnbescheinigung sicherheitshalber die Steuerklasse I eingtragen.

    Kommentar


      #3
      AW: Fälschlicherweise mit Steuerklasse VI statt I abgerechnet

      "Da es sich um echt viel Geld handelt (ca. € 6.000,00 Erstattung pro Steuererklärung), habe ich Angst etwas falsch zu machen."

      Falsch gemacht hat dein Bekannter, so ziemlich alles.
      Korsika hat da bereits Hlfe geleistet. Bei der VI wird noch nicht mal der Werbungskostenpauschbetrag berücksichtigt, aber Soldaten haben doch auch Einkünfte lt. Anlage N jenseits der VI. Wird hier was unterschlagen?
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

      Kommentar


        #4
        AW: Fälschlicherweise mit Steuerklasse VI statt I abgerechnet

        Vielen Dank für die Antworten. Das hat mir schon gut weiter geholfen.
        Ja Soldaten haben definitiv Einkünfte jenseits der VI!
        Aber was meintest du jetzt mit Unterschlagung genau?

        Ich bin auch unsicher, ob er hier Ärger bekommen kann, da er ja verpflichtet ist seine Daten auf Richtigkeit zu prüfen. (Unwissenheit schützt nicht vor Strafe).
        Würde er hier jetzt auch noch Zinsen vom FA bekommen?
        Für mich klingt das irgendwie nicht richtig. Das ist ja wie ein jährliches sparen zu günstigen Zinskonditionen. (Sparbuch Finanzamt)
        Gruß

        Kommentar


          #5
          AW: Fälschlicherweise mit Steuerklasse VI statt I abgerechnet

          Die Steuerklasse VI wird angewendet, wenn ein weiteres Dienstverhältnis vorliegt, das bei einem Ledigen mit der Steuerklasse I besteuert wird. Alternativ kommt beim Lohnsteuerabzug die Steuerklasse VI zum Tragen, wenn dem Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte vorgelegt wird. Das kann man sich aber bei einem Soldaten - und dies über Jahre hinweg - wohl schlecht vorstellen.

          Grundsätzlich wird ein Erstattungsanspruch vom Finanzamt auch verzinst - http://dejure.org/gesetze/AO/233a.html . Die Zinsen sind im Jahr der Zahlung durch das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu versteuern.
          Zuletzt geändert von ; 10.11.2013, 22:13.

          Kommentar


            #6
            AW: Fälschlicherweise mit Steuerklasse VI statt I abgerechnet

            ich übersetze mal einen Teil korsikas Antwort:
            Dein Bekannter dürfte neben dem VI-er Job noch einen anderen gehabt haben. Dieser Job wurde dem hilfreichen Forum "unterschlagen".
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

            Kommentar


              #7
              AW: Fälschlicherweise mit Steuerklasse VI statt I abgerechnet

              Und ich füge noch an, dass Du FÜR DICH aufpassen solltest, was Du tust. Ich glaube nicht, dass Du zur Steuerberatung befugt bist, so dass Du ziemlichen Ärger bekommen könntest.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar

              Lädt...
              X