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Auskunft zur Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

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    Auskunft zur Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo, als Neuling bei Elster habe ich Probleme die eingetragenen Daten zur elektronischen Lohnsteuer zu finden!
    Ich möchte lesen, welche Eintragungen (Steuerklassen, Freibeträge, ect.) für mich vorgenommen wurden.

    #2
    AW: Auskunft zur Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo, hast du ein Zertifikat mit ID-Nummer?
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Auskunft zur Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

      Hallo!

      Wenn nein, dann gibt es hier Hilfestellungen in Bild und Ton

      ElsterOnlinePortal - ElsterBasis-Zertifikat ohne Java
      http://elstererfahrungen.blogspot.de/2013/10/elsteronlineportal-elsterbasis.html

      ElsterOnlinePortal - Abruf meiner ELStAM Daten
      http://elstererfahrungen.blogspot.de/2012/12/elsteronlineportal-abruf-meiner-elstam.html
      Mit freundlichen Grüßen
      - AG1971 -
      Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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        #4
        AW: Auskunft zur Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

        Danke für die schnelle Hilfe.
        Wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann habe ich mich zwar registriert, aber ohne Identifikationsnummer.
        Deshalb komme ich an die Einträge nicht ran!
        Was kann/muß ich den jetzt noch tuen?
        Gruß

        Kommentar


          #5
          AW: Auskunft zur Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

          Hallo althacki,

          du musst dich zwingend mit deiner Identifikationsnummer registrieren.
          Nur damit kannst du deine ELSTAM abrufen.


          Vor langer, langer Zeit hast du bestimmt einmal ein Schreiben beim BZST bekommen, da waren deine gespeicherten Daten aufgelistet und falls etwas falsch war, konnte man das bei seinem zuständigen Finanzamt korrigieren lassen.
          Wenn du bei einem Arbeitgeber beschäftigt bist und der hat alle Arbeitnehmer schon angemeldet, müsstest du die aktuellen Daten auch auf dem Lohnzettel sehen. Mancher hat sich plötzlich gewundert, als seine Gehaltsabrechnung plötzlich weniger netto ausspuckte, weil die ELSTAM-Daten nicht stimmten.

          Tschüß

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            #6
            AW: Auskunft zur Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

            Man kann seine aktuellen Elstam-Daten, die als Grundlage für den Lohnabzug vom Arbeitgeber berücksichhtigt werden, auch beim Finanzamt erfragen. Aber wie schon gesagt, im Regelfall dürften diese auch auf der Lohnabrechnung der Arbeitgeber stehen bzw. das Lohnbüro wird diese auch wissen, denn es wendet die Daten ja auch an. Und wenn man der Meinung ist, dass diese Daten nicht (mehr) aktuell sind, muss man über das Finanzamt diese Daten berichtigen.

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              #7
              AW: Auskunft zur Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

              Zitat von korsika Beitrag anzeigen
              . . .
              Und wenn man der Meinung ist, dass diese Daten nicht (mehr) aktuell sind, muss man über das Finanzamt diese Daten berichtigen.
              oder bei weiteren Teilnehmern des E-Government:

              Anschriftenänderungen und standesamtliche Veränderungen wie zum Beispiel

              Kirchenein- oder Kirchenaustritt
              Eheschließung und
              Geburt, Adoption oder Tod

              werden nach wie vor von den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden verwaltet.

              Von den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen erfolgt eine direkte Datenweitergabe an die Finanzverwaltung zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Dabei wird im Falle der Eheschließung die Steuerklasse 4/4 unterstellt. Sobald Ihr Arbeitgeber am ELStAM-Verfahren teilnimmt, wird der zusätzliche Weg zum Finanzamt erforderlich, wenn eine andere Steuerklassenwahl (etwa von 4/4 auf 3/5) oder die Übertragung eines Kinderfreibetrages gewünscht ist.

              ( https://www.elster.de/arbeitn_elstam.php )
              Mit freundlichen Grüßen
              gez. D. Cremer

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