AW: Electronische Steuererklärung
Ich habe persönlich bei der Finanzverwaltung angerufen. Sie machen ein Vermerk, daß keine Belege nach gereicht werden. Vieleicht hängt das mit der Kurzarbeit zusammen.
Trotzdem danke für die Antworten an alle.
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Keine Ankündigung bisher.
Electronische Steuererklärung
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AW: Electronische Steuererklärung
Hinweis,
sollte die Erklärung trotzdem mit dem Vermerk dass Belege nachgereicht werden übermittelt worden sein, Sie jedoch keine Belege nachreichen (z.B. weil wie hier Lohnersatzleistungen auf der Lohnbescheinigung stehen) sollte sie dem Finanzamt eventuell Bescheid sagen.
Das Finanzamt wird aufgrund des Vermerkes auf Belege warten die dann aber tatsächlich ja nicht kommen werden, das könnte die Bearbeitung etwas verzögern.
LG
Tok_Ra
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AW: Electronische Steuererklärung
Welche Belege sind erforderlich?
Bitte bedenken Sie, dass folgende Belege zur Einkommensteuererklärung aufgrund rechtlicher Vorschriften zwingend einzureichen sind:
* Bescheinigung über Lohn-/ Entgeltersatzleistungen²
* Unterlagen über die Gewinnermittlung
* Steuerbescheinigung für Kapitalerträge
* Bescheinigung über anrechenbare ausländische Steuern
* Zuwendungsnachweis (Spendenbescheinigung)
* Nachweis der außergewöhnlichen Belastungen
* Nachweis der Behinderung
* Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit
* Lohnsteuerkarte bzw. besondere Lohnsteuerbescheinigung²
* Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen²
* Bescheinigung über geleistete Altersvorsorgebeiträge
² soweit die Angaben nicht elektronisch an das Finanzamt übermittelt wurden
Quelle: http://www.thueringen.de/de/tfm/steuern/erkl/elektronisch/content.html
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AW: Electronische Steuererklärung
Erstmal Danke!
Habe ebend nachgeschaut.
Dort ist wirklich ein Kreuz bei "Bescheinigung über Lohnersatzleistungen".
Das dürfte dann ja das Kurzarbeitergeld sein.
Habe sonst nichts anderes angegeben.
Das Kurzabeitergeld steht ja auf der Lohnsteuerbescheinigung.
Ist die Sache damit erledigt?
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AW: Electronische Steuererklärung
Wenn Sie Ihren zertifiziert übertragenen Steuerfall in ElsterFormular erneut öffnen und dann im Menü | Drucken | Anschreiben zur Übermittlung . . . auswählen, befinden sich dann Kreuze im unteren Bereich des Anschreibens ?
Dort könnten Hinweise aufgrund des Ausfüllens der Erklärung kenntlich gemacht worden sein.
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AW: Electronische Steuererklärung
Das Programm lies mich beim übersenden der Daten mit Zertifikat nicht
"Es werden keine Belege nachgereicht"
auswählen!
Daher die Weisheit!
Beim Ausfüllen kam nirgends eine Meldung das ich Unterlagen nachreichen müßte!
Und es stand auch nirgends etwas.Zuletzt geändert von tomk0711; 16.02.2010, 20:00.
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Ein Gast antworteteAW: Electronische Steuererklärung
Woher kommt die Weisheit, dass Unterlagen nachzureichen sind? Welche Unterlagen einzureichen sind kann man auf der Internetseite von www.elster.de, danach Elsterformular sehen. Scrollen Sie die Seite herunter und schauen Sie sich den Beitrag Belegvorlage nur auf Aufforderung an. Ansonsten zeigt Ihnen das Programm bei den Eintragungen an, ob Belege vorzulegen sind. Im Zweifelsfall senden Sie Ihre Steuererklärung so ab und warten, ob das Finanzamt von Ihnen Belege tatsächlich haben will. Soweit die Eintragungen bereits auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind, hat das Finanzamt diese Angaben bereits und benötigt darüber keine Belege.
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AW: Electronische Steuererklärung
Das stand bei mir auch.
Ich habe letztes Jahr Kurzarbeit verfahren.
Dieses steht aber auch auf der Lohnsteuerbescheinigung.
Kann es daran liegen?
Mfg
Tomk0711
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AW: Electronische Steuererklärung
Gut, dass du uns fragst.
Wir wissen es.
Wir verraten es aber nicht.
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Electronische Steuererklärung
Ich soll noch Unterlagen nachreichen! Woher weiß ich welche?Stichworte: -
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