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Erste Steuererklärung im Abschlussjahr Studium - was muss rein?

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    Erste Steuererklärung im Abschlussjahr Studium - was muss rein?

    Hi,

    ich habe im Herbst meine Studium (Erststudium nach Abi) mit Diplom abgeschlossen, arbeite daher dieses Jahr nur 3 Monate Vollzeit. Ich werde also am Jahresende meine erste Steuererklärung machen.

    Frage: was kann ich dort vom Studium alles einbringen?
    - Gehalt in diesem Jahr: wird das Gehalt aus meinem (steuerfreien) Studentenjob einfach auf das Jahresbrutto der 3 Monate draufgerechnet?
    - Habe ich es richtig verstanden, dass ich die Ausgaben fürs Studium aus vergangenen Jahren in keinster Weise steuerbegünstigend erfassen kann? Beispielsweise waren meine Ausgaben in der ersten 6 Semestern größer als die Einnahmen (hatte keinen Studentenjob, daher keine Einnahmen).
    - Kann ich Semestergebühren, Ausgaben für Abschlussarbeit, Bücher, Darlehenszinsen der NRW-Bank (wegen Studiengebühren in den letzten Jahren) als Sonderausgaben für das laufende Jahr geltend machen? Oder gibt es auch eine Möglichkeit Semestergebühren vergangene Jahre einberechnen zu lassen?
    - Kann man auch die Mietskosten eine Studentenbude (Erstwohnsitz) dazurechnen? Wenn ja, warm oder kalt?
    - Welche Versicherungskosten während des Studiums sind absetzbar? (Kranken, Renten, Auto, Private Zusatzversicherungen)?

    Danke

    #2
    AW: Erste Steuererklärung im Abschlussjahr Studium - was muss rein?

    [QUOTE=membersound;165504]Hi,

    ich habe im Herbst meine Studium (Erststudium nach Abi) mit Diplom abgeschlossen, arbeite daher dieses Jahr nur 3 Monate Vollzeit. Ich werde also am Jahresende meine erste Steuererklärung machen.

    Wenn Sie nur drei Monate arbeiten, kommen sie vielleicht eh auf Steuer Null (unter den Grundfreibetrag von 8.004 Euro) und können sich viele weitere Angaben in der Steuererklärung sparen.

    Frage: was kann ich dort vom Studium alles einbringen?
    - Gehalt in diesem Jahr: wird das Gehalt aus meinem (steuerfreien) Studentenjob einfach auf das Jahresbrutto der 3 Monate draufgerechnet?

    nein. Wenn der Job steuerfrei oder pauschal versteuert war, muss er nicht in die Steuererklärung.

    - Habe ich es richtig verstanden, dass ich die Ausgaben fürs Studium aus vergangenen Jahren in keinster Weise steuerbegünstigend erfassen kann? Beispielsweise waren meine Ausgaben in der ersten 6 Semestern größer als die Einnahmen (hatte keinen Studentenjob, daher keine Einnahmen).

    So ist es.

    - Kann ich Semestergebühren, Ausgaben für Abschlussarbeit, Bücher, Darlehenszinsen der NRW-Bank (wegen Studiengebühren in den letzten Jahren) als Sonderausgaben für das laufende Jahr geltend machen? Oder gibt es auch eine Möglichkeit Semestergebühren vergangene Jahre einberechnen zu lassen?

    nur das, was in diesem Jahr bezahlt wurde. Als Sonderausgaben.

    - Kann man auch die Mietskosten eine Studentenbude (Erstwohnsitz) dazurechnen? Wenn ja, warm oder kalt?

    Wenn Erstwohnsitz dann eher nicht.

    - Welche Versicherungskosten während des Studiums sind absetzbar? (Kranken, Renten, Auto, Private Zusatzversicherungen)?

    Unfall, Haftpflicht, Kranken, siehe Eingabehilfe.

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      #3
      AW: Erste Steuererklärung im Abschlussjahr Studium - was muss rein?

      Danke, das hilft mir schon sehr.

      Nochmal eine Rückfrage zum Einkommen: der Studentenjob war ja nur steuerfrei, weil ich unter der Steuerfreigrenze von 8k Euro lag.
      Wenn ich meinen Vollzeitjob jetzt hätte, ohne das ich als Student gearbeitet habe, würde hier ja nochmal die Steuerfreigrenze greifen, oder?
      Falls ja, warum muss ich das Gehalt dann nicht zusammenzählen für die Steuererklärung?

      Danke

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        #4
        AW: Erste Steuererklärung im Abschlussjahr Studium - was muss rein?

        Steuerfreie Studentenjobs sind Einbildung.
        Entweder es war ein Minijob, den der AG pauschal versteuert hat, dann ist die Sache für den AN erledigt, oder er unterlag der normalen Lohnbesteuerung, das ist das Gegenteil von steuerfrei, selbst wenn die Lohnsteuer Null war.
        Letzteres gehört mit in die Einkommensteuererklärung und erhöht das Bruttojahreseinkommen.

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          #5
          AW: Erste Steuererklärung im Abschlussjahr Studium - was muss rein?

          dann muss der Studentenjob natürlich in die Steuererklärung, er war ja nicht steuerfrei. 2 x 8.004 gibt es nicht.

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            #6
            AW: Erste Steuererklärung im Abschlussjahr Studium - was muss rein?

            Ich hab jetzt nochmal genauer auf meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2013 nachgesehen. Das einzige, was meinen Arbeitlohn "mindert", sind die SV-Beiträge, nämlich Rentenversicherung. Sonst nichts.

            Aus diesem Grund war ich immer davon ausgegangen, dass mein Job steuerfrei ist, weil ich Student bin.
            Lag ich mit der Annahme falsch, und ist er es im Grunde nur, weil ich unter dem Steuerfreibetrag liege?
            Und es daher zu meinem normalen Gehalt hinzuzählen muss in diesem Jahr, richtig?


            Und noch eine Frage: 2012 war ich ein paar Monate "normal" beschäftigt, dh ohne Studentenstatus. Dort habe ich auch Beiträge zur KV, PV und AV gezahlt. Bin aber aufs Jahr gesehen trotzdem noch unter dem Freibetrag. Hätte es hier Sinn gemacht, eine Steuererklärung zu machen??

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              #7
              AW: Erste Steuererklärung im Abschlussjahr Studium - was muss rein?

              Zitat von membersound Beitrag anzeigen
              Ich hab jetzt nochmal genauer auf meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2013 nachgesehen.
              Steht eine Steuerklasse mit drauf, nach der abgerechnet wurde?

              Kommentar


                #8
                AW: Erste Steuererklärung im Abschlussjahr Studium - was muss rein?

                Für alle Studenten: Steuer 0,00 ist nicht gleichbedeutend mit steuerfrei!
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                  #9
                  AW: Erste Steuererklärung im Abschlussjahr Studium - was muss rein?

                  Ja, Steuerklasse I.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Erste Steuererklärung im Abschlussjahr Studium - was muss rein?

                    Und noch eine Frage: 2012 war ich ein paar Monate "normal" beschäftigt, dh ohne Studentenstatus. Dort habe ich auch Beiträge zur KV, PV und AV gezahlt. Bin aber aufs Jahr gesehen trotzdem noch unter dem Freibetrag. Hätte es hier Sinn gemacht, eine Steuererklärung zu machen??[/QUOTE]

                    Wenn Steuer einbehalten wurde, die dann erstattet werden würde, ja. Ist noch bis 31.12.16 möglich.

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                      #11
                      AW: Erste Steuererklärung im Abschlussjahr Studium - was muss rein?

                      Woran sehe ich denn auf der Lohnsteuererklärung/Abrechnungen, ob Steuern "einbehalten" wurden?

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                        #12
                        AW: Erste Steuererklärung im Abschlussjahr Studium - was muss rein?

                        Hallo membersound,

                        zuerst steht meist das Brutto, dann kommt die Lohnsteuer und dann der Soli.
                        Wenn in diesen Spalten nicht 0,00 steht sondern Beträge wurden Steuern einbehalten.

                        Tschüß

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                          #13
                          AW: Erste Steuererklärung im Abschlussjahr Studium - was muss rein?

                          Hallo,

                          das Ganze schaut nach trollig aus

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Erste Steuererklärung im Abschlussjahr Studium - was muss rein?

                            Das ganze sieht nach jemandem aus, der sich nie mit Steuern oder Steuererklärung beschäftigen musste und daher aller Anfang schwer ist...

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Erste Steuererklärung im Abschlussjahr Studium - was muss rein?

                              Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                              Hallo membersound,

                              zuerst steht meist das Brutto, dann kommt die Lohnsteuer und dann der Soli.
                              Wenn in diesen Spalten nicht 0,00 steht sondern Beträge wurden Steuern einbehalten.

                              Tschüß
                              Danke, bei mir steht:
                              2012 einbehaltene Lohnsteuer: 1,50 EUR (wie auch immer das zustande kommt)
                              2013 einbehaltene Lohnsteuer: 0,00 EUR

                              Soli immer 0.

                              Dann kann ich also davon ausgehen, dass eine Steuererklärung für 2012 gar keinen Sinn machen kann. Und ich 2013 das gesamte Brutto zu meinem Vollzeitjob dazurechne. Korrekt?

                              Kommentar

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