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Günstigerprüfung bei Sonderausgaben falsch?

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    Günstigerprüfung bei Sonderausgaben falsch?

    Guten Abend,

    Ich habe den verdacht, dass das Finanzamt mich bei der Günstigerprüfung falsch belangt hat oder dass der Elsterrechner nicht korrekt funktioniert.

    Ich bin selbstständig tätig und bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.

    In der Anlage Vorsorgeaufwand 2012 habe ich folgende Angaben gemacht:

    Z. 5 Alterskasse 1800,-

    Z. 18 Beiträge zur KV 4650,-

    Z. 20 KV Beiträge mit Anspruch auf Krankengeld 4650,-

    Z. 21 Pflegeversicherung 585,-


    Der Elsterrechner gibt mir in der ESt-Berrechnung dafür eine Berrechnung nach der neuen Gesetzeslage an:

    Sonderausgaben
    ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
    Summe der Altersvorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . 1.800
    davon 74 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.332 . . . . . . . . . 1.332

    Beiträge zur Krankenversicherung
    inklusive etwaiger Zusatzbeiträge . . . . . . . . . . . . . . 4.650
    ab Kürzungsbetrag nach
    § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG . . . . . . . . . . . . . -186
    verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . 4.464

    Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . 585
    Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG. . . . . . . . 5.049 .. . 5.049

    Summe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen. . . . . . .. 6.381. . . . -6.381

    Summe der unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . 0
    mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . -36


    Also auf 6.381 Euro anziehbare Sonderausgaben.


    Im Bescheid des Finanzamtes werden allerdings nach einer "Günstigerprüfung" meine Sonderausgaben nach der Gesetzeslage von 2004 wie folgt berrechnet:

    Beschränkt abziehbare Sonderausgaben

    Versicherungsbeiträge: 7035
    Vorwegabzug: 2400 2400

    verbleib. Beiträge 4635
    ab Höchstbeträge... 1334 1344

    verbleiben 3301
    davon höchst. abzugsfähig 667 667

    Summe der beschränkt abzb. SA 4401


    Also wurde ich vom Finanzamt um 1.900 Euro ungünstiger berrechnet. Kann das ein Systemfehler sein? Oder rechnet der Elsterrechner meine ESt verkehrt aus und die Berrechnung nach der Gesetzeslage von 2004 ist tatsächlich günstiger.


    Mit besten Grüßen

    #2
    AW: Günstigerprüfung bei Sonderausgaben falsch?

    Was Du uns "unterschlagen" hast, ist Deine Eintragung in Zeile 11. Vermutlich hast Du "nein" gesagt und das Finanzamt aus welchen Gründen auch immer "ja" berücksichtigt. Prüfe daher mal mit der Eingabehilfe zu Zeile 11, ob Deine Eintragung ggf. unzutreffend ist. Vielleicht steht ja auch in den Bescheiderläuterungen etwas dazu, weshalb das Finanzamt das gemacht hat. Bist Du zu 100 % selbständig tätig oder arbeitnehmerst Du auch etwas ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Günstigerprüfung bei Sonderausgaben falsch?

      In Z. 11 habe ich natürlich "Nein" angekreuzt, da ich rein selbstständig bin.
      Im Bescheid des Finazamtes steht nichts weiter ausser, dass die alte Berechnung anscheinend günstiger sein soll.

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        #4
        AW: Günstigerprüfung bei Sonderausgaben falsch?

        Dann hat das FA evtl. fälschlicherweiser "ja" unterstellt. Das wirst du nur direkt mit dem FA klären können. Die Rechnungen sind jeweils richtig, es liegt wahrscheinlich wirklich nur an einmal ja und einmal nein.

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          #5
          AW: Günstigerprüfung bei Sonderausgaben falsch?

          Ein Ja oder Nein spielt ja eigentlich keine Rolle, da ich meine Basis-KV unbegrenzt absetzen kann. Oder kann es sein da ich einen Tarif mit Krankengeld habe, dieser im vollen Betrag nicht mehr als Basisabsicherung gesehen wird?
          Zuletzt geändert von R1948; 02.12.2013, 15:35.

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            #6
            AW: Günstigerprüfung bei Sonderausgaben falsch?

            wenn aber ja zutreffend wäre, zahlt ja ein Arbeitgeber, oder die Rentenvers. die Hälfte der KV oder es besteht Beihilfeanspruch. Dann ist auch durch andere Höchstbeträge auf einmal das alte Recht günstiger. Die Kürzung wg. Krankengeld wird in jedem Fall vorgenommen.

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              #7
              AW: Günstigerprüfung bei Sonderausgaben falsch?

              Wahrscheinlich ist es doch so simpel. Ich werde jetzt einen Brief aufsetzen und um Erläuterung und Überprüfung bitten. Vielen Dank Kloebi!

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                #8
                AW: Günstigerprüfung bei Sonderausgaben falsch?

                Die Erklärungsversuche überzeugen mich alle nicht.

                Denn an der ElFo-Berechnung ist erstmal nichts zu bemängeln, vorausgesetzt die Daten sind korrekt eingruppiert (es sich bei der Alterskasse tatsächlich um die landwirtschaftliche Alterskasse oder eine berufsständige Versorgungseinrichtung handelt, die der Gesetzlichen Rentenversicherung äquivalent ist).

                Ja oder Nein spielt keine Rolle, denn der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (abzgl. 4 Prozent für den Krankengeldanspruch) und Pflegeversicherung ist unbegrenzt absetzbar.

                Gegen Kürzungen des FA von "gedachten" AG-Beiträgen spricht, dass der Anfangsbetrag der Vorsorgeaufwendungen 7035 ist, was genau die Summe aus Alterskasse, GKV und Pflege ist. Hätte das FA etwas abgezogen, hätte es das hier auch machen müssen.

                Bleibt beim Stochern im Nebel die Frage nach der Datenübermittlung. So gilt der unbegrenzte Abzug der Basiskrankenabsicherung nur, wenn die Genehmigung zur elektronischen Übermittlung erteilt ist. Das passiert beim in der GKV versicherten AN automatisch, weil die Übermittlung in der Lohnsteuerbescheinigung (deren Ausstellen durch AG übrigens das tatsächliche Thema dieses Unterforums ist, wir sind hier also völlig offtopic) als Genehmigung zählt. Aber wenn beim in der GKV versicherten Selbstständigen die Genehmigung und damit die elektronische Übermittlung fehlt, dann könnte dies erklären, dass das FA nicht so rechnet wie ElFo.

                Briefe mit Bitte um Erläuterung halte ich für wenig zweckmäßig, da es sehr fraglich ist, ob sie innerhalb der Rechtsbehelfsfrist beantwortet werden. Entweder man klärt es mit dem Sachbearbeiter direkt persönlich oder telefonisch, oder man legt Einspruch ein.
                Zuletzt geändert von neysee; 02.12.2013, 17:16.

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                  #9
                  AW: Günstigerprüfung bei Sonderausgaben falsch?

                  @neysee

                  1. Meine Zahlungen gingen an eine berufsständige Versorgungseinrichtung.

                  2. Das Stochern im Nebel führt leider auch zu keinem Erfolg. Ich habe der Übermittlung nicht widersprochen, was auch auf der Bestätigung der GKV steht.

                  3. Danke für den Hinweis auf den Einspruch.


                  Vielleicht gibt es die Möglichkeit dieses Thema durch einen Moderator verschieben zu lassen? Oder sollte ich es erneut einstellen?

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