Guten Abend,
Ich habe den verdacht, dass das Finanzamt mich bei der Günstigerprüfung falsch belangt hat oder dass der Elsterrechner nicht korrekt funktioniert.
Ich bin selbstständig tätig und bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.
In der Anlage Vorsorgeaufwand 2012 habe ich folgende Angaben gemacht:
Z. 5 Alterskasse 1800,-
Z. 18 Beiträge zur KV 4650,-
Z. 20 KV Beiträge mit Anspruch auf Krankengeld 4650,-
Z. 21 Pflegeversicherung 585,-
Der Elsterrechner gibt mir in der ESt-Berrechnung dafür eine Berrechnung nach der neuen Gesetzeslage an:
Sonderausgaben
ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
Summe der Altersvorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . 1.800
davon 74 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.332 . . . . . . . . . 1.332
Beiträge zur Krankenversicherung
inklusive etwaiger Zusatzbeiträge . . . . . . . . . . . . . . 4.650
ab Kürzungsbetrag nach
§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG . . . . . . . . . . . . . -186
verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . 4.464
Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . 585
Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG. . . . . . . . 5.049 .. . 5.049
Summe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen. . . . . . .. 6.381. . . . -6.381
Summe der unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . 0
mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . -36
Also auf 6.381 Euro anziehbare Sonderausgaben.
Im Bescheid des Finanzamtes werden allerdings nach einer "Günstigerprüfung" meine Sonderausgaben nach der Gesetzeslage von 2004 wie folgt berrechnet:
Beschränkt abziehbare Sonderausgaben
Versicherungsbeiträge: 7035
Vorwegabzug: 2400 2400
verbleib. Beiträge 4635
ab Höchstbeträge... 1334 1344
verbleiben 3301
davon höchst. abzugsfähig 667 667
Summe der beschränkt abzb. SA 4401
Also wurde ich vom Finanzamt um 1.900 Euro ungünstiger berrechnet. Kann das ein Systemfehler sein? Oder rechnet der Elsterrechner meine ESt verkehrt aus und die Berrechnung nach der Gesetzeslage von 2004 ist tatsächlich günstiger.
Mit besten Grüßen
Ich habe den verdacht, dass das Finanzamt mich bei der Günstigerprüfung falsch belangt hat oder dass der Elsterrechner nicht korrekt funktioniert.
Ich bin selbstständig tätig und bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.
In der Anlage Vorsorgeaufwand 2012 habe ich folgende Angaben gemacht:
Z. 5 Alterskasse 1800,-
Z. 18 Beiträge zur KV 4650,-
Z. 20 KV Beiträge mit Anspruch auf Krankengeld 4650,-
Z. 21 Pflegeversicherung 585,-
Der Elsterrechner gibt mir in der ESt-Berrechnung dafür eine Berrechnung nach der neuen Gesetzeslage an:
Sonderausgaben
ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
Summe der Altersvorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . 1.800
davon 74 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.332 . . . . . . . . . 1.332
Beiträge zur Krankenversicherung
inklusive etwaiger Zusatzbeiträge . . . . . . . . . . . . . . 4.650
ab Kürzungsbetrag nach
§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG . . . . . . . . . . . . . -186
verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . 4.464
Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . 585
Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG. . . . . . . . 5.049 .. . 5.049
Summe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen. . . . . . .. 6.381. . . . -6.381
Summe der unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . 0
mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . -36
Also auf 6.381 Euro anziehbare Sonderausgaben.
Im Bescheid des Finanzamtes werden allerdings nach einer "Günstigerprüfung" meine Sonderausgaben nach der Gesetzeslage von 2004 wie folgt berrechnet:
Beschränkt abziehbare Sonderausgaben
Versicherungsbeiträge: 7035
Vorwegabzug: 2400 2400
verbleib. Beiträge 4635
ab Höchstbeträge... 1334 1344
verbleiben 3301
davon höchst. abzugsfähig 667 667
Summe der beschränkt abzb. SA 4401
Also wurde ich vom Finanzamt um 1.900 Euro ungünstiger berrechnet. Kann das ein Systemfehler sein? Oder rechnet der Elsterrechner meine ESt verkehrt aus und die Berrechnung nach der Gesetzeslage von 2004 ist tatsächlich günstiger.
Mit besten Grüßen
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