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Tagesmutter

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    Tagesmutter

    Hallo,

    ich habe dieses Jahr als Tagesmutter angefangen auf freiberuflicher, selbstständiger Tätigkeit zu arbeiten.

    Welche Elster Formulare muss ich ausfüllen, ich habe ein Kind, bin aber nicht verheiratet, der Umsatz liegt ca. bei 10.000 Euro im Jahr. Ich möchte gerne die Pauschale nutzen, um es so einfach, wie möglich zu machen.
    Wer kann mir helfen, ich blicke hier langsam leider nicht mehr durch.

    Lili

    #2
    AW: Tagesmutter

    Hallo,

    welche Pauschale? Was verstehst du darunter?

    Du brauchst den Hauptvordruck, Anlage S, Anlage Kind, Anlage Vorsorgeaufwand

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Tagesmutter

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      welche Pauschale? Was verstehst du darunter?

      Du brauchst den Hauptvordruck, Anlage S, Anlage Kind, Anlage Vorsorgeaufwand

      Gruß FIGUL
      Für Tagesmütter gibt es Werbungskosten-Pauschalen.
      Mfg

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        #4
        AW: Tagesmutter

        Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
        Für Tagesmütter gibt es Werbungskosten-Pauschalen.
        Werbungskosten gibt es bei selbständiger Tätigkeit nicht.

        Evtl. ist dieser Link hier aussagekräftig:

        http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/wie-der-fiskus-tagesmuetter-behandelt.html

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          #5
          AW: Tagesmutter

          Vielen Dank euch schon mal,
          die Pauschale nennt sich Betriebsausgabenpauschale, nur zur Info, hat also nix mit Werbung zu tun.

          Ich hab Elster herunter geladen, wenn ich dort dann auf Unternehmer->Umsatzsteuer gehe, habe ich ja den Hauptvordruck, dort kann ich aber die Anlagen nicht hinzufügen (bzw. weiß ich nicht wie).

          Für die Pauschale benötige ich dann auch noch die Anlage EUR, oder ?

          Vielen, vielen Danke euch schon mal !!!

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            #6
            AW: Tagesmutter

            Hallo,

            du meinst die Betriebsausgabenpauschale für Tagesmütter (monatlich 300 € Kind für 8 Stunden Betreuung täglich). Dafür gibt es in der Anlage EÜR eine extra Zeile Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufsgruppen. Dort trägst du die Pauschale, die du auf einem gesonderten Blatt ermittelt hast, ein. Da dein Umsatz unter 17.500 € liegt, bist du nicht verpflichtet, die Anlage EÜR zu übermitteln. Du kannst auf einem gesonderten Blatt eine Gewinnermittlung vornehmen. Diese würde im einfachsten Falle so aussehen:
            Einnahmen vom Jugendamt
            - Betriebsausgabenpauschale
            ergibt Gewinn
            Dieser Gewinn kommt in die Anlage S der Einkommensteuererklärung.
            Bei weiteren Fragen schreib nochmal.

            Frdl. Gruß und schönen Sonntag

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              #7
              AW: Tagesmutter

              Die Umsatzsteuererklärung benötigst du nicht, da die Tätigkeit als Tagesmutter in der Regel umsatzsteuerbefreit ist (§ 4 Nr. 25 UStG).

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                #8
                AW: Tagesmutter

                Also nehme ich den Hauptvordruck, den auch Arbeitnehmer nehmen würden ? Dann hab ich sozusagen, das falsche Elster runtergeladen und find deshalb nix :-))
                Das erklärt natürlich einiges.....

                Vielen Dank Robert47, für die Zusatzinfo.
                Und vorallem Danke für die superschnelle Info an einem Sonntag !

                Das freut einen sehr, das einem Laien, so tatkräftig geholfen wird und man sich gerade bei der Existenzgründung den teuren Steuerberater spart.

                Lili

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                  #9
                  AW: Tagesmutter

                  Wenn du gerade erst als Tagesmutter angefangen hast habe ich hier noch einen Tipp für dich:
                  Schau mal auf die Seite www.laufstall.de und suche dort das Forum. Dort findest du viele nützliche Hinweise.

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                    #10
                    AW: Tagesmutter

                    Danke, für die Info.

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                      #11
                      AW: Tagesmutter

                      Ja, natürlich musst Du die Einkommensteuererklärung machen. Die Umsatzsteuererklärung nur dann, wenn Du auch Umsatzsteuer ausweist (oder das Finanzamt sie verlangt ...)

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