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Keine 450€-Anstellung möglich bei der UG?!

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    Keine 450€-Anstellung möglich bei der UG?!

    Hallo,

    hoffe, dass es hier in das Forum passt, auch wenn es nicht direkt mit ELSTER zu tun
    hat.

    Habe seit einiger Zeit eine UG, bisher nebenberuflich, also ohne Gehalt daraus zu ziehen. War bisher in einer schul. Ausbildung, dann BOS. Nun möchte ich mich gerne bei der Firma anstellen, bzw. eine Lösung finden, daraus auch Gehalt zu beziehen. Mein erster Gedanke war, dass ich mich auf 450 € anstelle (Geringfügig; Minijobzentrale). Nun bekam ich einen Anruf von der Minijobzentrale, dass das in der Funktion des Geschäftsführers nicht möglich wäre.

    Heute mit dem Finanzamt telefoniert. Der Herr bestätigte das, meinte aber, ich könne mich bis zu 936 € Steuerfrei (???) selbst anstellen?

    Wie mach ich das jetzt am besten? Möchte die Fa. weiterhin nebenbei führen (damit die Familienmitversicherung auch nicht in Gefahr ist).

    Mögliche Szenarien, an die ich derzeit denke:

    1) Ich stelle mich direkt ein. Mein Gehalt wird unter 400 € sein. Folgen? Steuerabzüge? Wie gehe ich da am besten vor?

    2) Ich gehe zur Gemeinde hole mir ein Einzelgewerbe, also Gewerbeschein. Dann könnte ich ja von der UG aus mich als Subunternehmer beauftragen und auch normal meine geleisteten Arbeitsstunden ausbezahlen.

    Welche Lösung wäre da besser? bzw. funktioniert Lösung zwei so wie hier geschrieben?

    Liebe Grüße

    #2
    AW: Keine 450€-Anstellung möglich bei der UG?!

    Hallo,

    ich empfehle Steuerberater

    Gruß FIGUl
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Keine 450€-Anstellung möglich bei der UG?!

      Ja, grundsätzlich ist das richtig mit der Empfehlung, zum Steuerberater zu gehen.

      Dennoch kurz ein paar weiterführende Informationen:

      1. Wenn der Geschäftsführer der UG gleichzeitig beherrschender Gesellschafter oder gar Alleingesellschafter der UG ist, dann ist er sozialversicherungsrechtlich Selbständiger. Somit kann er z. B. als Minijob in "seiner" UG arbeiten, hat aber mit der Minijobzentrale insofern nichts zu tun. Pauschalversteuerung fällt auch weg.

      2. Steuerrechtlich bleiben die Bezüge dieses Arbeitsverhältnisses natürlich Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Es sei denn, man kommt auf die Idee, z. B. eine UG & Co. KG zu gründen.

      3. Die Bezüge als Angestellter GF der UG müssen natürlich niedrig genug sein, um die Familienversicherung nicht zu gefährden. Wie niedrig die Grenze ist, weiß ich nicht.

      4. Die Idee mit der Subunternehmerschaft (Lösung 2) ist interessant, aber nicht notwendig.

      5. Die Frage, deren Beantwortung vieles ändern kann: Ist der § 181 BGB ausgeschlossen?

      Mit freundlichen Grüßen

      Ronald
      Mit freundlichen Grüßen

      Ronald

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