Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Lohnsteuerkarte 2014

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Lohnsteuerkarte 2014

    Hallo, ich habe folgendes Problem.

    Ich fange 2014 wieder an zu arbeiten. Ich habe aber keine Papier Lohnsteuerkarte für 2014 und bei Elster bin ich nicht angemeldet.
    Ich weiß, nicht ob mein zukünftiger Arbeitgeber Elster benutzt. Was gebe ich meinem zukünftigen Arbeitgeber anstatt einer Papier Lohnsteuerkarte?
    Wo kriege ich eine Papier Lohnsteuerkarte für 2014 her?
    Was ist bei Elster über mich eingetragen? Wenn mein zukünftiger Arbeitgeber Elster benutzt, und meine Daten abruft was bekommt er zu lesen? Auch Arbeitgeber aus den Jahren 2011, 2012 und 2013?
    Was ist sinvoller, das ich mich bei Elster anmelde oder mein zukünftiger Arbeitgeber?
    Zuletzt geändert von Tavalero; 03.12.2013, 18:29.

    #2
    AW: Lohnsteuerkarte 2014

    Es gibt keine Papierlohnsteuerkarte mehr. Ihr Arbeitgeber muss sich in ELSTAM anmelden und dort die elektronischen Daten für den Lohnsteuerabzug abrufen. Sie müssen sich persönlich nicht bei Elster anmelden. Grundvoraussetzung dafür, dass das System funktinoniert, ist, dass Ihr Arbeitgeber Sie bei Elstam anmeldet und dort Ihre Grunddaten hinterlegt, die Sie ihm liefern müssen - im Regelfall die persönliche Steuer-Idendifitaktionsmummer und die Konfessionszugehörigkeit. Ihr Arbeitgeber kann im Regelfall nur die Daten abrufen, die für sein Arbeitsverhältniss massgebend sind.

    Kommentar


      #3
      AW: Lohnsteuerkarte 2014

      Hallo Tavalero,
      mit einer Registrierung unter der persönlichen ID-Nummer haben Sie die Möglichkeit, die Daten einzusehen, die an einen vermeintlichen Arbeitgeber übermittelt werden.
      Sie sehen also die Daten, die bei der Steuerverwaltung vorliegen und die der Arbeitgeber nur abrufen kann. Steuerklassenwechsel, Kinder, Heirat u.s.w., u.s.f. bekommt der Arbeitgeber auch dem gleichen Weg.

      P.S. Der Arbeitgeber meldet lediglich: Tavalero ist ab xxxxxx mein Arbeitnehmer und fragt: Wie ist er zu besteuern?
      Zuletzt geändert von stiller; 03.12.2013, 19:43. Grund: P.S.
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

      Kommentar


        #4
        AW: Lohnsteuerkarte 2014

        Danke für die schnelle Antwort.

        Wenn ich mich bei Elster anmelde, was lege ich meinem zukünftigen Arbeitgeber vor?

        Kommentar


          #5
          AW: Lohnsteuerkarte 2014

          Da hast du mich wohl missverstanden. Normalerweise legst du deinem Arbeitgeber nichts vor!
          Er meldet dich an und ruft deine Abzugsmerkmale auf, die er so versteuert.
          Deshalb solltest du dich registrieren, dann weißt du, was dein AG tut.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

          Kommentar


            #6
            AW: Lohnsteuerkarte 2014

            Laut FAQ auf www.elster.de benötigt er IMMER NUR Folgendes:

            Anstelle der Lohnsteuerkarte benötigt Ihr Arbeitgeber nur noch einmalig Ihre steuerliche Identifikationsnummer, Ihr Geburtsdatum sowie eine Auskunft darüber, ob es sich um das Haupt- oder ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Bestand das Arbeitsverhältnis schon im Jahr 2013, sind dem Arbeitgeber diese Daten bereits bekannt.

            Ob Du Dich zusätzlich bei Elster anmeldest oder nicht, ist Dein Privatvergnügen. Es gibt dort NICHTS, was Du Deinem Arbeitgeber aushändigen könntet oder solltest, siehe meine Vorredner.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              AW: Lohnsteuerkarte 2014

              Zitat Picard777
              "ob es sich um das Haupt- oder ein Nebenarbeitsverhältnis handelt"

              Da werden dann Fehler auftreten, weil es bereits einen Hauptarbeitgeber und deshalb Steuerklasse VI gibt. Kann auch sein, dass der Hauptarbeitgeber den Arbeitnehmer "noch" nicht abgemeldet hat.
              Drum prüfe, wer sich bindet! (Eigene ELSTAM abrufen!)
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

              Kommentar


                #8
                AW: Lohnsteuerkarte 2014

                Hallo,

                Ich fand diesen Thread über eine Suchmaschine. Meine Frage ist genau die des Themenerstellers, aber da ich mir unsicher bin frage ich noch einmal nach:

                Ist es möglich, dass mein künftiger Arbeitgeber Anfang Dezember in die Testphase (s.u.) für die elektronische Lohnsteuerkarte gestartet ist, und daher auch zu Beschäftigungsbeginn am 1.1.2014 die 2010er Lohnsteuerkarte verlangen darf? Oder gilt das nur für laufende Arbeitsverträge?

                Zur Testphase fand ich folgende Zeilen auf einer Website (haufe.de):
                "Papierverfahren kann bis zum vorletzten Lohnzahlungszeitraum 2013 angewendet werden, spätestens für letzten Lohnzahlungszeitraum 2013 ist auf elektronische Verfahren umzustellen. Ausnahme: Arbeitgeber entscheidet sich bis zum letzten Lohnzahlungszeitraum des Jahres 2013 für Testphase bis zu sechs Monate, dann kann auch noch 2014 bis zum Ablauf Testphase Papierverfahren angewendet werden."


                Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.

                Beste Grüße

                Kommentar


                  #9
                  AW: Lohnsteuerkarte 2014

                  Zitat von Casimiro Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  Ich fand diesen Thread über eine Suchmaschine. Meine Frage ist genau die des Themenerstellers, aber da ich mir unsicher bin frage ich noch einmal nach:

                  Ist es möglich, dass mein künftiger Arbeitgeber Anfang Dezember in die Testphase (s.u.) für die elektronische Lohnsteuerkarte gestartet ist, und daher auch zu Beschäftigungsbeginn am 1.1.2014 die 2010er Lohnsteuerkarte verlangen darf? Oder gilt das nur für laufende Arbeitsverträge?

                  Zur Testphase fand ich folgende Zeilen auf einer Website (haufe.de):
                  "Papierverfahren kann bis zum vorletzten Lohnzahlungszeitraum 2013 angewendet werden, spätestens für letzten Lohnzahlungszeitraum 2013 ist auf elektronische Verfahren umzustellen. Ausnahme: Arbeitgeber entscheidet sich bis zum letzten Lohnzahlungszeitraum des Jahres 2013 für Testphase bis zu sechs Monate, dann kann auch noch 2014 bis zum Ablauf Testphase Papierverfahren angewendet werden."


                  Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.

                  Beste Grüße
                  Hallo Casimiro,

                  die Antworten die Tavalero bekommen hat waren eigentlich erschöpfend, frag doch mal deinen Arbeitgeber ob er bei ELSTAM dabei ist und das Problem ist geklärt, da musst du nicht irgendwelche theoretischen Varianten durchspielen.

                  Fragen zu ELSTAM kannst du auch hier loswerden -> elstam-hotline@elster.de oder 0800 52 35 099 (kostenlos aber Geduld mitbringen)

                  Tschüß
                  Zuletzt geändert von holzgoe; 18.12.2013, 09:41. Grund: Korrektur Rechtschreibung

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X