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Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte

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    Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte

    Guten Tag,
    ich bin Rentner und habe mich unter der persönlichen ID-Nummer bei ELSTER registrieren lassen.
    Alles OK.

    Da ich zwei Betriebsrenten erhalte, habe ich eine elektronischen Lohnsteuerkarte der Steuerklasse 3 und eine der Steuerklasse 6.

    Unter Steuerklasse 3 ist gem. eines Schreibens des zuständigen Finanzamtes
    für 2013 und auch für 2014 ein Jahres-Hinzurechnungsbetrag xxxxx in Euro eingetragen.
    Unter Steuerklasse 6 ist gem. eines Schreibens des zuständigen Finanzamtes
    für 2013 und auch für 2014 der gleiche Betrag xxxxx als Jahres-Freibetrag in Euro eingetragen.

    Jetzt habe ich in der letzten Woche eine Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte abgerufen, um zu sehen,
    wie das jetzt unter ELSTER aussieht.

    Zu meinem Erstaunen mußte ich feststellen:
    1. Es wird nur eine elektronische Lohnsteuerkarte der Steuerklasse 3 angezeigt, Steuerklasse 6 fehlt ganz!
    2. Es wird kein Jahres-Hinzurechnungsbetrag angezeigt.
    3. Unter Jahres-Freibetrag steht 0 €.
    4. Unter den Abrufen der Lohnsteuerabzugsmerkmale existieren wieder beide Steuerklassen 3 und 6, aber als Jahresfreibetrag stehen 0 €.

    Wer kann mir sagen, wie es in der Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte aussehen sollte,
    und auf welchem Wege ich dann die Korrekturen erreiche?

    Im Vorraus meinen herzlichen Dank.

    #2
    AW: Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte

    Hallo althacki,

    Korrekturen bei ELSTAM musst du beim Finanzamt veranlassen, Freibeträge müssen weiterhin jährlich neu beantragt werden.
    Ich habe schon viele "Patienten" mit Freibetrag- und Hinzurechnungsbetrag gehabt.

    Tschüß

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      #3
      AW: Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte

      Danke für die Antwort.

      Das die Korrekturen beim Finanzamt zu veranlassen sind, war mir schon klar.

      Was nicht klar ist, muß es unter ELSTER dann auch zwei elektronische Lohnsteuerkarten (1x Klasse 3 + 1 x Klasse 6) geben?
      Müssen die Freibeträge dann auch unter den erteilten Auskünften erscheinen?

      Gruß

      Kommentar


        #4
        AW: Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte

        In der Anzeige zu den eigenen ELStAM-Daten werden immer nur die LOHNSTEUERABZUGSMERKMALE der ersten "Steuerkarte" (incl. Freibetägen oder Hinzurechnungsbeträgen) angezeigt.

        Dies ist auch logisch, da für das zweite (und jedes weitere) Arbeitsverhältnis automatisch Steuerklasse VI greift. Damit tauchen die Steuerklassen VI nicht unter den LOHNSTEUERABZUGSMERKMALEN auf, sollten aber im Bereich ABRUF DER LOHNSTEUERABZUGSMERKMALE zu sehen sein. Dort müssten dann auch die zur Steuerklasse VI gültigen Freibeträge ersichtlich werden.
        UserElster

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          #5
          AW: Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte

          Nochmals danke.
          Unter Steuerklasse 3 steht (gültig ab 01.01.2014) der festgelegte Jahresfreibetrag.
          Eine Zeile Jahres-Hinzurechnungsbetrag gibt es scheinbar nicht!
          Nun scheint ja alles klar.
          Gruß

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