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Krankengeld/ALG und Erwerbsminderungsrente

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    Krankengeld/ALG und Erwerbsminderungsrente

    Hallo,

    ich sitze gerade über meiner Steuererklärung für 2012, für die mein Mann und ich um Verlängerung der Abgabefrist gebeten hatten.

    Ich habe im Jahr 2012 ALG und Krankengeld bekommen. Mit Schreiben vom 21.12.2012 bekam ich die Erwerbsminderungsrente zugesprochen. Ebenfalls mit Schreiben vom 21.12.12 bekam ich von der DRV Bescheid, welche Beträge an die Krankenkasse und an die Arbeitsagentur erstattet wurden. Dem Schreiben ist zu entnehmen, dass dies schon erfolgt wäre. Jetzt legt mir das Finanzamt das Krankengeld und das ALG zugrunde, ohne zu berücksichtigen, dass dies ja (zumindest zum größten Teil) erstattet wurde. Nun sagt man mir, dass ich im Jahr 2012 Kranken- und Arbeitslosengeld bezogen hätte, die Erstattung aber erst im Jahr 2013 erfolgt wäre. Somit wird das in der Steuererklärung für 2012 nicht berücksichtigt. Meine Frage wäre nun, woher ich das weiß, ob das auch wirklich richtig ist? Wenn ich am 21.12.12 Bescheid von der DRV bekomme, dass die Krankenkasse und auch die Arbeitsagentur die Erstattung mit Datum vom 21.12.12 bekommen habe, muss ich doch davon ausgehen, dass das auch schon passiert ist.

    Ebenfalls haben sie mir die Rentenzahlung angerechnet, wobei ich diese ja wirklich zum ersten Mal zum 31.01.2013 ausgezahlt bekommen habe.

    Kann mir damit helfen und weiß mehr?

    Danke sehr.

    #2
    AW: Krankengeld/ALG und Erwerbsminderungsrente

    Hallo aidafan301286,

    grundsätzlich gilt das Zu- oder Abflussprinzip.
    Erstattungen der Krankenkassen oder anderer Institutionen werden dann berücksichtigt wenn sie zugeflossen sind.
    Was du im Jahr 2013 erhalten oder gezahlt hast wird auch in 2013 berücksichtigt.
    Dein Finanzamt kann dir das bestimmt sagen, die Kassen und Arbeitsgenturen übermitteln ihre Daten elektronisch.

    Tschüß
    Zuletzt geändert von holzgoe; 20.12.2013, 13:06. Grund: Korrektur

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      #3
      AW: Krankengeld/ALG und Erwerbsminderungsrente

      Danke für die Antwort. Ja, das mit dem Zu- und Abflussprinzip kenne ich schon. Nur habe ich die Mitteilung, dass die Erstattung vorgenommen ist (nicht wird) noch im Jahr 2012 bekommen.

      Bei der Arbeitsagentur war ich schon. Die können es mir nicht sagen. Sie können nix im PC sehen, von daher gehen sie davon aus, dass es 2013 erfolgte. Ist für mich natürlich eine vage Aussage. Und auf das Finanzamt kann ich mich wohl auch nicht verlassen, wenn die schön für 2012 meine Rente berücksichtigen wollen, wo ich die doch erst zum 31.01.2013 das erste Mal bekommen habe.

      Die KK kann mir auch nicht helfen. Die können mir nicht einmal sagen, wieviel ich an Krankenversicherung gezahlt habe (bzw. die Arbeitsagentur). Niemand weiß etwas, ist schon sehr merkwürdig das Ganze.


      Als nächstes stellt sich dann die Frage, wie ich das überhaupt in das Elster-Formular eintragen soll (Erstattung). Im Hauptvordruck, Seite 4, Zeile 94 habe ich eingetragen, wie hoch das ALG und Krankengeld war. Würde ich in dem Fall, dass die Erstattung doch 2012 erfolgte, einfach das Krankengeld nehmen, die Erstattung abziehen und den Betrag dann in Zeile 94 eintragen?

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        #4
        AW: Krankengeld/ALG und Erwerbsminderungsrente

        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
        Hallo aidafan301286,

        grundsätzlich gilt das Zu- oder Abflussprinzip.
        Erstattungen der Krankenkassen oder anderer Institutionen werden dann berücksichtigt wenn sie zugeflossen sind.
        Was du im Jahr 2013 erhalten hast wird erst in 2013 berücksichtigt.
        Dein Finanzamt kann dir das bestimmt sagen, die Kassen und Arbeitsgenturen übermitteln ihre Daten elektronisch.

        Tschüß
        Guten Tag holzgoe,

        sind die beiden Jahresangaben ( 2 x 2013 ) richtig?

        Oder meinen Sie vielleicht:
        ~ Was du im Jahr 2013 erhalten hast wird ~~~ a u c h ~~~ im Jahr 2013 berücksichtigt?

        Mit freundlichen Grüßen
        H a g e n - G r o n e r t

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          #5
          AW: Krankengeld/ALG und Erwerbsminderungsrente

          Hallo Hagen-Gronert,

          ja es sollte heißen was im Jahr 2013 zufließt wird auch in 2013 berücksichtigt.
          Das sollte meinen allgemeinen Satz vom Zu- und Abflussprinzip untermauern.

          Tschüß
          Zuletzt geändert von holzgoe; 20.12.2013, 07:13. Grund: Korrektur Rechtschreibung

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            #6
            AW: Krankengeld/ALG und Erwerbsminderungsrente

            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
            Hallo Hagen-Gronert,

            ja es sollte heißen was im Jahr 2013 zufließt wird auch in 2013 berücksichtigt.
            Das sollte meinen allgemeinen Satz vom Zu- und Abflussprinzip untermauern.

            Tschüß

            Guten Tag holzgoe,

            schönen Dank für Ihre Antwort. Meine Empfehlung:

            Um ein Missverständnis zu vermeiden, wäre eine entsprechende Änderung
            in Ihrem zuständigen Beitrag von Gestern 07:11 Uhr ratsam.

            Mit freundlichen Grüßen
            H a g e n - G r o n e r t

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