Hallo,
ich sitze gerade über meiner Steuererklärung für 2012, für die mein Mann und ich um Verlängerung der Abgabefrist gebeten hatten.
Ich habe im Jahr 2012 ALG und Krankengeld bekommen. Mit Schreiben vom 21.12.2012 bekam ich die Erwerbsminderungsrente zugesprochen. Ebenfalls mit Schreiben vom 21.12.12 bekam ich von der DRV Bescheid, welche Beträge an die Krankenkasse und an die Arbeitsagentur erstattet wurden. Dem Schreiben ist zu entnehmen, dass dies schon erfolgt wäre. Jetzt legt mir das Finanzamt das Krankengeld und das ALG zugrunde, ohne zu berücksichtigen, dass dies ja (zumindest zum größten Teil) erstattet wurde. Nun sagt man mir, dass ich im Jahr 2012 Kranken- und Arbeitslosengeld bezogen hätte, die Erstattung aber erst im Jahr 2013 erfolgt wäre. Somit wird das in der Steuererklärung für 2012 nicht berücksichtigt. Meine Frage wäre nun, woher ich das weiß, ob das auch wirklich richtig ist? Wenn ich am 21.12.12 Bescheid von der DRV bekomme, dass die Krankenkasse und auch die Arbeitsagentur die Erstattung mit Datum vom 21.12.12 bekommen habe, muss ich doch davon ausgehen, dass das auch schon passiert ist.
Ebenfalls haben sie mir die Rentenzahlung angerechnet, wobei ich diese ja wirklich zum ersten Mal zum 31.01.2013 ausgezahlt bekommen habe.
Kann mir damit helfen und weiß mehr?
Danke sehr.
ich sitze gerade über meiner Steuererklärung für 2012, für die mein Mann und ich um Verlängerung der Abgabefrist gebeten hatten.
Ich habe im Jahr 2012 ALG und Krankengeld bekommen. Mit Schreiben vom 21.12.2012 bekam ich die Erwerbsminderungsrente zugesprochen. Ebenfalls mit Schreiben vom 21.12.12 bekam ich von der DRV Bescheid, welche Beträge an die Krankenkasse und an die Arbeitsagentur erstattet wurden. Dem Schreiben ist zu entnehmen, dass dies schon erfolgt wäre. Jetzt legt mir das Finanzamt das Krankengeld und das ALG zugrunde, ohne zu berücksichtigen, dass dies ja (zumindest zum größten Teil) erstattet wurde. Nun sagt man mir, dass ich im Jahr 2012 Kranken- und Arbeitslosengeld bezogen hätte, die Erstattung aber erst im Jahr 2013 erfolgt wäre. Somit wird das in der Steuererklärung für 2012 nicht berücksichtigt. Meine Frage wäre nun, woher ich das weiß, ob das auch wirklich richtig ist? Wenn ich am 21.12.12 Bescheid von der DRV bekomme, dass die Krankenkasse und auch die Arbeitsagentur die Erstattung mit Datum vom 21.12.12 bekommen habe, muss ich doch davon ausgehen, dass das auch schon passiert ist.
Ebenfalls haben sie mir die Rentenzahlung angerechnet, wobei ich diese ja wirklich zum ersten Mal zum 31.01.2013 ausgezahlt bekommen habe.
Kann mir damit helfen und weiß mehr?
Danke sehr.
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