Hallo,
ich bin gerade an der Lohnsteuererklärung 2012 und scheitere an folgend Punkt :
meine Tochter (geb. 93) aus erster Ehe hat ihre Ausbildung in 06/12 abgeschlossen und lebte
bis zu dem Zeitpunkt bei mir (kein Unterhalt seitens der Mutter).
Jetzt habe ich bis jeweils 30.06.12 die Eintragung unter :
Angabe z. Kind ; Kind befindet sich in Ausbildung (Nr 14)
Übertragung des Kinderfreibetrags; Ich beantrage den vollen.....(Nr.41)
vorgenommen.
Beim Plausicheck bekomme ich jedesmal den Fehlerhinweis, das Übertragung nicht möglich ist, weil Kind volljährig war......??
Bis 30.06.12 muss es doch möglich sein, oder?
Gruss
Joba
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ich bin gerade an der Lohnsteuererklärung 2012 und scheitere an folgend Punkt :
meine Tochter (geb. 93) aus erster Ehe hat ihre Ausbildung in 06/12 abgeschlossen und lebte
bis zu dem Zeitpunkt bei mir (kein Unterhalt seitens der Mutter).
Jetzt habe ich bis jeweils 30.06.12 die Eintragung unter :
Angabe z. Kind ; Kind befindet sich in Ausbildung (Nr 14)
Übertragung des Kinderfreibetrags; Ich beantrage den vollen.....(Nr.41)
vorgenommen.
Beim Plausicheck bekomme ich jedesmal den Fehlerhinweis, das Übertragung nicht möglich ist, weil Kind volljährig war......??
Bis 30.06.12 muss es doch möglich sein, oder?
Gruss
Joba
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