Liebe Forum-Mitglieder,
ich habe eine kurze Frage zu Abgabefristen. Ich gehe davon aus, dass ich als Arbeitnehmerin, die die Lohnsteuer zahlt, zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet bin. Meine Steuererklärung habe ich das letzte Mal für das Jahr 2010 pünktlich abgegeben und bis dahin immer nur etwas vom Fiskus zurückbekommen, nie nachbezahlt. Für die Jahre 2011 und 2012 habe ich die Erklärung noch nicht eingereicht. Jetzt stellt sich bei mir die Frage, kann ich dies noch tun? Ich gehe davon aus, dass sich das Finanzamt nicht gemeldet hat, weil ich bisher nie in seiner Schuld stand. Ich gehe aber davon aus, dass das Amt mir Geld schuldet und frage mich nun, ob ich es ohne Weiteres noch einfordern kann, indem ich die Steuererklärungen für beide Jahre wie üblich über ELSTER einreiche.
Vielen Dank für alle Hinweise!
agrifiba
ich habe eine kurze Frage zu Abgabefristen. Ich gehe davon aus, dass ich als Arbeitnehmerin, die die Lohnsteuer zahlt, zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet bin. Meine Steuererklärung habe ich das letzte Mal für das Jahr 2010 pünktlich abgegeben und bis dahin immer nur etwas vom Fiskus zurückbekommen, nie nachbezahlt. Für die Jahre 2011 und 2012 habe ich die Erklärung noch nicht eingereicht. Jetzt stellt sich bei mir die Frage, kann ich dies noch tun? Ich gehe davon aus, dass sich das Finanzamt nicht gemeldet hat, weil ich bisher nie in seiner Schuld stand. Ich gehe aber davon aus, dass das Amt mir Geld schuldet und frage mich nun, ob ich es ohne Weiteres noch einfordern kann, indem ich die Steuererklärungen für beide Jahre wie üblich über ELSTER einreiche.
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agrifiba
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