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Ausbildung zum Feuerwerker neben der Arbeit

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    Ausbildung zum Feuerwerker neben der Arbeit

    Hallo Leute,
    habe begonnen die Erklärung für 2013 zu machen.
    In diesem Jahr habe ich meine Ausbildung zum Großfeuerwerker neben meinem Hauptamtlichen Job begonnen. Diese wird dieses Jahr beendet sein.
    Hintergrung: Selbstständigkeit.

    Nun ein paar Fragen:
    Wie sieht das aus mit Aufwendungen oder wie man das nennt?
    Für diese Ausbildung musste ich mir zb. Arbeits- und Schutzkleidung zulegen.
    Ich musste Fahrten zu diversen Feuerwerken im Rahmen meiner Ausbildung anfahren. Je nacht entfernung waren dies mal 100 KM eine Tour.
    Diese wären zb. über mein Ausbildungsnachweisbuch nachvollziehbar wo die Feuerwerke überall waren.

    Sind diese Dinge absetzbar?

    Dieses Jahr würden dann noch Lehrgang und div. kosten bei Ämtern für Berechtigungen etc dazu kommen.

    Hoffe es kann wer helfen.

    Liebe Grüße

    #2
    AW: Ausbildung zum Feuerwerker neben der Arbeit

    Wenn Sie sich als Feuerwerker selbständig machen, könnten dies vorweggenommene Betriebsausgaben sein, dann Anlage G und EÜR.

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      #3
      AW: Ausbildung zum Feuerwerker neben der Arbeit

      Hallo,

      Schau dir mal die Zeile 44 in Anlage N an. Lies die Eingabehilfe un die Erläuterungen zur Zeile 44. Wie geht das.
      Du klickst in die Zeile und drückst die Taste F1

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Ausbildung zum Feuerwerker neben der Arbeit

        Es geht ja jetzt erstmal um die Ausbildungskosten.
        Also Arbeitskleidung etc.
        Ob ich das Gewerbe dieses Jahr schon anmelde oder nicht ist noch nicht ganz klar.

        Das heißt ich kann die Fahrtkosten zu meinem Feuerwerken im Rahmen der Ausbildung absetzen ?

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          #5
          AW: Ausbildung zum Feuerwerker neben der Arbeit

          Das hat jedenfalls mit der Lohnsteuerbescheinigung nichts zu tun. Eher eine Frage für den Steuerberater.

          Kommentar


            #6
            AW: Ausbildung zum Feuerwerker neben der Arbeit

            Zitat von Feuerwerker Beitrag anzeigen
            Es geht ja jetzt erstmal um die Ausbildungskosten.
            Also Arbeitskleidung etc.
            Ob ich das Gewerbe dieses Jahr schon anmelde oder nicht ist noch nicht ganz klar.

            Das heißt ich kann die Fahrtkosten zu meinem Feuerwerken im Rahmen der Ausbildung absetzen ?
            Wie schon gesagt wurde: Wenn du beabsichtigst ein Gewerbe anzumelden, dann sind das vorweggenommene Betriebsausgaben -> Anlage G und EÜR
            Mfg

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