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Anlage S: Einlagenüberschuss / Anlage SO: Wohngeld

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    Anlage S: Einlagenüberschuss / Anlage SO: Wohngeld

    Hallo zusammen,

    ich habe zwei Fragen. Hoffentlich bin ich hier an der richtigen Adresse und Sie können mir weiterhelfen.

    Zuerst für mich: Ich betreibe eine sogenannte "Liebhaberei". Das heißt, ich übe eine "selbstständige" Tätigkeit aus, mit der ich keine Gewinne erwirtschafte. Das ganze ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Letztes Jahr habe ich XXXX EUR mehr Einlagen als Entnahmen getätigt. Ist es richtig wenn ich dann in der Anlage S unter der Einlagen-Entnahmen-Differenz "-XXXX" (negative Zahl) eingebe?

    Die zweite Frage: Ich mache auch für meinen Freund die ESt. Er bekommt monatlich etwa 50 EUR Wohngeld. Wie und wo gebe ich das erhaltene Wohngeld in der ESt an?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und einen schönen Sonntag!

    Sebastian Gerber

    #2
    Anlage S: Einlagenüberschuss / Anlage SO: Wohngeld

    Hallo zusammen,

    ich habe gerade herausgefunden, dass Wohngeldzahlungen laut § 3 Abs. 58 des EStG steuerfrei sind.

    Jetzt ändert sich diesbezüglich aber die Frage: Muss ich das Wohngeld irgendwo angeben in der ESt?

    Oder stimmt es, dass das Wohngeld keine Einkunftsart ist und kein Progressionsvorbehalt besteht und deshalb auch nicht angegeben werden muss?

    Nochmals vielen Dank!

    Sebastian Gerber
    Zuletzt geändert von Gerber; 19.01.2014, 11:49.

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      #3
      AW: Anlage S: Einlagenüberschuss / Anlage SO: Wohngeld

      Deine Frage hat weder etwas mit "Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)" zu tun, noch mit Elster.

      Das hier ist aber ein Elster-Forum, und kein Steuerberatungsforum.

      Du solltest dich an den Steuerberater deines Vertrauens wenden.

      Aber zu deinen Fragen:

      Wenn das ganze Liebhaberei darstellt, dann ist es Nicht in der Anlage S einzutragen, weil Liebhaberei steuerlich nicht berücksichtigt wird.

      Zum Wohngeld:
      http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/steuerfreie-einnahmen.htm
      Mfg

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        #4
        AW: Anlage S: Einlagenüberschuss / Anlage SO: Wohngeld

        Vielen Dank.

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