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Großbuchstabe U

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    Großbuchstabe U

    hallo zusammen,
    folgendes Problem:
    eine Mitarbeiterin bezog Krankengeld und Übergangsgeld. Zwischendurch arbeitete sie zeitweise (mehrere Tage oder Wochen). Muss bei der Lohnsteuerbescheinigung das U eingetragen werden?
    Muss die Anzahl der Krankengeldtage bzw. Tage des Übergangsgeldes angegeben werden? Oder müssen die Krankengeldzeiträume angegeben werden (z.B. 4x Krankengeldzeiträume >5 Tage)?
    Danke für Antworten.
    7schlawiner

    #2
    AW: Großbuchstabe U

    Hallo 7schlawiner,

    die *Anzahl* der Großbuchstaben U ist aufzuzeichnen, wenn Arbeitslohnansprüche für mindestens fünf aufeinander folgende Werktage ganz oder überwiegend entfallen sind.
    Im Gegensatz zu den anderen Großbuchstaben ist nicht nur der bloße Großbuchstabe U zu bescheinigen, sondern es ist die _Anzahl_ der Großbuchstaben U zu _bescheinigen_.
    Im Datenfeld Anzahl U ist also die Summe der aufgezeichneten Großbuchstaben U zu bescheinigen. Insbesondere sind nicht die Anzahl der Arbeitstage, für die ganz oder überwiegend der Anspruch auf Arbeitslohn entfallen ist, zu bescheinigen.
    Rechtsgrundlage: § 41b Absatz 1 Nummer EStG in Verbindung mit § 41 Absatz 1 Satz 5 und 6 EStG.

    ( https://www.elster.de/faq_ag_nw.php )

    In Ihrem Beispiel also: 4

    Im übrigen sollten Sie prüfen (lassen), ob es sich bei den zwischenzeitlichen Arbeitszeiten vielleicht um missglückte Arbeitsversuche im sozialversicherungsrechtlichen Sinne handelte
    Mit freundlichen Grüßen
    gez. D. Cremer

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