AW: Großbuchstabe U
Hallo 7schlawiner,
die *Anzahl* der Großbuchstaben U ist aufzuzeichnen, wenn Arbeitslohnansprüche für mindestens fünf aufeinander folgende Werktage ganz oder überwiegend entfallen sind.
Im Gegensatz zu den anderen Großbuchstaben ist nicht nur der bloße Großbuchstabe U zu bescheinigen, sondern es ist die _Anzahl_ der Großbuchstaben U zu _bescheinigen_.
Im Datenfeld Anzahl U ist also die Summe der aufgezeichneten Großbuchstaben U zu bescheinigen. Insbesondere sind nicht die Anzahl der Arbeitstage, für die ganz oder überwiegend der Anspruch auf Arbeitslohn entfallen ist, zu bescheinigen.
Rechtsgrundlage: § 41b Absatz 1 Nummer EStG in Verbindung mit § 41 Absatz 1 Satz 5 und 6 EStG.
( https://www.elster.de/faq_ag_nw.php )
In Ihrem Beispiel also: 4
Im übrigen sollten Sie prüfen (lassen), ob es sich bei den zwischenzeitlichen Arbeitszeiten vielleicht um missglückte Arbeitsversuche im sozialversicherungsrechtlichen Sinne handelte
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Großbuchstabe U
Einklappen
X
-
Großbuchstabe U
hallo zusammen,
folgendes Problem:
eine Mitarbeiterin bezog Krankengeld und Übergangsgeld. Zwischendurch arbeitete sie zeitweise (mehrere Tage oder Wochen). Muss bei der Lohnsteuerbescheinigung das U eingetragen werden?
Muss die Anzahl der Krankengeldtage bzw. Tage des Übergangsgeldes angegeben werden? Oder müssen die Krankengeldzeiträume angegeben werden (z.B. 4x Krankengeldzeiträume >5 Tage)?
Danke für Antworten.
7schlawiner
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