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Werbungskosten - Bitte um Aufklärung

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    Werbungskosten - Bitte um Aufklärung

    Hallo zusammen,

    das Thema Werbungskosten ist ja schon oft angesprochen worden. Jedoch schaffe ich es nicht 100%tig dieses Thema an meinem Fallbeispiel zu reflektieren. Deshalb bitte ich um Hilfe (Ist meine erste Erklärung)

    Zuerst: Ich habe Ende letzten Jahres erstmalig erfahren, dass Werbungskosten in der Zweitausbildung (Ausbildung; jetzt:Studium) für den Verlustvortag absetzbar sind. Da ich 2012 ein Auslandspraktikum absolviert habe und meinen Wohnsitz nicht aufgegeben habe, entstanden Werbungskosten knapp unter 10000€ (ganauen Verlustvortrag kenne ich nicht, da noch nicht abgeschickt). Die anderen Studienjahre belaufen sich auf rund 1000€/a. Somit müsste ich mit 2013 theoretisch einen Verlustvortrag von rund -13000€ haben. ?!

    Jetzt der Haken: 2013 habe ich beim Bachelorpraktikum über 4 Monate 600€ mit steuerlichen Abgaben verdient. Zudem habe ich im August geheiratet (). Geraten wurde uns eine Zusammenveranlagung, durch die wir (so sagt es der ELSTER-Rechner) fast die gesamte Lohnsteuer rückerstattet bekommen.
    Jedoch: Was ist jetzt mit dem Verlustvortrag? Verpufft dieser jetzt, oder bleibt er bestehen? Was passiert mit diesem überhaupt?

    Ich hoffe ich konnte mein Fallbeispiel gut genug erläutern und freue mich auf Antwort.

    LG Chris

    #2
    AW: Werbungskosten - Bitte um Aufklärung

    Hallo,
    lies mal hier:
    http://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?11,895127

    Verlust entsteht nur, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE) negativ ist (ersichtlich in der Steuerberechnung). Achtung! nicht das zvE.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Werbungskosten - Bitte um Aufklärung

      wenn das Einkommen der Frau hoch genug war, kann es schon sein, dass ein evtl. Vortrag völlig aufgebraucht wird und nichts mehr für Folgejahre übrig bleiben. Man muss dann genau überlegen, ob man nicht doch Einzelveranlagung macht. Hängt halt davon ab, was 2014 etc. verdient wird. Aber als erstes musst du mal 2012 und früher abgeben, um den Vortrag feststellen zu lassen.

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        #4
        AW: Werbungskosten - Bitte um Aufklärung

        Vielen Dank für die schnellen Antworten, geht ja fix.

        @ Kloebi:
        Das werde ich machen. Bin sehr gespannt.
        Zu dem Vortrag: Ich habe gehört, dass auch wenn dieser nicht aufgebraucht wird, der Restvortrag "verpufft ". Stimmt das? Und wenn wir die gesamte Lohnsteuer (laut Rechner) rückerstattet bekommen, heißt das doch, dass der Vortrag garnicht angerührt werden muss. (?!)

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          #5
          AW: Werbungskosten - Bitte um Aufklärung

          er muss aber nach Gesetz, jedenfalls bei Zusammenveranlagung.

          Beispiel: Ihr habt bei Zusammenveranlagung einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 14.000 Euro, bei Zusammenveranlagung fällt da Null Steuer an. Der Verlustvortrag von 13.000 Euro ist aber abzuziehen. Bleiben 1.000 Euro Einkünfte, Steuer immer noch Null. Wenn du das mit verpuffst meinst, ist das so. Ich würde es aufbrauchen ohne steuerliche Auswirkung nennen.

          Wenn du allein nur 600 Euro Einkünfte hast, verblieben bei Einzelveranlagung 12.400 Verlustvortrag für 2014. Allerdings muss deine Frau allein nach Grundtabelle versteuern. Ist ein Rechenexempel.

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            #6
            AW: Werbungskosten - Bitte um Aufklärung

            Damit hast du meine Wissenslücke gestopft.

            Danke!

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